Drucksache 18 / 11 345 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 30. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2017) zum Thema: Politische Bildung bei der Berliner Polizei und Antwort vom 13. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11345 vom 30. Mai 2017 über Politische Bildung bei der Berliner Polizei Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Unterrichtsstunden im Fach „Politische Bildung“ waren im Lehrplan der Landespolizeischule im Jahr 2014 und 2015 vorgesehen? Zu 1.: Das Fach „Politische Bildung“ besteht derzeit noch aus den drei Themenbereichen „Politik“, „Staatsrecht“ und „Grundrechtslehre“. In den Jahren 2014 und 2015 wurden im ersten Ausbildungsabschnitt 128 Stunden, im 2. Ausbildungsabschnitt 144 Stunden sowie im dritten Ausbildungsabschnitt 40 Stunden unterrichtet, wobei der Schwerpunkt im dritten Ausbildungsabschnitt im Themenbereich „Interkultureller Kompetenz“ lag. 2. Wie viele Unterrichtsstunden sind zukünftig im Fach „Politische Bildung“ im neuen Lehrplan der Polizeiakademie vorgesehen? Zu 2.: Der Umstrukturierungsprozess der Polizeiakademie ist noch nicht abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, mit Beginn des neuen Ausbildungsgangs zum 1. September 2017 die Themenbereiche „Staatsrecht“ und „Grundrechtslehre“ des ursprünglichen Fachs „Politische Bildung“ in das neue Fach „Öffentliches Recht“ zu übernehmen. Der dritte Themenbereich „Politik“ soll als eigenständiges Fach dem Bereich „Führung/Allgemeinbildung“ zugeordnet werden. Valide Aussagen über die vorgesehen Unterrichtsstunden können erst nach Abschluss der Umstrukturierung getroffen werden, wobei die Vergleichbarkeit der derzeitigen Unterrichtsstunden mit der zukünftigen Stundenanzahl aufgrund der veränderten Fächerzuordnung auch dann eingeschränkt sein wird. Berlin, den 13. Juni 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11345 S18-11345a