Drucksache 18 / 11 348 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs und Katina Schubert (LINKE) vom 30. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) zum Thema: Deckelung der Kosten der Unterkunft und Antwort vom 16. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs und Frau Abgeordnete Katina Schubert (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11348 vom 30.05.2017 über Deckelung der Kosten der Unterkunft ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften im Land Berlin gibt es eine sogenannte „Deckelung“ der Leistungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung nach durchgeführtem Kostensenkungsverfahren und wie viele Personen sind hiervon betroffen (bitte differenzieren nach SGB II und SGB XII)? Zu 1.: Die in der AV-Wohnen bestimmten Richtwerte für angemessene Bruttokaltmieten dienen zur Feststellung der abstrakten Angemessenheit auf Grundlage des jeweils gültigen aktuellen Berliner Mietspiegels. Im Rahmen eines Kostensenkungsverfahrens ist stets auf die individuelle Angemessenheit abzustellen. Dabei kann auch die Feststellung getroffen werden, dass die tatsächlichen Aufwendungen den angemessenen Umfang konkret übersteigen. Eine Absenkung der Kosten kann dann insbesondere durch Untervermietung, Zuzahlung aus nicht anrechenbaren Einkommen/Vermögen sowie durch Umzug oder Festsetzung auf den angemessenen Richtwert erfolgen. Im Jahr 2016 gab es im Rechtskreis SGB II, im Rahmen von Kostensenkungsprüfungen bzw. -verfahren insgesamt 30.893 Entscheidungen. 2016 Ohne Kostensenkung 23.210 Mit Kostensenkung 7.683 davon Festsetzungen 7.013 davon Umzüge 476 2 Die im Rahmen des Controllings, zur transparenten Darstellung des Geschäftsprozesses bei der Gewährung von angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung, erhobenen Daten kumulieren sich auf das Jahr bezogen. Die konkrete Anzahl von Fällen, die Anteile ihrer Miete selbst bezahlen, wird fallbezogen nicht erhoben, so auch nicht die Höhe bzw. die Anzahl der Personen. Eine Erhebung im Leistungsbereich SGB XII erfolgt nicht. Berlin, den 16. Juni 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-11348 S18-11348a