Drucksache 18 / 11 352 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Gindra (LINKE) vom 30. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) zum Thema: Güterverteilkonzepte und Güterbahnhof Tempelhof und Antwort vom 12. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Harald Gindra (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11 352 vom 30 Mai 2017 über Güterverteilkonzepte und Güterbahnhof Tempelhof Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Verfolgt der Senat Konzepte zur stärkeren Verteilung von Gütern über die Schiene und zum lokalen Umschlag Schiene/Straße? Frage 2: Ist dabei dem ehemaligen Güterbahnhof Tempelhof eine Funktion zugedacht? Antwort zu 1 und 2: Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 erfolgt auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam. Es ist kontinuierlich Ziel des Landes, leistungs- und zukunftsfähige Gleisinfrastruktur und insbesondere logistische Knoten zu erhalten und Waren und Güter, wo immer machbar und (betriebs-)wirtschaftlich darstellbar, auf der Schiene zu transportieren. In der Schriftlichen Anfrage „Wann bringt der Senat mehr Güterverkehr auf die Schiene?“ vom 15. Februar 2016 (Drucksache 17 / 18 009) wurde der konzeptionelle Rahmen des Handelns umfassend dargelegt. Ergänzend ist hinzuzufügen, des der Prozess der Neuauflage des Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzepts für Berlin (IWVK) derzeit läuft. Eine der in diesem Rahmen gebildeten Arbeitsgruppen beschäftigt sich explizit mit dem Thema Logistikstandorte und –knoten, insbesondere vor dem Hintergrund des Umschlags Schiene/Straße bzw. Binnenwasserstraße/Straße. Der ehemalige Güterbahnhof Tempelhof wird in den Stadtentwicklungsplänen „Verkehr“ und „Industrie und Gewerbe“, sowie im IWVK als Güterverkehrssubzentrum dargestellt. 2 Frage 3: In wessen Eigentum befindet sich das Gelände? Antwort zu 3: Die Weitergabe dieser Information auf diesem Wege ist rechtlich nicht zulässig. Die Fläche befindet sich aber nicht im Eigentum des Landes. Frage 4: Welche planungsrechtlichen Status hat das Gelände? Antwort zu 4: Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg eröffnete am 05.01.2010 für das Gebiet ein Verfahren zur Aufstellung einer neuen Bebauungsplans (7 – 43). Frage 5: Gibt es Planungen des Senats zur weiteren Entwicklung des Geländes? Antwort zu 5: Konkrete Planungen liegen derzeit nicht vor. Die Erkenntnisse des IWVK-Prozesses sollen genutzt werden, um die Realisierbarkeit und den Bedarf weiter zu spezifizieren. Berlin, den 12.06.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11352 S18-11352a