Drucksache 18 / 11 353 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 31. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) zum Thema: Raumplanungen für die Berliner Justiz und Antwort vom 14. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11353 vom 31.05.2017 über Raumplanungen für die Berliner Justiz -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (nachstehend Senator) soll dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2017 einen ersten Bericht über die räumliche Unterbringung des Landgerichts Berlin vorlegen. Ist es in diesem Zusammenhang zutreffend, dass aktuell geplant ist eine „Standortkonzentration “ des Rechtsprechungsbereichs am Standort Littenstraße und des Verwaltungsbereichs (u.a. IT, Personal, Referendare) am Standort Tegeler Weg vorzunehmen? 2. Wenn ja, a) warum wird solch ein Konzentrationskonzept verfolgt, b) warum und unter welchen Gesichtspunkten wurden die Standorte für die neuen „Konzentrationsbereiche “ ausgewählt, c) erfolgte oder erfolgt (auch zukünftig) eine Beteiligung des Gesamtpersonalrates/zuständigen Personalrates im Hinblick auf die angedachte „Standortkonzentration“ nach Maßgabe der Ziff. 1 (im Falle der Verneinung bitte die Gründe angeben)? 3. Wenn nein, a) ist eine „alternative Konzentration“ angedacht, b) falls ja, warum und unter welchen Gesichtspunkten wurden die Standorte und Arbeitsbereiche für eine „alternativen Konzentration“ ausgewählt? Zu 1. bis 3.: Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (SenJustVA) bereitet derzeit die unter 1. genannte Berichterstattung vor. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Koalition vereinbart hat, eine Änderung der Landgerichtsstruktur mit dem Ziel zu prüfen, die Effektivität der Justiz zu verbessern. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, eine Planung liegt daher noch nicht vor. 2 4. Im Weiteren ist bekannt geworden, dass sich der Senator verstärkt um eine räumliche Verlegung der Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung (LADS), die ihren Sitz in der Oranienstraße 106 hat, in das Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in der Salzburger Straße 21-25 einsetzt, ist dies zutreffend? 5. Wenn ja, a) warum soll eine solche Verlegung verfolgt, b) unter welchen Gesichtspunkten wurden der neue Standorte der LADS ausgewählt, c) erfolgte oder erfolgt (auch zukünftig) eine Beteiligung des Gesamtpersonalrates/ des zuständigen Personalrates bei der Standortbestimmung (im Falle der Verneinung bitte die Gründe angeben)? 6. Wenn nein, a) wird eine anderweitige Verlegung verfolgt, b) wohin soll eine solche Verlegung erfolgen, c) warum und unter welchen Gesichtspunkten wurde ein „neuer alternativer“ Standort LADS ausgewählt? Zu 4. bis 6.: Im Zuge der Senatsbildung wurde die Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung (LADS) der SenJustVA zugeordnet. Um eine möglichst enge und produktive Zusammenarbeit aller Bereiche der SenJustVA zu ermöglichen, ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Beschäftigten der LADS in das Dienstgebäude Salzburger Straße 21 - 25 einziehen. Derzeit werden verschiedene Unterbringungsvarianten geprüft. Vor diesem Hintergrund kann der neue Standort der LADS noch nicht benannt werden. 7. Darüber hinaus ist ein angeblicher Plan des Senators bekannt geworden den Sitz des Gesamtpersonalrates der Berliner Justiz vom bisherigen Standort in der Kirchstraße (Tiergarten) zum Standort der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in der Martin-Luther-Str. 105 (Schöneberg) zu verlagern. Trifft dies zu? 8. Wenn ja, a) warum erfolgte eine solches Angebot, b) warum und unter welchen Gesichtspunkten wurden der etwaige neue Sitz des Gesamtpersonalrates ausgesucht, c) erfolgte oder erfolgt (auch zukünftig) eine Beteiligung des Gesamtpersonalrates bei der Standortbestimmung (im Falle der Verneinung bitte die Gründe angeben), e) wird den betroffenen Mitarbeitern eine gleichwertige Ausstattung (Zimmeranzahl, Möbel, Infrastruktur) zur Verfügung gestellt? 9. Wenn nein, a) wird eine anderweitige Verlegung verfolgt, b) wohin soll eine anderweitige Verlegung erfolgen, c) warum und unter welchen Gesichtspunkten wurden ein „neuer alternativer“ Standorte des Gesamtpersonalrates der Berliner Justiz ausgewählt, d) erfolgte oder erfolgt (auch zukünftig) eine Beteiligung des Gesamtpersonalrates bei der „neuen alternativen “ Standortbestimmung (im Falle der Verneinung bitte die Gründe angeben), e) wird den betroffenen Mitarbeitern eine gleichwertige Ausstattung (Zimmeranzahl, Möbel, Infrastruktur) zur Verfügung gestellt? Zu 7. bis 9.: Die SenJustVA bereitet derzeit gemeinsam mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ein Konzept zur räumlichen Unterbringung aller am Standort Moabit untergebrachten Gerichte und Strafverfolgungsbehörden vor. Eine konkrete Planung liegt noch nicht vor. Eine Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen wird im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu gegebener Zeit erfolgen. 3 10. Ist es zutreffend, dass die Kosteneinziehungsstelle der Justiz (ansässig im Gebäude des Amtsgerichts Spandau), das Referat Aus- und Fortbildung des Kammergerichts (Elßholzstraße), die Zentrale Besoldungs - und Vergütungsstelle der Justiz - ZBV - (Nordsternhaus in Schöneberg) sowie die Bildungsstätte des Berliner Justizvollzuges (JVA Plötzensee) zusammengelegt werden sollen? 11.Wenn ja, a) welche Intentionen hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im Hinblick auf ein solches Vorhaben, b) kann durch diese Maßnahme tatsächlich eine räumliche Entlastung der unter Ziff. 10 genannten Justizstandorte erfolgen, c) was geschieht mit den frei werdenden Kapazitäten, d) wird eine Beteiligung des Gesamtpersonalrates/ der zuständigen Personalräte bei der Umsetzung der Zusammenlegung der vorbezeichneten Umstrukturierung erfolgen (im Falle der Verneinung bitte die Gründe angeben)? e) wird den betroffenen Mitarbeitern eine gleichwertige Ausstattung (Zimmeranzahl, Möbel, Infrastruktur) zur Verfügung gestellt? d) an welchem Standort soll die Zusammenlegung erfolgen? 12. Im Hinblick auf die Frage zu Ziff. 10, wie wird der Umstand gewertet, dass seit März 2012 das ehemalige Dienstgebäude des Amtsgericht Tiergarten für Zivilsachen in der Lehrter Straße 60 und das ehemalige Frauengefängnis (Lehrter Straße 61) gleich neben diesem Gebäude ungenutzt sind? 13. Insoweit nach Maßgaben der Frage Ziff. 11 lit. b) durch das Zusammenlegen (der in Ziff. 10 bezeichneten Standorte) eine räumliche Entlastung der Justizstandorte erfolgen soll, kann/ soll diese durch die „Reaktivierung / Benutzung“ des ehemaligen Dienstgebäudes des Amtsgericht Tiergarten für Zivilsachen in der Lehrter Straße 60 und das ehemaligen Frauengefängnisses verfolgt werden? 14. Wenn nein, warum wird die Ausnutzung dieser Standorte (vgl. Ziff. 12) nicht in Betracht gezogen? Zu 10. bis 14.: Konkrete Planungen zur Zusammenlegung der genannten Dienststellen und Bereiche liegen der SenJustVA nicht vor, so dass insoweit auch keine Überlegungen zur räumlichen Unterbringung angezeigt sind. 15. Warum wurde bisher durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht untersucht wie sich die Geschäftsentwicklung auf die Personalausstattung und den Raumbedarf auf alle Gerichtsbarkeiten und die Strafverfolgungsbehörden in den nächsten Jahren auswirken wird? 16. Teilt der Senat die Auffassung, dass eine solche Untersuchung (nach Ziff. 15) im Hinblick auf die Haushaltsplanberatungen 2018 / 2019 hilfreich wäre, um den tatsächlichen Bedarf der Justiz zu ermitteln? Zu 15. und 16.: Die SenJustVA ist bestrebt, gemeinsam mit der BIM die räumliche Unterbringung der Beschäftigten der Justiz fortlaufend zu verbessern, und zwar unter Rücksichtnahme auf die Entwicklung der Geschäftszahlen und des Personalbestandes. Berlin, den 14. Juni 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11353 S18-11353a