Drucksache 18 / 11 355 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 31. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) zum Thema: Abgelehnte Asylbewerber in Berlin im Februar 2017 III und Antwort vom 15. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11355 vom 31.05.2017 über Abgelehnte Asylbewerber in Berlin im Februar 2017 III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Nach Stand der Drucksache 18/11075 waren zum 31.03.2017 11.417 Personen in Berlin vollziehbar ausreisepflichtig, die jedoch nicht ausgereist sind oder abgeschoben worden sind. Weiter lebten demnach zum 31.12.2016 40.095 rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in Berlin. 1.) Wie haben sich diese Zahlen jeweils zum 31.05.2017 entwickelt? Zu 1.: Die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer ist von der Berliner Ausländerbehörde bis dato quartalsweise ausgewertet worden. Die mit Stand vom 31.05.2017 erfragte Zahl liegt daher nicht vor. Die Ergebnisse der statistischen Auswertung zum zweiten Quartal 2017 (April bis Juni) werden Ende August 2017 erwartet. Ab diesem Zeitpunkt ist die statistische Erfassung und Auswertung der zahlenmäßigen Entwicklung sodann auch monatlich vorgesehen. Die im Eingangstext dieser Anfrage benannte Zahl von 40.095 rechtskräftig abgelehnten Asylbegehrenden ist dem falschen Stichtag zugeordnet. Die Entwicklung der Zahl der in Berlin lebenden Personen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, stellt sich vielmehr wie folgt dar: 2 Stand Personenzahl Bezug 31.12.2016 39.465 Antwort zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 18/10826 vom 20. März 2017 31.03.2017 40.095 Antwort zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 18/11075 vom 25. April 2017 30.04.2017 40.053 - Der Stand vom 31.05.2017 liegt hier noch nicht vor. Die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer ist gegenüber der Zahl der abgelehnten Asylbegehrenden im Übrigen deshalb so viel geringer, weil nicht alle Personen mit einst abgelehnten Asylanträgen auch gegenwärtig noch vollziehbar ausreisepflichtig sind. So sind auch Personen erfasst, deren Asylablehnung bereits Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegt, die mittlerweile jedoch aus anderen Gründen einen befristeten oder auch unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten haben. 2.) Aus welchen Herkunftsländern stammen diese Personen jeweils? Zu 2.: Hinsichtlich der Zahl der Ausreisepflichtigen erfolgt die nächste statistische Ermittlung der zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer ebenfalls erst wieder nach Abschluss des zweiten Quartals 2017. Zur Zahl der rechtskräftig abgelehnten Asylbegehrenden liegt eine entsprechende statistische Erhebung für das Land Berlin weiterhin nicht vor. 3.) Sind bzw. waren - und wenn ja, zu welchen Kosten für das Land Berlin - wenn eine präzise Angabe nicht möglich ist, dann bitte ein Durchschnitts(schätz)wert pro Person und die genaue Angabe der Gründe, weshalb diese Zahl nicht ermittelbar ist - seit dem 08.12.2016 - vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Einrichtungen des Landes Berlin inklusive der Bezirke oder angemieteten Flächen - untergebracht? 4.) Haben diese Personen Geld- oder Sachleistungen durch das Land Berlin erhalten? Falls ja, in welcher Höhe seit dem 08.12.2016? Wenn eine präzise Angabe nicht möglich ist, dann bitte ein Durchschnitts(schätz)wert pro Person und die genaue Angabe der Gründe, weshalb diese Zahl nicht ermittelbar ist. 5.) Sind bzw. waren - und wenn ja, zu welchen Kosten für das Land Berlin - seit dem 08.12.2016 - rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in Einrichtungen des Landes Berlin inklusive der Bezirke oder angemieteten Flächen - untergebracht? Wenn eine präzise Angabe der Kosten nicht möglich ist, dann bitte ein Durchschnitts(schätz)wert pro Person und die genaue Angabe der Gründe, weshalb diese Zahl nicht ermittelbar ist. 6.) Haben diese Personen Geld- oder Sachleistungen durch das Land Berlin erhalten? Falls ja, in welcher Höhe seit dem 08.12.2016? Wenn eine präzise Angabe der Kosten nicht möglich ist, dann bitte ein Durchschnitts(schätz)wert pro Person und die genaue Angabe der Gründe, weshalb diese Zahl nicht ermittelbar ist. Zu 3. bis 6.: Soweit der Wortlaut mit den Fragen 3 bis 6 der Schriftlichen Anfrage 18/11075 vom 25.04.2017 übereinstimmt, wird – auf Grund der unveränderten Sachund Rechtslage – auf die Antwort des Senats auf diese Anfrage vom 05.05.2017 verwiesen. Ergänzend wird zu den erfragten Kosten bzw. zu den diesen Ausgaben zu Grunde liegenden Leistungen Folgendes ausgeführt: 3 In der Ausgabenstatistik werden die Ausgaben nach den zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen der Leistungen ausgewiesen. Diese Zuordnung gibt jedoch keine Auskunft darüber, welcher Personenkreis welche Leistungen erhalten hat. Daher kann weder eine Aussage darüber, welche Kosten die in den Fragestellungen genannten Personengruppen verursachen, getroffen werden, noch können Durchschnittskosten für abgelehnte Asylbegehrende bzw. ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer ermittelt werden. Zur Feststellung des individuellen Leistungsanspruches nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die vorgenannten Personen wird auf die Antwort des Senats vom 25.11.2016 auf die Frage 3 der Schriftlichen Anfrage 18/10042 vom 10.11.2016 verwiesen. 7.) Wie viele Abschiebungen dieser Personen hat es im Land Berlin in den Monaten März und April 2017 gegeben? Zu 7.: Die erfragten Abschiebungszahlen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht: Zeitraum Zahl der abgeschobenen Personen insgesamt davon abgelehnte Asylbegehrende März 2017 328 313 April 2017 153 142 Im Monat Mai 2017 sind aus Berlin im Übrigen insgesamt 142 Personen abgeschoben worden, davon waren 120 Personen abgelehnte Asylbegehrende. Berlin, den 15. Juni 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-11355 S18-11355a