Drucksache 18 / 11 490 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 31. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) zum Thema: Nachfragen zu Anfrage 18/10836 und Antwort vom 14. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 490 vom 31.05.2017 über Nachfragen zu Anfrage 18/10836 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wenn nach Auslaufen der „Initiative Inklusion“ Handlungsfeld 1 Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler künftig die Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen inklusiv erfolgen soll, was wurde bzw. wird dort wo von wem wie initiiert? (ad 3) 9. Bis wann wird ein entsprechendes Konzept vorliegen oder erwartet der Senat, dass mit dem Ende der „Initiative Inklusion“ die spezifischen Anforderungen an die Berufsorientierung z.B. von autistischen oder kognitiv eingeschränkten Schülerinnen und Schülern gegenstandslos werden oder diese Gruppe quasi „verschwindet “? Zu 1. und 9.: Die schulische Berufsorientierung ist eine Regelaufgabe der Berliner Schule an Schulen aller Schularten mit einer Sekundarstufe I. Sie ist Teil des Curriculums des Faches Wirtschaft , Arbeit und Technik und wird im Berliner Landeskonzept zur Berufs- und Studienorientierung beschrieben. Dieses wird regelmäßig überarbeitet und den aktuellen Erfordernissen angepasst. Ab dem Schuljahr 2017/2018 werden den allgemeinbildenden Schulen sechs Schulberaterinnen und Schulberater zur Verfügung stehen, um die Schulen in der Ausgestaltung ihrer schulinternen Konzeption zur Berufsorientierung zu unterstützen. Dabei erfahren die Belange von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung ebenso Beachtung , wie alle anderen diesbezüglichen Aspekte der Diversität. Ziel ist eine gemeinsame schulbezogene Berufsorientierung, die eine weitgehend barrierefreie Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler ermöglicht und auf separierende Strukturen verzichtet. 2. Wer koordiniert die künftigen Initiativen der Schulberaterinnen und Schulberater und leitet diese ggf. an? 4. Welche Senatsverwaltung wird künftig bei der Berufsorientierung von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern die Federführung haben und wie werden die anderen fachlich involvierten Verwaltungen angemessen eingebunden? 2 Zu 2. und 4.: Die schulische Berufsorientierung wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) koordiniert. Ihre Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungen ist im Berliner Landeskonzept zur Berufs- und Studienorientierung dargestellt: http://www.psw-Berlin.de/fileadmin/content/Downloads/landeskonzept/landeskonzept.pdf. 3. Wer übernimmt künftig die Berufsorientierung an den Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Sehen, Hören, Körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, Lernen, Geistige Entwicklung, Emotionale und soziale Entwicklung und Autistische Behinderung? Zu 3.: Die schulische Berufsorientierung ist durch den verbindlichen Rahmenlehrplan und das Landeskonzept zur Berufs- und Studienorientierung umfänglich geregelt. Sie wird wie bisher durch die Schulen verantwortet und umgesetzt. 5. Wie wird dabei die personelle Kontinuität zum Handlungsfeld 1 innerhalb der „Initiative Inklusion“ sichergestellt ? Wie wird der Übergang gestaltet und wie werden die Erfahrungen der Integrationsfachdienste innerhalb der „Initiative Inklusion“ genutzt? Zu 5.: Für die schulische Berufsorientierung werden weiterhin die Schulen verantwortlich sein und ihre Fachkräfte bereitstellen. Die Bundesagentur für Arbeit wird ihre bewährte Kooperation mit den Schulen fortsetzen. Ihre Rehabilitationsberaterinnen und Rehabilitationsberater stehen nach wie vor den Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zur Verfügung . Allein die in der „Initiative Inklusion“ eingesetzten Integrationsfachdienste werden ihre aus dem Bundesprogramm finanzierten Leistungen nicht in der bisherigen Form fortsetzen . Die durch die „Initiative Inklusion“ gewonnen Erfahrungen fließen in die schulinternen Konzeptionen und Curricula zur Berufsorientierung ein. 6. In welcher Form wurden die bisherigen Träger der „Initiative Inklusion“ über das Ende des Programms von wem und wann informiert? Zu 6.: Ein Schreiben der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) ist in Vorbereitung. Darin wird der Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Integrationsfachdienste (LAG IFD) gebeten, die am Bundesprogramm „Initiative Inklusion “ (Handlungsfeld 1) beteiligten Integrationsfachdienste, die Regionaldirektion Berlin- Brandenburg und die teilnehmenden Schulen und Einrichtungen mit einem gleichfalls von SenIAS verfassten Schreiben offiziell über die Beendigung des Programmes zu informieren . Übermittelt wird darin auch der Dank an die Akteure für die bis dahin geleistete Arbeit. 7. Inwiefern wird die Zusage der Bundesagentur für Arbeit genutzt, bis zu 50% der Kosten für die Berufsorientierung von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern zu tragen, in Zukunft genutzt? 8. Wie werden die im Landeshaushalt für die Berufsorientierung eingestellten Mittel verwandt, wenn bisher für diese Zielgruppe kein Konzept vorliegt? 3 Zu 7. und 8.: Die Bundesagentur für Arbeit kann sich gemäß § 48 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung wie folgt an den Kosten beteiligen: „§ 48 SGB III - Berufsorientierungsmaßnahmen (1) Die Agentur für Arbeit kann Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung fördern (Berufsorientierungsmaßnahmen ), wenn sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen . Die Agentur für Arbeit kann sich auch mit bis zu 50 Prozent an der Förderung von Maßnahmen beteiligen, die von Dritten eingerichtet werden. (2) Die besonderen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern sollen bei der Ausgestaltung der Maßnahmen berücksichtigt werden.“ Die SenBildJugFam stellt den Lehrkräften der Berufs- und Studienorientierungsteams und -tandems personelle Ressourcen zur Verfügung. Die Konzeption ist im Berliner Landeskonzept für Berufs- und Studienorientierung dargestellt. Die SenIAS fördert im Benehmen mit der SenBildJugFam und der Agentur für Arbeit einzelne Maßnahmen im Rahmen der vertieften Berufsorientierung, für die im Etat der SenIAS entsprechende Haushaltsmittel eingestellt sind. Konkret sind hier die Maßnahmen „Komm auf Tour (KaT)“ und das „Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler (BVBO)“ zu nennen, die beide durch die Agentur für Arbeit im Sinne von § 48 SGB III kofinanziert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in den allgemeinbildenden Schulen und in der Regel auch für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Behinderungen. Im Landeshaushalt der SenIAS waren Mittel ausgabeseitig bis Herbst 2017 für die Finanzierung von drei Integrationsfachdiensten einschließlich der Koordinierungsstelle eingestellt , die im Rahmen der „Initiative Inklusion“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verfügung gestellt wurden. Für den Haushalt 2018/2019 wurde der Ansatz für Integrationsfachdienste um die durch die Beendigung der „Initiative Inklusion“ aufgelösten drei Integrationsfachdiensten entsprechend gemindert. Berlin, 14. Juni 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11490 S18-11490a