Drucksache 18 / 11 491 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 30. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) zum Thema: Geld ohne Barrieren und Antwort vom 15. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 491 vom 30. Mai 2017 über Geld ohne Barrieren ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker betreibt die Berliner Sparkasse in der Stadt? Wie viele sind davon barrierefrei, d.h. mit einem unterfahrbarem Kniefreiraum versehen? Zu 1.: Die Berliner Sparkasse hat dem Senat hierzu folgendes mitgeteilt: Die Berliner Sparkasse betreibt aktuell 619 Geldautomaten, darunter 333 reine Auszahler und 286 sogenannte „Recycler“, die zusätzlich über eine Einzahlfunktion verfügen . Kontoauszugsdrucker als monofunktionale Geräte betreibt die Sparkasse seit 2009 nicht mehr. Diese Funktion ist Bestandteil der Kundenfunktionen am Kontoserviceterminal (SB-Terminal). Die Berliner Sparkasse betreibt gegenwärtig 541 SB- Terminals. Die Berliner Sparkasse fasst unter den Begriff der Barrierefreiheit auch die Bedienung für Sehbehinderte, klare und verständliche, intuitive Menüführung, Verwendung von Piktogrammen und Bildern, Mehrsprachigkeit, Sprachsteuerung, Kontrasterhöhung , usw. So überprüfte die Berliner Sparkasse vor wenigen Jahren, ob alle Standorte physisch barrierefrei, d.h. z.B. für Rollstuhlnutzerinnen und –nutzer zugänglich sind. Von wenigen bautechnisch oder durch Widerspruch der Eigentümer bedingten Ausnahmen abgesehen ist dies der Fall. Unterfahrbar ist nach Angaben der Berliner Sparkasse aktuell kein Geldautomat. Bei der Bauplanung berücksichtigt die Berliner Sparkasse allerdings, dass Rollstuhlfahrer genug Raum haben, um an das Gerät heranzufahren. In der aktuellen Gerätegeneration liegen die Bildschirme jedoch ca. 10 cm höher als bei vorangegangenen Gerätetypen . Mit der aktuellen Gerätegeneration reagiert die Berliner Sparkasse auf zunehmende Fälle von Automatensprengung. Diese verfügt nun über einen größeren und verbesserten Tresor, der den Geldautomaten auch vor Gaseinleitung schützt. Hierbei ist in Kauf zu nehmen, dass das um 10 cm höhere Display für einige Kundinnen und Kunden eine Hürde darstellen kann. Gleichermaßen aufbruchsichere und unterfahrbare 2 Geräte nehmen aufgrund eines nach hinten notwendigen Maschinenkastens so viel Raum in Anspruch, dass sie in den meisten Fällen aus Platzgründen nicht installiert werden können. In den Fällen, in denen etwa eine Nische für diesen Maschinenkasten vorhanden ist, wird die Berliner Sparkasse unterfahrbare Geldautomaten installieren . Dies betrifft derzeit sechs Automaten in drei Standorten (voraussichtlich ab Herbst 2017). In der großen Mehrheit der Standorte musste die Berliner Sparkasse hingegen sorgfältig abwägen, ob ein Mehr an Barrierefreiheit das damit verbundene Weniger an Sicherheit aufwiegt. Die neue Gerätegeneration bietet nun die Möglichkeit, über die PIN-Tastatur gesteuert zu werden (diese Funktion ist mit einer Sprachausgabe über Kopfhörer verbunden ). Sie kann selbstverständlich auch von Rollstuhlnutzerinnen und -nutzern verwendet werden. Die Berliner Sparkasse ist bemüht Kundinnen und Kunden, für die das Touch-Display zu hoch liegt, diese alternativen Benutzungsmöglichkeiten näher zu bringen und prüft derzeit Möglichkeiten, ihnen hierzu Kopfhörer unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 2. Hält der Senat dieses barrierefreie Angebot für ausreichend? Zu 2.: Der Senat begrüßt die Eigenbemühungen der Berliner Sparkasse, Barrierefreiheit für alle Kundinnen und Kunden herzustellen. Er wird die weiteren Bemühungen der Berliner Sparkasse konstruktiv begleiten. 3. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass Rollstuhlnutzerinnen und –nutzer wegen fehlender Barrierefreiheit für die damit notwendige Nutzung personeller Dienstleistungen mit zusatzpflichtigen Gebühren belastet werden? Zu 3.: Die Berliner Sparkasse hat hierzu mitgeteilt, dass sie keine Gebühren ausschließlich für Rollstuhlnutzerinnen und –nutzer bzw. Personen mit Handicap erhebt. Auch für Hilfestellungen bei der Bedienung der Geldautomaten oder SB-Terminals erhebt die Berliner Sparkasse keine zusätzlichen Gebühren. Dies gilt für alle Kundinnen und Kunden gleichermaßen. Sollte beispielsweise ein Rollstuhlnutzer ein Gerät nicht eigenständig bedienen können, weil er das Display nicht sehen kann, und daher das Personal an diesem Standort um Hilfe bittet, fällt hierfür keine zusätzliche Gebühr an. Insoweit ist der Berliner Sparkasse das angedeutete Problem unbekannt. Gebühren, die die Berliner Sparkasse für die Kontoführung erhebt, richten sich nach dem vom Kunden gewählten Kontomodell (Giro Digital, Giro Individual, Giro Pauschal ). Je nach Kontomodell kann es daher vorkommen, dass beispielsweise die Abgabe eines Überweisungsträgers für die Kundin oder den Kunden kostenpflichtig ist. Aber auch hier wird nicht zwischen Menschen mit oder ohne Handicap unterschieden . 4. Welche Vorschläge hat der Senat für Kunden der Berliner Sparkasse mit Handicap, um außerhalb der Geschäftszeiten der Filialen an Bargeld kommen zu können? Zu 4.: Die Geldautomaten und SB-Terminals stehen auch außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Berliner Sparkasse empfiehlt, sie über die PIN-Tastatur mit Sprachausgabe über Kopfhörer zu bedienen. 3 5. Wie beurteilt der Senat die Zielvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz von 2010 mit dem Sparkassen - und Giroverband und der Behindertenselbsthilfe für barrierefreie Dienstleistungen? Zu 5.: Eine Zielvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz ist dem Senat unbekannt. Es wird davon ausgegangen, dass mit der Frage 5 auf die „Zielvereinbarung zu Barrierefreien Dienstleistungen zwischen dem Sparkassenverband Rheinland-Pfalz und den Organisationen und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen in Rheinland- Pfalz“ von 2007, die 2011 verlängert wurde, Bezug genommen wird. Der Senat sieht dies als eine denkbare Möglichkeit an. 6. Strebt der Senat eine ähnliche Vereinbarung für Berlin an, um auch die Landesbank schrittweise für alle Menschen zu öffnen? 7. Wenn ja, bis wann? 8. Wenn nein, weshalb nicht und wie soll auf anderem Wege Inklusion auch bei Geldgeschäften umgesetzt werden? Zu 6. bis 8.: Es steht dem Sparkassenverband Berlin selbstverständlich frei, für seine Mitgliedssparkasse eine vergleichbare Zielvereinbarung mit Berliner Verbänden und Selbsthilfegruppen abzuschließen. Es liegt jedoch nicht im Ermessen des Senats „im Namen“ der Berliner Sparkasse eine Zielvereinbarung abzuschließen. Insbesondere nachdem das Land Berlin seine Beteiligung an der Landesbank Berlin AG im Jahr 2007 an die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG veräußert hat. Berlin, den 15. Juni 2017 In Vertretung Christian R i c k e r t s ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-11491 S18-11491a