Drucksache 18 / 11 493 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 31. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) zum Thema: Anerkennung ausländischer Abschlüsse in 2016 und Antwort vom 16. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Dr. Susanna Kahlefeld (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11493 vom 31.05.2017 über Anerkennung ausländischer Abschlüsse in 2016 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Nach Auskunft des Amtes für Statistik Berlin- Brandenburg werden die statistischen Daten zum Berufsqualifikationsgesetz 2016 derzeit erstellt und können voraussichtlich ab Juli 2017 unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/datenbank/inhalt-datenbank.asp. Der Senat ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen. Die Handwerkskammer Berlin und die Industrie- und Handelskammer Berlin wurden daher direkt um Auskunft in Bezug auf die Anerkennungsverfahren in ihrem Zuständigkeitsbereich gebeten. Für die Beantwortung der Anfrage standen außerdem Daten der für die Anerkennungsverfahren zuständigen Stellen in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit für die Beantwortung der Anfrage nur Informationen eines Teils der für Anerkennungsverfahren zuständigen Stellen zur Verfügung standen. Die den Anerkennungsverfahren zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen (Bundes- und Landes-Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz) verwenden einheitlich 2 den Begriff der „Anerkennung“. Wie bereits bei der Beantwortung Ihrer Schriftlichen Anfrage im Jahr 2016 (Drs. 17 / 18 876) dargelegt, ist die von Ihnen in den Fragen 15 bis 19 benutzte Formulierung der „Gleichstellung“ nicht einschlägig, sodass die Beantwortung dieser Fragen nicht möglich ist. Es wird daher verwiesen auf die Darlegungen bzgl. der Anträge auf Anerkennung bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Antworten zu den Fragen 6 bis 14). 1. Wie viele Anträge auf Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse gingen 2016 ein? 2. Wie viele wurden in 2016 anerkannt? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln nach den Stufen BBR, MSA, Hochschulreife und nach den Herkunftsländern der Antragsteller*innen) Zu 1. und 2.: Im Jahr 2016 wurden 9.229 Anträge/Anfragen auf Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse gestellt und auch abschließend bearbeitet/beschieden. Eine statistische Aufschlüsselung nach zugeordneten Abschlüssen und Ländern wird nicht geführt. 3. Wie viele erhielten in 2016 eine Teilanerkennung (Anerkennung eines geringeren Abschlusses)? Zu 3.: Gemäß Darlegung sind Teilanerkennungen nach den verbindlichen Bewertungsregelungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen und den schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Berlin nicht zulässig/möglich. Sofern entsprechend bewertbare Urkunden (Zeugnisoriginale, Hochschulaufnahmeprüfungen, Studienleistungen, Abschlüsse etc.) vorgelegt werden können, wird immer bzw. muss immer der nach den verbindlichen Bewertungsregelungen und den schulrechtlichen Bestimmungen höchst mögliche Abschluss zuerkannt werden. 4. Wie viele Anerkennungen wurden in 2016 gänzlich versagt? Zu 4.: Eine Anerkennung kann nach den schulgesetzlichen Bestimmungen nicht versagt werden, wenn nach den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen zur Beweisführung bewertbare Nachweise vorgelegt werden können. Sofern solche Nachweise nicht vorgelegt werden können, besteht hingegen keine Antragsberechtigung. Eine gesonderte Auflistung hierzu wird aber nicht geführt. 5. Wie lange dauerten diese Verfahren 2016 im Durchschnitt? Zu 5.: Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug im Jahr 2016 ca. 6 – 8 Wochen. 6. Wie viele Anträge auf Anerkennung beruflicher Qualifikation gingen in 2016 ein? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln nach Berufsbereichen: pädagogische Berufen, Soziale und pflegerische Berufe, Handwerk, technische Berufe, Wissenschaft, Medizin, sonstige und nach den Herkunftsländern der Antragsteller*innen) Zu 6.: Laut den Angaben der zuständigen Stellen LAGeSo, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Handwerkskammer Berlin und Industrie- und Handelskammer Berlin sah die Antragslage in ihren Zuständigkeitsbereichen im Jahr 2016 wie folgt aus: 3 Landesamtes für Gesundheit und Soziales Anträge akademische Gesundheitsberufe insgesamt: 876 davon Medizin (Ärztinnen und Ärzte): 682 mit EU-Ausbildung: 135 davon Österreich: 26 Irland: 19 Italien: 17 Griechenland: 10 Sonstige: 63 mit Drittstaatenausbildung: 547 davon Syrien: 168 Libyen: 48 Saudi-Arabien: 39 Ägypten: 23 Türkei: 21 Indien: 18 Sonstige: 230 Anträge nichtakademische Gesundheitsberufe insgesamt: 510 mit EU-Ausbildung: 152 davon Polen: 45 Italien: 28 Österreich: 14 Spanien: 10 Griechenland: 7 Sonstige: 89 mit Drittstaatenausbildung: 358 davon Philippinen: 155 Bosnien-Herzegowina: 55 Serbien: 53 China: 18 Sonstige: 77 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anträge sozialpädagogischer Berufsgruppen insgesamt: 235 davon Erzieherinnen/Erzieher: 75 Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter: 84 Kindheitspädagoginnen/Kindheitspädagogen: 64 Heilpädagoginnen/Heilpädagogen: 12 Anträge im Lehrkräftebereich insgesamt: 450 4 Handwerkskammer Berlin Gemäß den Darlegungen der Handwerkskammer Berlin sind 2016 bei ihr 48 Anträge eingegangen. Die Herkunftsländer der beruflichen Qualifikation der Antragstellenden setzen sich wie folgt zusammen: 12 aus Polen, 13 aus dem osteuropäischen Raum, 10 aus dem südeuropäischen Raum und Nahost, 10 aus Syrien, 3 aus Übersee. IHK FOSA Gemäß den Darlegungen der Industrie- und Handelskammer Berlin sind 2016 bei der zentralen Anerkennungsstelle der Industrie- und Handelskammern „Foreign Skills Approval (IHK FOSA)“ insgesamt 4.142 Anträge eingegangen, davon 255 aus Berlin. 7. Bitte spezifizieren Sie, welche Staatsangehörigkeiten die Antragstellenden zur Anerkennung beruflicher Qualifikation 2016 hatten? Zu 7.: Zum aktuellen Zeitpunkt liegen aus der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Handwerkskammer Berlin die untenstehenden Informationen zur Staatsangehörigkeit der Antragstellenden vor. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Lehrkräftebereich) Auf Grundlage der Staatsangehörigkeit der Antragstellenden ergab sich für die Anträge im Lehrkräftebereich 2016 folgende Verteilung: EU 48%, übriges Europa 27 %, Afrika 4 %, Asien 11 %, Australien 1 %, Nordamerika 4 %, Südamerika 5 %. Handwerkskammer Berlin Gemäß den Ausführungen der Handwerkskammer Berlin hatten alle Antragstellenden – bis auf vier Ausnahmen – in dem Land, dessen Staatsbürgerschaft sie hatten, auch ihre berufliche Qualifikation erworben (Siehe hierzu auch Antwort zu 6.). Die Ausnahmen betrafen drei polnisch-stämmige Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit und eine syrisch-stämmige Bürgerin mit deutscher Staatsangehörigkeit. 8. Wie viele Anträge wurden 2016 positiv beschieden? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln nach Berufsbereichen: pädagogische Berufen, Soziale und pflegerische Berufe, Handwerk, technische Berufe, Wissenschaft, Medizin, sonstige und nach den Herkunftsländern der Antragsteller*innen) Zu 8.: Zum aktuellen Zeitpunkt liegen folgende Informationen des LAGeSo, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Handwerkskammer Berlin und der IHK FOSA zu positiv beschiedenen Anträgen vor. Landesamtes für Gesundheit und Soziales Insgesamt positiv beschiedene Anträge: 684 davon akademische Gesundheitsberufe (Approbationen und Berufserlaubnisse): 456 nichtakademische Gesundheitsberufe (Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung): 228 5 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anträge sozialpädagogischer Berufsgruppen insgesamt positiv beschiedene Anträge: 64 davon Erzieherinnen/Erzieher: 9 Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter: 38 Kindheitspädagoginnen/Kindheitspädagogen: 13 Heilpädagoginnen/Heilpädagogen: 4 Anträge im Lehrkräftebereich insgesamt positiv beschiedene Anträge: 246 davon sofortige Gleichstellungen: 17 positive Entscheidungen in Abhängigkeit der Erfüllung von Auflagen: 229 Handwerkskammer Berlin insgesamt positiv beschiedene Anträge: 28 davon Bescheidung von vollständiger Gleichwertigkeit: 6 Bescheidung von teilweiser Gleichwertigkeit: 22 IHK FOSA 2016 wurden von der IHK FOSA bundesweit in insgesamt 1.822 Fällen die volle Gleichwertigkeit und in 1.092 Fällen teilweise Gleichwertigkeit beschieden. Bescheide für Berlin im Jahr 2016: 194 davon Bescheidung von teilweiser Gleichwertigkeit: 87 Bescheidung von vollständiger Gleichwertigkeit: 107 9. Die Anerkennung beruflicher Qualifikation für die Gesundheitsberufe sieht die Approbation vor. Wie viele Approbationen wurden 2016 erteilt? Wie viele dieser Approbationen wurden erst erteilt, nachdem die Antragsteller/innen eine Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung bestanden hatten? Bitte differenzieren nach Abschlüssen aus EU-/EWR-Staaten und aus Drittstaaten. Zu 9.: Die Datenauswertung des LAGeSo ergibt für 2016 in Bezug auf Approbationen folgendes Bild: Approbationen insgesamt: 324 davon Medizin (Ärztin/Arzt): 260 mit EU-Ausbildung - automatische Anerkennung: 103 mit Drittstaatenausbildung: 157 davon nach Kenntnisprüfung: 68 6 10. Wie viele Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung in einem nichtakademischen Gesundheitsfachberuf wurden 2016 erteilt? Wie viele dieser Erlaubnisse wurden erst erteilt, nachdem die Antragsteller/innen eine Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung bestanden hatten bzw. einen Anpassungslehrgang erfolgreich absolvierten? Bitte differenzieren nach Abschlüssen aus EU-/EWR- Staaten und aus Drittstaaten. Zu 10.: Das LAGeSo hat folgende Fallzahlen in Bezug auf die Erteilung von Erlaubnissen zum Führen der Berufsbezeichnung in einem nichtakademischen Gesundheitsberuf ermittelt: Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung insgesamt: 228 davon mit EU-Ausbildung: 99 mit Drittstaatenausbildung: 129 davon nach Kenntnisprüfung/Anpassungslehrgang: 35 11. Wie viele Anerkennungen erfolgten 2016 mit Auflagen? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln nach Berufsbereichen: pädagogische Berufen, Soziale und pflegerische Berufe, Handwerk, technische Berufe, Wissenschaft, Medizin, sonstige und nach den Herkunftsländern der Antragsteller*innen) Zu 11.: In Bezug auf erteilte Auflagen im Jahr 2016 liegen zum aktuellen Zeitpunkt folgende Informationen des LAGeSo, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Handwerkskammer Berlin vor: Landesamt für Gesundheit und Soziales In der Medizin (Ärztinnen/Ärzte) wurden 137 Feststellungsbescheide mit der „Auflage“ gefertigt, dass eine Approbation nur nach erfolgreicher Teilnahme an einer Kenntnisprüfung erteilt wird. Im Bereich der nichtakademischen Gesundheitsberufe wurden 153 Feststellungsbescheide mit der Auflage erteilt, dass die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nur nach erfolgreicher Teilnahme an einer Kenntnis- oder Eignungsprüfung oder eines Anpassungslehrganges erteilt wird. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sozialpädagogische Berufsgruppen: Insgesamt wurde in 140 Fällen Auflagen zur Anpassung an den Referenzberuf als Voraussetzung für die Anerkennung erteilt. Davon entfielen auf Erzieherinnen/Erzieher: 25 Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter: 59 Kindheitspädagoginnen/Kindheitspädagogen: 51 Heilpädagoginnen/Heilpädagogen: 5 Lehrkräftebereich: Auflagen für ausländische Lehrkräfte in insgesamt 229 Fällen. Handwerkskammer Berlin Gemäß Auskunft der Handwerkskammer Berlin wurden drei Anträge von ihr mit Auflagen beschieden: Zwei Anträge auf der Ebene der Meisterqualifikation (Meister/in im 7 Friseur-Handwerk) aus der Türkei sowie ein Antrag auf der Ebene der Meisterqualifikation (Meister/in im Tischler- Handwerk) aus Polen. 12. Wie viele Anerkennungen erfolgten 2016 mit einer geringeren Qualifikationseinstufung? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln nach Berufsbereichen: pädagogische Berufen, Soziale und pflegerische Berufe, Handwerk, technische Berufe, Wissenschaft, Medizin, sonstige und nach den Herkunftsländern der Antragsteller*innen) Zu 12.: Ziel des Anerkennungsverfahrens ist die Herstellung von Transparenz bezüglich der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen zur Erleichterung und Verbesserung der Integration in den Arbeitsmarkt in Deutschland. Hierzu erfolgt ein Vergleich mit den wesentlichen Inhalten eines Referenzberufes nach deutschem Recht. Für den Vergleich wird als Referenz der Beruf herangezogen, der nach Einschätzung zu Beginn des Verfahrens die größte inhaltliche Nähe aufweist. Am Ende des Verfahrens wird die volle Gleichwertigkeit (ggf. unter der Voraussetzung der Erfüllung von bestimmten Auflagen/Ausgleichsmaßnahmen), die teilweise Gleichwertigkeit mit Darstellung der wesentlichen Unterschiede oder die fehlende Gleichwertigkeit festgestellt. Sofern unter „geringerer Qualifikationseinstufung“ eine nur teilweise oder gar nicht vorhandene Gleichwertigkeit verstanden wird, wird auf die Antworten zu den Fragen 8 bis 11 sowie 13 hingewiesen. 13. Wie viele Anerkennungen wurden 2016 versagt? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln nach Berufsbereichen: pädagogische Berufen, Soziale und pflegerische Berufe, Handwerk, technische Berufe, Wissenschaft, Medizin, sonstige und nach den Herkunftsländern der Antragsteller*innen) Zu 13.: Bzgl. der Zahl der vom LAGeSo, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Handwerkskammer Berlin und der IHK FOSA abgelehnten Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit liegen zum aktuellen Zeitpunkt folgende Informationen vor: Landesamtes für Gesundheit und Soziales Ablehnungen Insgesamt: 11 davon Akademische Gesundheitsberufe: 9 Nichtakademische Gesundheitsberufe: 2 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anträge im Bereich sozialpädagogischer Berufsgruppen Ablehnungen insgesamt 81 davon Erzieherinnen/Erzieher: 36 Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter: 26 Kindheitspädagoginnen/Kindheitspädagogen: 15 Heilpädagoginnen/Heilpädagogen: 4 Anträge im Lehrkräftebereich Ablehnungen: 13 8 (Es handelt sich hierbei um Personen, die auch im Herkunftsland keine Qualifikation für die Ausübung des Berufs der Lehrerin/des Lehrers haben.) Handwerkskammer Berlin Die Handwerkskammer Berlin hat im Jahr 2016 vier ablehnende Bescheide aufgrund Unaufklärbarkeit des Sachverhaltes erteilt (Zwei Antragstellende aus Polen, ein Antragsteller/in aus Italien, ein Antragsteller/in aus Syrien.) IHK FOSA Nach Auskunft der Industrie- und Handelskammer Berlin wurden im Jahr 2016 von der IHK FOSA insgesamt 163 Anträge abgelehnt. Zur Frage, wie viele davon Anträge aus Berlin sind, liegen seitens der Industrie- und Handelskammer keine Informationen vor. 14. Wie lange dauerten diese Verfahren 2016 im Durchschnitt? Zu 14.: Gemäß § 6 Abs. 3 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG/BQFG Berlin) muss die für die Prüfung der Gleichwertigkeit zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten über den (vollständigen) Antrag entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Zum Durchschnitt der tatsächlichen Verfahrensdauer bezogen auf alle Berufsgruppen liegen keine Daten vor. Nach Auskunft der Handwerkskammer Berlin bescheidet die Handwerkskammer in der Regel innerhalb eines Monats, sobald alle für die Gleichwertigkeitsfeststellung notwendigen Unterlagen vorgelegt worden sind. In vielen Fällen seien die Unterlagen aber unvollständig und müssten teilweise aus dem Ausland beschafft werden. In diesen Fällen beträgt – im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer – die durchschnittliche Verfahrensdauer sechs Monate. 15. Wie viele Anträge auf Gleichstellung einer Qualifikation gingen 2016 ein? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln nach Berufsbereichen: pädagogische Berufen, Soziale und pflegerische Berufe, Handwerk, technische Berufe, Wissenschaft, Medizin, sonstige und nach den Herkunftsländern der Antragsteller*innen) 16. Wie viele Anträge wurden 2016 positiv beschieden? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln nach Berufsbereichen: pädagogische Berufen, Soziale und pflegerische Berufe, Handwerk, technische Berufe, Wissenschaft, Medizin, sonstige und nach den Herkunftsländern der Antragsteller*innen) 17. Wie viele Gleichstellungen wurden 2016 mit Auflagen gewährt? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln nach Berufsbereichen: pädagogische Berufen, Soziale und pflegerische Berufe, Handwerk, technische Berufe, Wissenschaft, Medizin, sonstige und nach den Herkunftsländern der Antragsteller*innen) 18. Wie viele Gleichstellungen wurden 2016 versagt? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln nach Berufsbereichen: pädagogische Berufen, Soziale und pflegerische Berufe, Handwerk, technische Berufe, Wissenschaft, Medizin, sonstige und nach den Herkunftsländern der Antragsteller*innen) 19. Wie lange dauerten diese Verfahren 2016 im Durchschnitt? Zu 15. - 19.: Das BQFG/BQFG Berlin sieht keine Möglichkeit vor, die „Gleichstellung von Qualifikationen“ zu beantragen. Die „Anerkennung“ von beruflichen Qualifikationen 9 ist gleichbedeutend mit der Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit denen des inländischen Referenzberufes. Es wird daher insofern auf die Antworten zu den Fragen 6 bis 14 verwiesen. 20. Wie viele Antragsteller*innen nahmen 2016 die Hilfe von Mentoren in Anspruch? (Bitte aufschlüsseln nach dafür eingesetzten Träger der Mentoringprogramm und nach den Herkunftsländern der Antragsteller*innen) Zu 20.: Im Rahmen des IQ Landesnetzwerks Berlin werden keine Mentoringprogramme angeboten. 21. Wie viele Antragsteller*innen konnten 2016 von finanzieller Unterstützung bei der Beschaffung und Übersetzung von Dokumenten profitieren? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln nach Berufsbereichen: pädagogische Berufen, Soziale und pflegerische Berufe, Handwerk, technische Berufe, Wissenschaft, Medizin, sonstige und nach den Herkunftsländern der Antragsteller*innen) Zu 21.: Seit dem 1. Dezember 2016 können Anträge auf einen Kostenzuschuss des Bundes für das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gestellt werden. Förderfähig sind die Kosten, die im Rahmen der Antragstellung entstehen, also vor allem Gebühren und Übersetzungskosten, bis zu maximal 600 Euro pro Person. Gefördert werden diejenigen, die keine anderweitige Unterstützung erhalten. Dies sind vor allem Geringverdienende, die keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten. Der Bundeszuschuss Anerkennung ist eine Förderleistung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Anträge können bei zuleitenden Stellen, wie den Beratungsstellen im Programm "Integration durch Qualifizierung (IQ)", eingereicht werden. Laut der statistischen Auswertung der bewilligenden Stelle in Chemnitz sind bisher insgesamt 32 Anträge aus Berlin eingegangen (Stand 11.04.2017). Die häufigsten Staatsangehörigkeiten der Antragstellenden: Brasilien: 4 Personen Syrien: 4 Personen Italien: 3 Personen Georgien: 2 Personen Japan: 2 Personen Ukraine: 2 Personen GUS: 2 Personen Türkei: 2 Personen Die häufigsten Referenzberufe: Ärztin Arzt/: 7 Personen Ingenieurin/Ingenieur: 4 Personen Apothekerin/Apotheker: 4 Personen Zahnärztin/Zahnarzt: 3 Personen Hebamme und Entbindungspflegerin/ Entbindungspfleger: 3 Personen Gesundheits- und Krankenpflegerin/ Gesundheits- und Krankenpfleger: 3 Personen Vermessungstechnikerin/Vermessungstechniker: 2 Personen 10 Übersetzerin/Übersetzer, öffentlich bestellt und/oder staatlich: 2 Personen Außerdem gibt es den Härtefallfonds Berufsanerkennung Berlin. Hier wurden 2016 vier Antragstellende mit Übersetzungskosten gefördert. Berufsbereiche der geförderten Personen: Handwerksberufe: 1 Person Technische Berufe: 2 Personen Medizinische Berufe: 1 Person Staatsangehörigkeiten der geförderten Personen: Italien Polen Tunesien Türkei 22. Wie viele Antragsteller*innen konnten 2016 im Rahmen der Beratung zur Erfüllung von Auflagen in Sprachkurse und Ausbildungsmodule überwiesen werden? (Wenn möglich, bitte aufschlüsseln nach Berufsbereichen: pädagogische Berufen, Soziale und pflegerische Berufe, Handwerk, technische Berufe, Wissenschaft, Medizin, sonstige und nach den Herkunftsländern der Antragsteller*innen) Zu 22.: Den Beratungsstellen des IQ Landesnetzwerks Berlin liegen keine gesicherten Daten vor, wie viele Ratsuchende aus der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im Anschluss tatsächlich Anpassungsqualifizierungen und Sprachkurse absolvieren, die zum Erhalt der vollen Gleichwertigkeit notwendig sind. Oftmals findet auch die Finanzierung über Regelleistungen nach SBG II und SGB III statt. Im Rahmen des IQ Landesnetzwerks haben im Jahr 2016 insgesamt 161 Personen eine Anpassungsqualifizierung oder einen Sprachkurs aufgenommen. Zusätzlich dazu haben 54 Personen eine Brückenmaßnahme für Akademikerinnen und Akademiker mit nicht-reglementierten Hochschulabschlüssen begonnen. Berlin, den 16. Juni 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-11493 S18-11493a