Drucksache 18 / 11 496 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AFD) vom 01. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) zum Thema: Das Schengener Informationssystem und die Rückkehr ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger und Antwort vom 12. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 496 vom 01. Juni 2017 über Das Schengener Informationssystem und die Rückkehr ausreisepflichtiger Drittstaatenangehöriger ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Berliner Behörden nutzen derzeit das Schengener Informationssystem (SIS), um die Rückkehr ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger zu erfassen und/oder zu unterstützen? Gehören insbesondere der Polizeipräsident in Berlin, die Ausländerbehörden und die Bürgerämter dazu ? 2. Wie nutzen besagte Berliner Behörden das SIS derzeit im Zusammenhang mit der Rückkehr ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger? 3. Welche Daten geben welche Berliner Behörden bezüglich der Rückkehr ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger derzeit in das Schengener Informationssystem ein? Bitte genau die Kategorien und Informationstiefe aufschlüsseln. 4. Welche Daten aus POLAS werden in das Schengener Informationssystem durch Berliner Behörden eingespeist? 5. Wie viele ausreisepflichtige Drittstaatenangehörige halten sich derzeit in Berlin auf? Wie viele von ihnen sind im SIS erfasst? Auflistung bitte nach Herkunftsländer respektive Staatsangehörigkeit. 6. Wie viele in Berlin aufhältige ausreisepflichtige Drittstaatenangehörige wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016 und in den ersten vier Monaten des Jahres 2017 in ihre Herkunftsländer oder andere Länder zurückgeführt? Wie viele sind in besagten Jahren freiwillig zurückgekehrt? Wie viele von besagten Gruppen in den besagten Jahren wurden an das SIS übermittelt? Bitte in der Form folgender Tabelle antworten: Seite 2 von 2 Rückführungen freiwillige Rückkehrer gesamt an SIS übermittelt gesamt an SIS übermittelt 2014 2015 2016 2017 7. Welche Maßnahmen plant der Senat bezüglich des Vorschlages COM(2016) 881 der Europäischen Kommission? 8. Wie viele in Berlin aufhältige Personen und wie viele Datensätze über diese Personen wären von dem Vorschlag COM(2016) 881 der Europäischen Kommission betroffen? 9. Wie beurteilt der Senat den Vorschlag COM(2016) 881 der Europäischen Kommission in Hinblick auf die darin dargelegten Pläne, alle nach mit der Richtlinie 2008/115/EG im Einklang stehenden Bestimmungen erlassenen Rückkehrentscheidungen in das Schengener Informationssystem einzugeben , um diese EU-weit sichtbar zu machen und so ihre Vollstreckung zu verbessern? 10. Wie beurteilt der Senat den Vorschlag COM(2016) 881 der Europäischen Kommission in Hinblick auf die darin dargelegten Pläne, den Anwendungsbereich des derzeitigen Schengener Informationssystems durch Einführung einer neuen Ausschreibungskategorie für Rückkehrentscheidungen zu erweitern? 11. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Rückführung ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger zu gewährleisten, die in Drittstaaten abgelehnt wurden und sich in Berlin aufhalten? Welche Maßnahmen werden zum jetzigen Zeitpunkt zu diesem Zweck ergriffen? Zu 1. – 11.: Es wird auf die Antworten zur Schriftlichen Anfrage 18/11 254 vom 15. Mai 2017, verwiesen. Berlin, den 12. Juni 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11496 S18-11496a