Drucksache 18 / 11 510 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Derya Çağlar und Lars Düsterhöft (SPD) vom 01. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) zum Thema: Lösung des Grundwasserproblems im Neuköllner Blumenviertel durch höhere Fördermengendes Wasserwerkes Johannisthal? und Antwort vom 13. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Derya Çağlar (SPD) und Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11510 vom 01. Juni 2017 über Lösung des Grundwasserproblems im Neuköllner Blumenviertel durch höhere Fördermengen des Wasserwerkes Johannisthal? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Grundwasserproblematik im Blumenviertel in Neukölln hinsichtlich der Beendigung des Betriebs der Brunnengalerie im Glockenblumenweg? Antwort zu 1: Mit Beendigung des Betriebs der Brunnenanlage im Glockenblumenweg kann es Probleme an Gebäuden geben, deren Keller nicht fachgerecht gedichtet sind, wie es die Bauordnung für Berlin (§ 13 BauO Bln) vorschreibt. Frage 2: Sieht der Senat in der Fertigstellung der Sanierung des Wasserwerks Johannisthal eine Möglichkeit, um den Wegfall der Wasserfördermengen der Brunnengalerie im Glockenblumenweg zu kompensieren? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2: Nein. In Auftrag gegebene Modellierungen haben ergeben, dass die Förderung der beantragten Fördermenge von 11 Mio. m³/a sich nicht auf das Blumenviertel auswirken wird (weitere Ausführungen dazu siehe Antwort zu Frage 4). 2 Frage 3: In einer Antwort zur Frage nach der Fördermenge des Wasserwerks Johannisthal sind in der Schriftlichen Anfrage mit der Nummer 18/10692 12 Millionen m3 p.a. angegeben, auf einer öffentlichen Veranstaltung nannte die Senatsverwaltung dann eine aktuelle Fördermenge von 10 Millionen m3 und eine zukünftige von 11 Millionen m3. Wie viel Wasser fördert das Wasserwerk Johannisthal derzeit und wie viel soll es in Zukunft wieder fördern? Antwort zu 3: Derzeit werden im Rahmen der Altlastensanierung in Johannisthal ca. 7 bis 12 Mio. m³/a gefördert. Die Fördermenge wird laufend den Anforderungen der Altlastensanierung angepasst. Die beantragte Fördermenge für das Wasserwerk Johannisthal beträgt 11 Mio. m³/a (Maximalförderung 12,8 Mio. m³/a). Frage 4: Welche Gründe gibt es für eine Festlegung auf genau diese Menge? Antwort zu 4: Die Gründe für die Festlegung auf diese Menge beruhen auf Berechnungen zum Grundwasserdargebot für das Wasserwerk Johannisthal. Die Grundwasserförderung eines Wasserwerks muss unter Einbeziehung der hydrologischen Rahmenbedingungen bei Einhaltung eines ausgeglichenen Wasserhaushaltes erfolgen (Ausgewogenheit der Förderung bezüglich der natürlichen Grundwasserneubildung aus Niederschlägen und oberflächenwasserabhängiger Uferfiltration innerhalb eines hydraulisch beherrschbaren Grundwassereinzugsgebietes). Weitere Informationen dazu finden Sie im "Wasserversorgungskonzept für Berlin und für das von den BWB versorgte Umland", welches unter folgender Internetadresse als Download zur Verfügung steht: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/grundwasser/de/wvk2040.shtml. Frage 5: Wird nach Auffassung des Senats diese Fördermenge ausreichen, um den Grundwasserspiegel der Umgebung (bis einschließlich des Blumenviertels in Neukölln) auf einem Stand zu halten, der die Keller trocken hält? Antwort zu 5: Ja, allerdings trifft dies nur für den Ortsteil Johannisthal und Teile des Ortsteils Baumschulenweg zu. Der Einflussbereich des Wasserwerks Johannisthal wird sich nicht über den Teltowkanal hinaus bis in das Blumenviertel in Neukölln erstrecken. 3 Frage 6: Konnte das Wasserwerk in der Vergangenheit mehr Wasser fördern? Wenn ja, warum ist das nach der Sanierung nicht auch wieder möglich? Wenn nein, warum wurde in einem Sanierungskonzept nicht eine höhere Fördermenge eingeplant, um beispielsweise den Grundwasserspiegel auf verträglichem Niveau zu halten? Antwort zu 6: In der Vergangenheit wurden im Wasserwerk Johannisthal in den 1970er und 1980er Jahren über 20 Mio. m³/a gefördert. Das hat zwar für abgesenkte Grundwasserstände im Blumenviertel gesorgt, überstieg aber bei Weitem das natürliche Grundwasserdargebot und hat nicht zuletzt deswegen zur vorübergehenden Stilllegung des Wasserwerks geführt. Eine entsprechend hohe Grundwasserförderung wird deshalb nicht wieder in Frage kommen. Die Berliner Wasserbetriebe betreiben Wasserwerke lediglich zur Trinkwasserversorgung der Berliner Bevölkerung. Frage 7: Was sind die Schäden, die der Senat bei einer höheren Fördermenge, von beispielsweise bis zu 30 Millionen m3, des Wasserwerks Johannisthal erwartet? Und woher nimmt der Senat diese Erkenntnisse? Bitte anfügen. Antwort zu 7: Die zu erwartenden Schäden lassen sich wie folgt aufzählen: - Ausbeutung des Grundwasserleiters durch Raubbau - erhebliche Qualitätsprobleme des Grundwassers (und damit für die Aufbereitung zum Trinkwasser) wegen des Uferfiltrats des Teltowkanals (hoher Anteil geklärten Abwassers) - Gefahr der Verschleppung von verbliebenen Altlasten im dann deutlich vergrößerten Einflussbereich - Schäden an der lokalen Vegetation Dieses Schadensbild beruht auf Erfahrungswerten der Vergangenheit und zahlreichen Modellierungen im Rahmen von Förderbewilligungsverfahren für die Berliner Wasserwerke. Frage 8: Welche Maßnahmen müssten unternommen werden, um die Fördermenge verträglich zu erhöhen und zwar auf eine Summe, die trockene Keller im Einzugsgebiet (einschließlich Blumenviertel in Neukölln) garantiert? Antwort zu 8: Eine solche Erhöhung der Förderleistung ist nicht möglich, da sie nicht umweltverträglich ist (siehe auch Antwort zu Frage 7). 4 Frage 9: Strebt der Senat solche Maßnahmen an? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 9: Nein, weil sie fachlich und rechtlich nicht realisierbar sind (siehe Antworten zu Fragen 4, 7 und 8). Berlin, den 13.06.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11510 S18-11510a