Drucksache 18 / 11 511 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Karin Halsch (SPD) vom 01. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) zum Thema: Zukunft der Anlage Falkenhöhe 1932 – Bezug zur DS 17/17784 und Antwort vom 14. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Karin Halsch (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11511 vom 01.06.2017 über Zukunft der Anlage Falkenhöhe 1932 - Bezug zur DS 17/17784 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hält der Senat weiterhin an seinen in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/17784 geäußerten Bedenken fest, wonach eine „Rückentwicklung (der Anlage Falkenhöhe 1932) zu einer Kleingartenanlage nur schwer durchsetzbar“ ist? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Bestehen die in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/17784 geäußerten Bedenken des Senats gegen die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 11-103 zur Sicherung der Anlage Falkenhöhe 1932 als Dauerkleingartenanlage weiterhin? Antwort zu 2: Ja. Frage 3: Wie kann auf Landesebene eine Prüfung des Status der Anlage Falkenhöhe 1932 erreicht werden? 2 Frage 4: 4.Gibt es weitere Ansprechpartner zur möglichen Prüfung des Kleingartenstatus? Antwort zu 3 und 4: Auf Landesebene kann keine Prüfung des Kleingartenstatus erreicht werden. Das Bezirksamt Lichtenberg hat die Fläche der Anlage Falkenhöhe an den Bezirksverband der Kleingärtner Berlin - Hohenschönhausen e.V. verpachtet. Für die Verpachtung von Kleingartenparzellen ist allein der Bezirksverband der Kleingärtner e.V. in seiner Eigenschaft als Zwischenpächter zuständig. Die Rechtsbeziehungen zwischen Eigentümer, Bezirksverband und Unterpächter sind in zivilrechtlichen Pachtverträgen geregelt. Bei Unstimmigkeiten besteht nur die Möglichkeit, sich mit seinem jeweiligen Vertragspartner auseinander zu setzen und letztendlich seine Rechte vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. Frage 5: Wie beurteilt der Senat eine Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Anlage Falkenhöhe 1932, um deutlich zu machen, dass es sich bei der Anlage nicht um eine Kleingartenanlage handelt? Antwort zu 5: Eine Änderung des Flächennutzungsplan (FNP) hätte keine Auswirkung auf den Status der Anlage. Der FNP als vorbereitender Bauleitplan stellt nur die allgemeine Art der beabsichtigten Nutzung in den Grundzügen und nicht die zulässige Nutzung für ein bestimmtes Grundstück dar. Für den Einzelnen leiten sich aus dem FNP auch keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten ab. Die Art der Darstellung im FNP hat daher keinen Einfluss auf zivilrechtliche Aspekte. Frage 6: Die DS 17/2412 listet fünf Fallgruppen auf, in die derzeitige Kleingartenanlagen eingeteilt werden sollen. In welche der fünf Kategorien würde der Senat die Anlage Falkenhöhe 1932 nach der derzeitigen Aktenlage eingruppieren? Antwort zu 6: Die in der Drs. 17/2412 aufgelisteten Fallgruppen beziehen sich auf Kleingartenanlagen, die der Schutzfrist bis zum Jahr 2020 unterliegen. Die Anlage Falkenhöhe hat jedoch keine Schutzfrist, da im Kleingartenentwicklungsplan bisher von einem dauerhaften Erhalt der Anlage ausgegangen wurde. Frage 7: Gibt es Beispiele in Berlin, wo ehemalige Kleingartenanlagen unter Berücksichtigung sozialer Belange einen planungsrechtlichen Bestandsschutz außerhalb des Kleingartenwesens genießen? Antwort zu 7: Nein. Die betreffenden Anlagen werden als Wochenend- bzw. Erholungsgärten verpachtet. Einen planungsrechtlichen Bestandsschutz genießen sie nicht. 3 Frage 8: Welche Planungsziele könnten dies sein? Antwort zu 8: Bei der Kleingartenanlage (KGA) Falkenhöhe handelt es sich um ein Gebiet, das aufgrund der vorhandenen Strukturen und der verschiedenen zu berücksichtigenden privaten und öffentlichen Belange stadtplanerisch nicht einfach zu bewältigen ist. Die KGA Falkenhöhe liegt am Rande des Stadtgebiets inmitten großer Freiflächen, die planerisch als Grünfläche gesichert werden sollen. Der Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich Grünfläche mit dem Symbol Kleingarten dar – zugleich entspricht die KGA Falkenhöhe aufgrund der bestehenden baulichen Überformung nicht mehr einer Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes. Mit einer Entwicklung zu einem Kleinsiedlungs-gebiet wären allerdings auch andere Anforderungen an die geordnete Erschließung verbunden sowie erhebliche baurechtliche Veränderungen. Gegenüber dem Status quo gibt es deshalb gegenwärtig kein Erfordernis für eine planungsrechtliche Änderung. Berlin, den 14.06.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11511 S18-11511a