Drucksache 18 / 11 515 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 18. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) zum Thema: Verwendungseingeschränkte Vollzugsbeamte bei der Berliner Polizei und Antwort vom 13. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11515 vom 18. Mai 2017 über Verwendungseingeschränkte Vollzugsbeamte bei der Berliner Polizei ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Angaben erfolgen mit dem Stichtag 1. September 2016. Aktuellere Zahlen müssten durch eine Einzelauswertung aller Personalakten ermittelt werden. Eine statistische Erhebung nach einzelnen Verwendungseinschränkungen erfolgt nicht. 1. Wie viele Polizeivollzugsbeamte haben eine oder mehrere Verwendungseinschränkungen (z. B. „kein Dienst an der Waffe“, „kein Außendienst“, „kein Führen von Dienst-Kfz“)? (Aufstellung nach genannten Aspekten erbeten.) Zu 1.: 1.192 Polizeivollzugsdienstkräfte hatten eine oder mehrere Verwendungseinschränkungen . 2. Wie viele Polizeivollzugsbeamte mit Verwendungsbeschränkungen sind Angehörige von Dienstgruppen ? Zu 2.: Insgesamt 409 Polizeivollzugsdienstkräfte mit Verwendungseinschränkungen waren in den Dienstgruppen tätig. 3. Welchem prozentualen Anteil am gesamten Personalkörper der jeweiligen Direktionen entspricht die Zahl der Verwendungseingeschränkten? (Aufstellung nach Kategorien: „kein Dienst an der Waffe “, „kein Außendienst“, „kein Führen von Dienst-Kfz“ und jeweiliger Direktion erbeten.) Zu 3.: Die nachfolgende Tabelle enthält den prozentualen Anteil verwendungseingeschränkter Polizeivollzugsdienstkräfte in Bezug auf den gesamten Polizeivollzugsdienst der Direktionen. 2 verwendungseingeschränkt in % Direktion 1 10,29 Direktion 2 8,63 Direktion 3 6,67 Direktion 4 10,08 Direktion 5 6,3 Direktion 6 12,75 Direktion Einsatz 3,45 4. Wie viele Polizeivollzugsbeamte der Abschnitte mit einer oder mehreren Verwendungseinschränkungen sind 50 Jahre oder älter, 40 bis 49 Jahre alt, 30 bis 39 Jahre alt, jünger als 30 Jahre? (Gegenüberstellung der Verteilung aller Polizeivollzugsbeamten der jeweiligen Abschnitte auf die o. g. Altersklassen sowie aller Polizeivollzugsbeamten der Dienstgruppen der Abschnitte auf die o. g. Altersklassen erbeten.) Zu 4.: Anzahl verwendungseingeschränkter Polizeidienstkräfte der Abschnitte < 30 Jahre 30-39 Jahre 40-49 Jahre > 50 Jahre Direktion 1 0 10 53 99 Direktion 2 1 12 47 82 Direktion 3 1 7 32 72 Direktion 4 0 4 53 100 Direktion 5 2 8 30 72 Direktion 6 0 15 55 137 Anzahl aller Polizeidienstkräfte der Abschnitte < 30 Jahre 30-39 Jahre 40-49 Jahre > 50 Jahre Direktion 1 102 173 380 485 Direktion 2 106 228 407 471 Direktion 3 187 272 321 430 Direktion 4 129 191 397 425 Direktion 5 208 295 375 406 Direktion 6 99 218 399 478 Eine Erhebung der Anzahl von verwendungseingeschränkten Polizeivollzugsdienstkräften der jeweiligen Altersgruppen in den Dienstgruppen der Abschnitte erfolgt nicht. Berlin, den 13. Juni 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11515 S18-11515a