Drucksache 18 / 11 525 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 01. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2017) zum Thema: Jugendverkehrsschulen und Schulwegsicherung in Berlin und Antwort vom 14. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Stefanie Remlinger (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 525 vom 01. Juni 2017 über Jugendverkehrsschulen und Schulwegsicherung in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie sind die jeweiligen Kapazitäten und Öffnungszeiten der 23 Berliner Jugendverkehrsschulen (nach Standort, Anzahl der möglichen Teilnehmer*innen/Anzahl der möglichen Kurse)? 2. Wie waren die Jugendverkehrsschulen in den letzten 5 Jahren ausgelastet (prozentuale und absolute Auslastung/ pro Jahr/ jeweils nach Standort und Altersstufe (Grundschulalter, weiterführendes Schulalter)? Zu 1. und 2.: Die Landesverkehrswacht Berlin veröffentlicht unter www.verkehrswacht-berlin.de einen aktuellen Überblick über die 25 Berliner Jugendverkehrsschulen (JVS). Die Anlage 1 gibt einen Überblick über die Standorte und Öffnungszeiten der Jugendverkehrsschulen. In der Regel sind Übungs- und Prüfungstermine innerhalb der schulischen Radfahrausbildung gesondert zu vereinbaren. Diese Zeiten sind meist nicht als allgemeine Öffnungszeit ausgewiesen . Für die schulische Radfahrausbildung können die erforderlichen Kapazitäten innerhalb der wachsenden Stadt noch durch Ausweitung der Nutzung im Frühjahr und Herbst und die Ausweitung auf drei Durchgänge pro Unterrichtstag zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung durch Kindertagesstätten ist an Vormittagen vorwiegend in den Ferienzeiten möglich. Für weitere bezirks- und stadtteilbezogene Trainingsangebote stehen die Jugendverkehrsschulen außerhalb der Unterrichtszeit zur Verfügung. Im Spätherbst und in den Wintermonaten ist die Nutzung der Jugendverkehrsschulen nur eingeschränkt möglich. Statistiken über die Auslastung werden zentral nicht geführt. 3. Wie viele Kinder absolvieren in der 3. bzw. 4. Jahrgangsstufe eine Prüfung? Wie viele dieser Kinder bestehen diese? (jeweils nach Standort) Zu 3.: An der Radfahrausbildung in der 3. und 4. Jahrgangsstufe nehmen entsprechend den Regelungen der Grundschulverordnung alle Schülerinnen und Schüler teil. Nach Bestehen - - 2 der theoretischen Prüfung ist für die Teilnahme an der praktischen Prüfung das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich. An Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ erfolgt die Radfahrausbildung in der 5. und 6. Klasse. An den übrigen Förderschulen nehmen die Schülerinnen und Schüler an der Radfahrausbildung teil, die die Prüfungsanforderungen bewältigen können. Nachteilsausgleiche werden gewährt. Über das Bestehen der Prüfung wird keine zentrale Statistik geführt. 4. In der Roten Nummer des Hauptausschusses 2626 C wird von „aktiven Standorten“ berichtet. Gibt es inaktive Standorte und wenn ja, welche sind dies? 5. Plant der Senat diese zu reaktivieren? Und wenn ja, welche Standorte und wann? Zu 4. und 5.: Es existieren in Berlin 25 Jugendverkehrsschulen. 24 von ihnen sind in bezirklicher Trägerschaft . Die Jugendverkehrsschule Bremer Straße in Mitte, die zeitweise geschlossen war, wird inzwischen wieder betrieben. Ebenso wird die Jugendverkehrsschule Borkheider Straße in Marzahn wieder betrieben, über deren Status die Drucksache 18/10044 Auskunft gibt. Somit sind inzwischen alle Jugendverkehrsschulen in Berlin aktiv und werden auch für die schulische Radfahrausbildung genutzt. 6. Was ist konkret ein interaktives „Vier-Säulen-Modell“ mit Maßnahmenverantwortung (siehe auch rote Nummer 2626C)? Zu 6.: Das im Januar 2014 beschlossene Verkehrssicherheitsprogramm Berlin Sicher Mobil 2020 beruht auf einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit von vier Partnerinnen. Dies sind aktuell die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Federführung), die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit der Polizei Berlin, sowie die in der Berliner Charta für Verkehrssicherheit zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen, Vereine, Verbände und Bezirksämter, die entsprechend ihrer Verantwortung und Kompetenz die 13 Maßnahmen des Programms mit der Vision umsetzen, dass auf Berliner Stadtgebiet langfristig keine Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden mehr geschehen. Ziel ist es, diesem Idealzustand der "Vision Zero" möglichst nahe zu kommen. 7. Sieht der Senat die sichere Nutzung von ÖPNV als Bestandteil der Mobilitätserziehung? Und wenn ja, inwieweit können Jugendverkehrsschulen zur sicheren Nutzung des ÖPNVs beitragen? Zu 7.: Die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung erfolgt an den Berliner Schulen auf der Grundlage des ab Schuljahr 2017/2018 unterrichtswirksamen Rahmenlehrplans, der diese Aufgabe als eine von 13 übergreifenden Themen mit besonderer gesellschaftlicher Relevanz hervorhebt. Die Kompetenz, sich als Mitfahrende in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln umsichtig und sicherheits- und gefahrenbewusst zu verhalten, gehört dabei ebenso dazu, wie die, sich mit umweltfreundlicher Mobilität und den Auswirkungen der Verkehrsmittelwahl zu befassen. Die bewährten Praxistage der Berliner Verkehrsbetriebe - - 3 (BVG) zur Nutzung von Bus, U-Bahn und Tram sind ein Beispiel, wie die Mitglieder der Berliner Charta für Verkehrssicherheit den Unterricht durch handlungsorientierte Angebote ergänzen. Die Örtlichkeit der Jugendverkehrsschulen wird in diesem Zusammenhang seltener genutzt. 8. Wie und durch wen werden Schulen bei der Erarbeitung von Schulwegplänen unterstützt? Zu 8.: Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat einen Leitfaden zur Erstellung von Schulwegplänen herausgegeben. Er richtet sich an Eltern, Schulen, Kommunen, Polizei und alle, die einen Schulwegplan fertigen wollen. Er steht als Download auf der Seite www.bast.de zur Verfügung. Darüber hinaus wurden durch die CÖGA Gesellschaft für Arbeitsförderung in Köpenick mbH zum Schulstart 2016 an die Erstklässler in drei Berliner Bezirken 5400 Schulwegpläne herausgegeben. 9. Wie und durch wen werden Schulen bei der Erarbeitung ihres Konzepts zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung im Sinne des neuen Rahmenlehrplans unterstützt und welche Rolle spielen dabei Jugendverkehrsschulen ? Zu 9.: Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung ist eine besondere Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Berliner Schule und eines der übergreifenden Themen des neuen Rahmenlehrplans . Die Erarbeitung und Aktualisierung der Schulprogramme und schulinternen Curricula wird bezüglich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung durch Regionalkonferenzen , zu denen die Schulberaterinnen und Schulberater für Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung einladen sowie weitere Fortbildungen im Rahmen der Fortbildungsverbünde der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstützt. Das Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) hat im Oktober 2016 zwei landesweite Fortbildungstage zu den übergreifenden Themen unter Beteiligung von Kooperationspartnern angeboten. Weitere Fortbildungen mit besonderer Berücksichtigung dieses Themas erfolgen im Juli innerhalb eines Werkstatttages und eines Fachtages Mobilität Anfang 2018. Aus dem derzeit laufenden Pilotprojekt „Jugendverkehrsschulen“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind Vorschläge für die künftigen Aufgaben der Jugendverkehrsschulen und ihrer konzeptionellen Ausrichtung zu erwarten. Berlin, den 14. Juni 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage 1 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage S 18 / 11 525 1 Bezirk Standort JVS Öffnungszeiten laut Angaben im Internet (Stand 07. und 09.06.2017) Mitte Bremer Str. 10; 10551 Berlin (Tiergarten) Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding) Friedrichshain-Kreuzberg Weinstr. 1-3; 10249 Berlin (Friedrichshain) Wassertorplatz; 10999 Berlin (Kreuzberg I) Wiener Str. 59 c; 10999 Berlin (Kreuzberg II) Pankow Straße vor Schönholz 20; 13158 Berlin (Pankow) Rennbahnstr. 45; 13086 Berlin (Weißensee) Thomas-Mann-Str. 65; 10409 Berlin (Prenzlauer Berg) Charlottenburg-Wilmersdorf Bundesallee 164; 10715 Berlin (Wilmersdorf) Loschmidtstr. 6-10; 10587 Berlin (Charlottenburg) Spandau Borkzeile 34; 13583 Berlin (Spandau I) Hakenfelder Str. 9c; 13587 Berlin (Spandau II) Steglitz-Zehlendorf Albrechtsstr. 42; 12167 Berlin (Steglitz) Brittendorfer Weg 16a; 14167 Berlin (Zehlendorf) Montag und Dienstag von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr (nur Radfahrprüfung) Mittwoch bis Samstag von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr (bei Sonderveranstaltungen erst ab 16 Uhr) Für Schulen: April bis Oktober: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr - 13:00 Uhr Darüber hinaus ist außerschulischer Betrieb in Abstimmung und Begleitung durch die Verkehrssicherheitsberater/innen der Polizei in der Zeit von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr möglich. Montag bis Freitag von 12:00 Uhr – 18:00 Uhr Oktober – März: Montag bis Freitag von 9:00 Uhr – 15:00 Uhr April – September: Montag bis Freitag von 9:00 Uhr – 17:00 Uhr In den Herbst- und Wintermonaten nur bis Einbruch der Dunkelheit! Bei Schneefall oder starkem Regen bleibt die Jugendverkehrsschule geschlossen. Vormittage während der Schulzeit, von 09:00 Uhr – 13:00 Uhr, sind für die 4. Klassen der Grundschulen reserviert. Montag bis Freitag von 8:00 Uhr - 18:00 Uhr Für den Standort Pankow zusätzlich Samstag von 9:00 Uhr – 15:00 Uhr Die aktuellen Öffnungszeiten sind in der jeweiligen Jugendverkehrsschule telefonisch oder schriftlich zu erfragen. Anlage 1 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage S 18 / 11 525 2 Bezirk Standort JVS Öffnungszeiten laut Angaben im Internet (Stand 07. und 09.06.2017) Tempelhof-Schöneberg Friedenstr. 23; 12107 Berlin (Tempelhof) Sachsendamm 25; 10829 Berlin (Schöneberg) Neukölln Wörnitzweg 5; 12043 Berlin (Neukölln I) Heideläufer Weg 11; 12353 Berlin (Neukölln II) Treptow-Köpenick An der Wuhlheide 193, FEZ; 12459 Berlin Montag, Dienstag und Freitag von 8:00 Uhr - 14:00 Uhr Mittwoch und Donnerstag von 8:00 Uhr - 18:00 Uhr jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Marzahn-Hellersdorf Erich-Kästner-Str. 100; 12610 Berlin (Hellersdorf) Borkheider Str. 30; 12689 Berlin (Marzahn) Lichtenberg Malchower Weg 66; 13053 Berlin (Hohenschönhausen) Baikalstr. 4; 10319 Berlin (Lichtenberg) Reinickendorf Aroser Allee 195; 13407 Berlin (Reinickendorf I) Senftenberger Ring 25a; 13435 Berlin (Reinickendorf II) Zeiten für Schulklassen bitte gesondert anfragen. April bis Oktober: Montag bis Freitag von 14:00 Uhr – 19:00 Uhr November Montag bis Freitag von 13:00 Uhr – 17:00 Uhr Schulzeit: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr - 13:30 Uhr und von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Ferienzeit: Montg bis Freitag von 8:00 Uhr - 18:00 Uhr Während der Zeit vom 30. Oktober bis 15. März hat die Jugendverkehrsschule von Montag bis Freitag bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet. Dezember bis Februar: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 16:00 Uhr März bis November: Montag bis Samstag von 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Kitas und Schulen über separate Anmeldung. Öffnungszeiten zum “Freien Fahren” (keine Anmeldung erforderlich) : Montag bis Freitag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Montag bis Freitag von 8:00 Uhr - 18:00 Uhr Samstag von 10:00 Uhr - 16:00 Uhr Nutzung für die Öffentlichkeit: Montag bis Freitag ab 15.00 Uhr Samstag von 10:00 Uhr - 16:00 Uhr S18-11525 S18-11525 S18-11525a S1811525 Anlage Tabelle1