Drucksache 18 / 11 529 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 31. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2017) zum Thema: Zuständigkeiten der Jobcenter bei Geflüchteten und Antwort vom 16. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11529 vom 31.05.2017 über Zuständigkeiten der Jobcenter bei Geflüchteten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bei wie vielen Flüchtlingen beträgt der Weg zur Sprachschule aufgrund der Zuständigkeitsverteilung bei Jobcentern nach Geburtsmonat mehr als drei Kilometer? Zu 1.: Geflüchtete im SGB II-Leistungsbezug können die Anbieter der Integrationskurse, der berufsbezogenen Deutschförderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie der landesfinanzierten Sprachkurse unabhängig von der Zuständigkeit der Jobcenter berlinweit frei wählen. Es besteht daher kein Zusammenhang zwischen dem Anfahrtsweg zur Sprachschule und der Geburtsdatenregelung. 2. Lassen sich Fahrtkosten von Flüchtlingen zur Sprachschule einsparen, wenn man die Zuständigkeit nach Unterbringungsort statt Geburtsdatum anwendet? Zu 2.: Nein, siehe Antwort zu 1. 3. Wenn Frage zwei mit ja beantwortet wurde: Wie hoch schätzt die Senatsverwaltung den einsparbaren Betrag von Fahrkosten ein? Zu 3.: Da kein Zusammenhang besteht zwischen dem Anfahrtsweg zur Sprachschule und der Geburtsdatenregelung besteht, entfällt die Beantwortung der Frage 3. 2 4. Wie viele Sprachkurse mussten schon wegen mangelnder Teilnehmerzahl ausfallen (aufgelistet nach Bezirken)? Zu 4.: Die landesfinanzierten Sprachkurse starten nach Bedarf. Ob im Einzelfall bundesfinanzierte Kurse wegen mangelnder Teilnehmerzahl ausfallen mussten, ist dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 16. Juni 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-11529 S18-11529a