Drucksache 18 / 11 532 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) vom 31. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2017) zum Thema: Heizkostenablesungen und Antwort vom 20. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11532 vom 31. Mai 2017 über Heizkostenablesungen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass das Bundeskartellamt nach dessen Prüfung den Wirtschaftsbereich der Heizkostenablesefirmen - wie er derzeit besteht - als Oligopol bezeichnet hat? 2. Ist dem Senat die Aufforderung des Bundeskartellamtes nach dessen Prüfung bekannt, für eine Belebung des Wettbewerbs zu sorgen? Zu 1. und 2.: Dem Senat sind die Ergebnisse aus der Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts im Wirtschaftszweig Submetering (Ablesedienste von Heiz- und Wasserkosten) und die Anhaltspunkte des Bundeskartellamtes für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols in diesem Bereich, bekannt. In der Sektoruntersuchung wurden die verbrauchsabhängige Messung und Abrechnung von Heiz- und Warmwasser- sowie Kaltwasserkosten in Gebäuden sowie die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung untersucht. Das Bundeskartellamt kommt zu dem Schluss, dass der Submetering-Markt in Deutschland angebotsseitig hoch konzentriert ist, von wenigen großen Unternehmen beherrscht wird und geringer Wettbewerb zwischen den großen Submetering- Unternehmen besteht. Auf die beiden größten Unternehmen (Techem und Ista) entfallen über 50 % der Gesamtumsätze im Submetering und auf die größten fünf Anbieter entfallen insgesamt über 70 %. Die Mehrzahl der im Markt vertretenen Unternehmen hatte entsprechend geringe Umsatzanteile von deutlich unter einem Prozent . Die Sektoruntersuchung offenbart einige kritische Strukturmerkmale des Marktes und hat Wettbewerbsprobleme identifiziert. Eine Reihe von Strukturmerkmalen und auch bestimmte Verhaltensweisen der Wärmemessdienstfirmen erschweren einen Anbieterwechsel und sind geeignet, den Wettbewerb zwischen den Wärmemessdienstfirmen zu begrenzen. Dazu zählen speziell die langen tatsächlichen Vertragslaufzeiten, die unter anderem auf unterschiedliche Eichfristen für verschiedene Zählerarten zurückzuführen sind. Ein Anbieterwechsel ist regelmäßig mit hohen Kosten verbunden und durch lange Vertragslaufzeiten sowie technische Hürden zusätzlich erschwert. Ein Grundproblem ist, dass die Kosten für das Ablesen in der Regel von den Mieterinnen und Mietern getragen werden, die Auswahl und die Beauftragung des Ablesedienstes hingegen die Vermieterin/der Vermieter trifft. 2 Die vorgefundene Marktstruktur und das Wettbewerbsgeschehen führen zu Einschränkungen des tatsächlichen und potentiellen Wettbewerbs. Die Möglichkeit der Marktgegenseite, auf andere Unternehmen auszuweichen, ist ebenfalls eingeschränkt . Aufgrund dieser Wettbewerbssituation geht das Bundeskartellamt derzeit davon aus, dass auf den Submetering-Markt erhebliche Anhaltspunkte für ein wettbewerbsloses Oligopol vorliegen. 3. Beabsichtigt der Senat entsprechend dem Bericht des Bundeskartellamtes, die gemachten Vorschläge für gesetzliche Maßnahmen über den Bundesrat zu realisieren, um die Zahlungsbelastungen der Verbraucher zu reduzieren und damit Verbraucherschutz zu leisten? Zu 3.: Der Senat begrüßt die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes. Sie zeigt auf, wie die Wettbewerbshemmnisse abgebaut werden können und gibt wichtige Empfehlungen , die beim Anbieterwechsel helfen können, z. B. hinsichtlich der Vertragslaufzeit und der Interoperabilität der Zähler. Der Senat wird die vom Bundeskartellamt vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmen wie beispielweise zur verbesserten Transparenz für die Wohnungsmieterinnen und Wohnungsmieter durch Informationsrechte und Ausschreibungspflichten und zur Vereinheitlichung von Eichfristen und Nutzungsdauer für Wärmezähler, Warm- und Kaltwasserzähler eingehend prüfen. Berlin, den 20.6.2017 In Vertretung Christian R i c k e r t s ............................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-11532 S18-11532a