Drucksache 18 / 11 533 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) vom 01. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2017) zum Thema: Staatliche Internationale Schule Berlin – SISB Neuaufnahmen zum 01.08.2017 in der 04 K 10 und Antwort vom 14. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11533 vom 01.06.2017 über Staatliche Internationale Schule Berlin - SISB Neuaufnahmen zum 01.08.2017 an der 04K10 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden mit Wirkung 01.08.2017 in die 1. Klasse und in die 7. Klasse der 04K10 aufgenommen? Zu 1.: Im Schuljahr 2017/2018 werden in die Klassenstufe 1 der 2. Staatlichen Internationalen Schule (04K10) insgesamt 22 Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Eine 7. Klasse wird nicht eingerichtet. 2. Wird es Neuaufnahmen von Schülerinnen und Schülern in andere Klassenstufen der 04K10 geben; wenn ja, in welche Klassenstufen und wie hoch ist die jeweilige Zahl der Neuaufnahmen? Zu 2.: Es wird keine Neuaufnahmen von Schülerinnen und Schülern anderer Klassenstufen (Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger) an der 04K10 geben, da ausschließlich eine 1. Klasse eingerichtet wird. 3. Wird die neue Schule ab 01.08.2017 eine eigene eventuell zunächst kommissarische Schulleitung haben und wenn ja, wie viele Personen werden das sein? 4. Ist beabsichtigt, die Schulleitung der 04K04 mit der vorübergehenden Leitung der neuen Schule 04K10 zu beauftragen? - - 2 Zu 3. und 4.: Da die 04K10 zunächst lediglich aus einer Klasse besteht, wird die Schulleitung der 04K04 vorübergehend mit der Leitung der 04K10 beauftragt. 5. Wie erklärt die Senatsbildungsverwaltung, dass auf Nachfrage in der BVV vom 27.04.2017 die für Schule im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zuständige Stadträtin expressis verbis eingeräumt hat, dass sie „nichts weiß“ über eine im September 2016 neu gegründete 04K10? Zu 5.: Die 2. Staatliche Internationale Schule gehört zu den zentral verwaltenden Schulen (§ 105 Abs. 5 Schulgesetz). Die Gründung fällt somit in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie; eine Beteiligung des Bezirkes bei der Schulgründung ist deshalb nicht erforderlich. 6. Wozu dient der „präferierte Standort“ in Moabit wirklich? Er wurde schließlich nicht unter dem Gesichtspunkt eines freien (frei werdenden) Gebäudes gesucht. 7. Ist man bei der Suche nach einem „der Gesamtstadt angemessenem zweiten Standort“ vorangekommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Zu 6. und 7.: Der Standort in Moabit (ehemaliges Heinrich-von-Kleist-Gymnasium, Levetzowstraße) ist als Standort der 2. Staatlichen Internationalen Schule vorgesehen, seit er vom Bezirk Mitte aufgegeben worden ist. Die Zwischennutzung als Flüchtlingsunterkunft ist mittlerweile beendet , die Einpassungsplanung konnte abgeschlossen werden; für den Aus- und Umbau des Gebäudes wurden im Rahmen des anhängigen Planaufstellungsverfahrens bereits Mittel eingestellt. Berlin, den 14. Juni 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11533 S18-11533a