Drucksache 18 / 11 537 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 31. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2017) zum Thema: Hundehasser in Berlin und Antwort vom 23. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11537 vom 31. Mai 2017 über Hundehasser in Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass im Bereich des Tegeler Sees in den vergangenen Wochen mindestens 14 Hunde vergiftet wurden und 11 davon nicht gerettet werden konnten? Zu 1.: Bei der für den Tegeler See örtlich zuständigen Dienststelle der Polizei (Abschnitt 11) werden aktuell 12 Vorgänge im Zusammenhang mit erkrankten bzw. verendeten Tieren bearbeitet. Betroffen sind insgesamt elf Hunde, von denen sieben tierärztlich nicht gerettet werden konnten. 2. Ist inzwischen bekannt, womit und wie die Hunde vergiftet wurden? Zu 2.: Nach Mitteilung der Polizei lagen ihr bis zum 14.06.17 keine abschließenden pathologischen bzw. toxikologischen Ergebnisse zu den vergifteten Hunden vor. Nachdem ein erstes Gutachten des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin ergeben hatte , dass das Wasser des Tegeler Sees unbelastet ist, wurde bei weiteren Untersuchungen eine Belastung des Tegeler Sees mit Blaualgen festgestellt. In einem Fall konnte Blaualgengift bei einem verendeten Hund nachgewiesen werden, wobei nicht sicher ist, dass der Hund auch daran verstorben ist. Da auch Hunde Vergiftungserscheinungen aufwiesen, die nicht im Wasser waren, geht das Bezirksamt davon aus, dass Blaualgen nicht der einzige Grund für die Vergiftungserscheinungen sind. 3. Sind dadurch auch spielende Kinder gefährdet? Zu 3.: Eine verifizierte Beantwortung der Frage ist abhängig vom Ergebnis der Ermittlungen und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Da sich nach Einschätzung des Bezirksamtes Reinickendorf der Verdacht auf Giftköder zunehmend erhärtet, kann jedoch unabhängig von der durch die Blaualgenbelastung des Sees auch für Menschen vorhandenen Gefahr eine Gefährdung von Kindern bisher nicht ausgeschlossen werden. 2 4. Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um weitere Vergiftungen zu verhindern? Zu 4.: Der Senat informiert die Öffentlichkeit über Funde von Giftködern über den Giftköderatlas Berlin. Im vorliegenden Fall wurden die Bürgerinnen und Bürger auch durch Pressemitteilungen des Senats und des Bezirksamtes Reinickendorf auf die Gefahr für Kinder aufmerksam gemacht und Eltern darum gebeten, unbedingt darauf zu achten, dass Kinder nichts in den Mund stecken oder essen, was sie rund um den Tegeler See finden. Die Einleitung konkreter Vor-Ort-Maßnahmen liegt im Falle entsprechender Ereignisse im Aufgabenbereich des jeweiligen Bezirkes. Die zuständige Ordnungsbehörde des Bezirksamtes Reinickendorf hat in dem betroffenen Gebiet rund um den Tegeler See Warntafeln aufgestellt. Außerdem erfolgten Begehungen des Bereiches durch das Ordnungsamt sowie Einsatzkräfte der Polizei, die bisher nicht zum Auffinden ausgelegter Giftköder führten. Mit dem Ziel der Information und Sensibilisierung von Bürgerinnen und Bürgern werden uniformierte Einsatzkräfte der Polizei im Uferbereich des Tegeler Sees eingesetzt. 5. Gibt es weitere Fälle von vergifteten Hunden in anderen Bezirken Berlins und wenn ja, wo und wie viele ? Zu 5.: Nein, weitere vergleichbare Fälle in anderen Bezirken Berlins sind dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 23. Juni 2017 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11537 S18-11537a