Drucksache 18 / 11 541 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 06. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2017) zum Thema: Technischer Support der Kommunikationsplattform VÖBB durch das ITDZ? und Antwort vom 15. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11 541 vom 06. Juni 2017 über Technischer Support der Kommunikationsplattform VÖBB durch das ITDZ? ----------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass sich das ITDZ nicht in der Lage sieht, der Kommunikationsplattform des Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) das Programm SharePoint zu den bereits vertraglich vereinbarten Bedingungen zur Verfügung zu stellen? Zu 1.: Das ITDZ Berlin betreibt seit Jahren erfolgreich eine SharePoint-Plattform für eine Reihe von Geschäftsprozessen. Es war beabsichtigt, diese Funktionalität dem VÖBB zur Verfügung zu stellen. Im Projektverlauf zeigte sich, dass Designentscheidungen des ITDZ Berlin zu den aktuellen Anforderungen des VÖBB differieren und eine Anpassung in der produktiven SharePoint-Instanz des ITDZ Berlin notwendig ist. Es wurde daher mit dem VÖBB ein gemeinsames Projektvorgehen vereinbart, zu dessen Ende – aller Voraussicht nach im Januar 2018 – dem VÖBB die angepasste SharePoint-Lösung zur Verfügung gestellt wird. Daraus resultieren für den VÖBB keine Einschränkungen. Die derzeit vom VÖBB angewendete SharePoint-Lösung läuft auf dem Testsystem des ITDZ Berlin. Das ITDZ Berlin verfolgt auch in der Umsetzung dieses Projekts die weitere Standardisierung der betriebenen SharePoint-Lösung. 2. Ist es ebenfalls zutreffend, dass das ITDZ den zugrunde liegenden Vertrag einseitig gekündigt hat? Seite 2 von 3 Zu 2.: Nein. Der SharePoint-Betrieb für den VÖBB wird vom ITDZ Berlin derzeit auf einem Testsystem (Vertragsbasis) im Rahmen eines gemeinsamen Projektvorgehens realisiert bis die angepasste SharePoint-Lösung – aller Voraussicht nach im Januar 2018 – etabliert ist und der Übergang in den Produktivbetrieb erfolgen kann (siehe Frage 1). 3. Wenn ja, sind die Gründe technischer oder finanzieller Natur? Zu 3.: Die Gründe für das unter Frage 1 und 2 beschriebene Vorgehen sind technischer Natur. Das ITDZ Berlin entwickelt eine neue für die Berliner Verwaltung nutzbare SharePoint-Plattform, die aller Voraussicht nach in 2018 einsetzbar ist. 4. Welche Alternativen sieht der Senat zu einer Bereitstellung des Programms SharePoint durch das ITDZ, ohne dass zusätzliche Kosten oder Personalaufwand für den VÖBB entstehen? Zu 4.: Kollaborationswerkzeuge sind bislang nicht Gegenstand der auf Grundlage des § 21 Abs. 2 Nr. 3 EGovG Bln festgesetzten IKT-Architektur. Das ITDZ Berlin ist daher nicht zur Bereitstellung konkreter Kollaborationswerkzeuge verpflichtet. Das IKT- Architekturboard prüft derzeit die Etablierung einer standardisierten Kollaborationsplattform für die Berliner Verwaltung. In diesem Rahmen wird auch die Bereitstellung von SharePoint überprüft. Ziel ist die Erweiterung der IKT-Architekturfestsetzung in diesem Bereich. Durch eine Standardlösung/einen IKT-Basisdienst, der vom ITDZ Berlin bereitgestellt wird, können zusätzliche Kosten und/oder erhöhter Personalaufwand für die Berliner Verwaltung vermieden werden. Ab 2018 werden IKT- Basisdienste zentral finanziert und vom ITDZ Berlin bereitgestellt. 5. Das ITDZ wurde durch das Berliner E-Government-Gesetz stark aufgewertet. Braucht das ITDZ in dieser Umbauphase zusätzliche Mittel, um dieser neuen zentralen Rolle zukünftig gerecht werden und entsprechende Projekte wie SharePoint umsetzen zu können? Zu 5.: Die Abnahmepflicht für Leistungen des ITDZ nach § 24 Abs. 2 Satz 2 E-Government- Gesetz Berlin (EGovG Bln) besteht erst ab 01.01.2018 und umfasst dann die verfahrensunabhängige IKT und die IKT-Basisdienste. Für darüber hinausgehende Angebote des ITDZ gilt weiter das Modell von Angebot und dezentraler Beauftragung. Das ITDZ hat seinen Ressourcenbedarf zur Wahrnehmung seiner zusätzlichen Aufgaben identifiziert und stimmt mit der Zentralen IKT- Steuerung geeignete Umsetzungsmaßnahmen dazu ab. Der Senat wird unter diesen Rahmenbedingungen im Haushaltsplanentwurf 2018/19 die Haushaltsmittel veranschlagen , die zur Umsetzung des EGovG Bln und zur Finanzierung des ITDZ Berlin erforderlich sind. Das Parlament wird im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung die abschließenden Entscheidungen dazu treffen. 6. Wie will der Senat das ITDZ ertüchtigen, damit es zukünftig in der Lage sein wird, entsprechende Projekte zu vernünftigen Konditionen durchführen zu können? Zu 6.: Die IKT-Staatssekretärin beauftragt das ITDZ aus bereits vom Senat dafür festlegten Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhal- Seite 3 von 3 tigkeitsfonds (SIWANA) mit Investitionsmaßnahmen zur Vorbereitung der Umsetzung der Anforderungen aus dem EGovG Bln („Anschubfinanzierung“). Berlin, den 15. Juni 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11541 S18-11541