Drucksache 18 / 11 546 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 08. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2017) zum Thema: Finanziert die EU auch kostenlose WLAN-Hotspots in Berlin? und Antwort vom 23. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jun. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) ----------------------------------------------------------------- über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – GSen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11546 vom 08. Juni 2017 über Finanziert die EU auch kostenlose WLAN-Hotspots in Berlin? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der Fachpresse ist zu entnehmen, dass die EU „[…] in bis zu 8.000 Kommunen kostenlose WLAN Hotspots an öffentlichen Plätzen zur Verfügung stellen [will]. Insgesamt sollen Fördergelder in Höhe von rund 120 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. […] Zukünftig sollen die Bürger auf die geförderten Hotspots an verschiedenen öffentlichen Plätzen und Einrichtungen, wie Krankenhäusern und Bibliotheken, zugriff haben. Sowohl Vertreter der EU-Staaten, das Europäische Parlament und die EU-Kommission bewilligten die Förderung in Höhe von 120 Millionen Euro. Interessierte Kommunen und öffentliche Einrichtungen können sich für Internet-Gutscheine bewerben. Bei erfolgreicher Bewerbung decken diese die gesamten Anfangskosten ab und verpflichten zu einer Bereitstellung des Hotspots für mindestens drei Jahre. Öffentliche Plätze oder Einrichtungen, an denen bereits ein öffentlicher oder privater Internetzugang vorliegt, werden zur Bewerbung nicht zugelassen.“ 1. In wie fern plant der Senat bzw. planen die Bezirke sich daran zu beteiligen? 2. Welche Behörde bzw. welche Behörden wären hierfür zuständig? 3. Welche Plätze oder Einrichtungen kämen konkret in Frage? Zu 1., 2., 3.: Die Initiative der Europäischen Kommission „FreeWifi4EU“ zielt darauf ab, kostenlos zugängliche WLAN-Hotspots an öffentlichen Orten zu fördern. Es wird hierfür ein Budget von 120 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Europäische Kommission übernimmt die Kosten für Ausrüstung und Installation (Internet-Zugangspunkte). Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig sind (z. B. lokale Behörden und sonstige Anbieter öffentlicher Dienstleistungen). Finanzmittel für die Installation lokaler drahtloser Zugangspunkte sollen mit geringem bürokratischem Aufwand beantragt werden können. So sollen mit der Direktvergabe über ein Gutscheinsystem bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gedeckt werden. Der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament sowie die Europäische Kommission haben am 29.05.2017 eine informelle Vereinbarung über das EUgeförderte Modellprojekt WiFi4EU erzielt. Die Ausschreibung der Europäischen Kommission für „WIFI4EU“ erfolgt voraussichtlich Ende 2017/Anfang 2018. Dafür gilt die Vorgabe "ein Voucher pro Gemeinde". Um die Relevanz für Berlin bewerten zu können, ist vor den sich anschließenden Fragen der praktischen Umsetzung zunächst zu klären, inwiefern Stadtstaaten oder größere Städte profitieren können. 5. Gibt es im Berliner Landeshaushalt oder auf Bezirksebene bereits ein Budget dafür bzw. unter welchen Haushaltsposten/Kapitel sind oder wären diese veranschlagt? Zu 5.: Finanzielle Mittel für die Digitalisierung, u.a. den WLAN-Ausbau, sind in „SIWA 2“ vorgesehen. 4. Gibt es bereits Plätze oder Einrichtungen mit kostenlosem WLAN? Wenn ja welche und wer bezahlt dies? Wie sehen die Kostenstrukturen aus? 6. Welche Einrichtungen/Unternehmen, die zum Bereich der Öffentlichen Finanzwirtschaft Berlins gemäß Schalenkonzept gehören, bieten kostenloses WLAN an? Zu 4., 6.: Im Zuge des Projektes „Free Wifi Berlin“ wurden 656 Hotspots für kostenloses, frei zugängliches WLAN an hochfrequentierten Orten Berlins eingerichtet. „Free Wifi Berlin“ wurde von der Senatskanzlei initiiert und von der Firma abl social federation GmbH umgesetzt. Mit dem Angebot, das sich auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt, können Berlinerinnen und Berliner sowie Touristinnen und Touristen zeitlich unbegrenzt und kostenfrei entsprechende WLAN-Zugänge, ohne Eingabe persönlicher sensibler Daten nutzen. Die Standorte können auf „berlin.de“ eingesehen werden. Insgesamt handelt es sich um 289 Standorte, an denen je nach Größe des Standortes mehrere Hotspots installiert wurden. Aktuell greifen ca. 3 Mio. User monatlich auf „Free Wifi Berlin“ zu. Für die Einrichtung der WLAN-Spots hat die Senatskanzlei eine Anschubfinanzierung von 170.000,- Euro geleistet. Darüber hinaus beteiligt sich Berlin an den Verkabelungskosten. Die Unterstützung speist sich aus dem Modernisierungsprogramm „ServiceStadtBerlin“. Das Unternehmen abl refinanziert die Investitionen, indem es vor dem Zugriff auf das Internet Werbevideos schaltet. Weitere WLAN-Angebote bestehen dezentral bei öffentlichen Einrichtungen, wie der BVG. Eine Ermittlung im Einzelnen ist wegen des damit verbundenen Aufwandes nicht möglich. Insgesamt gibt es in Berlin derzeit über 3300 öffentlich zugängliche WLAN-Spots. Die Lage der WLAN-Spots kann über den online abrufbaren Breitbandatlas, der vom TÜV Rheinland im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erstellt wurde, eingesehen werden. Berlin, den 23. Juni 2017 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei S18-11546 S18-11546