Drucksache 18 / 11 547 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 07. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2017) zum Thema: Verfügbarkeit der Software VOIS in den Bürgerämtern bei Updates und Antwort vom 16. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 547 vom 07. Juni 2017 über Verfügbarkeit der Software VOIS in den Bürgerämtern bei Updates ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Beim regulären Halbjahresupdate der Bürgeramtssoftware VOIS zum 01.05.17 ist es zu erheblichen Problemen gekommen. In der Folge mussten Bürger-Termine verschoben und Kassenabschlüsse ausgesetzt werden. 1. Worauf sind die Probleme beim VOIS-Update zum 01.05.17 ursächlich zurückzuführen? Zu 1.: Das in den Berliner Bürgerämtern eingesetzte System VOIS-MESO (VOIS stellt eine übergreifende Verfahrensplattform für mehrere IT-Fachverfahren dar – VOIS-MESO repräsentiert den in den Bürgerämtern eingesetzten Verfahrensteil des IT- Fachverfahrens Einwohnerwesen (EWW)) muss regelmäßig aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen angepasst werden. Zum 1.5. und 1.11. eines jeden Jahres erfolgen daher sogenannte „Major-Releasewechsel“. Diese Updates haben einen erheblichen funktionalen Umfang. Die Ursachen der bezogen auf diesen Gesamtumfang wenigen anfänglichen Probleme waren im Wesentlichen: - fehlerhafte bzw. auf die Größe des Berliner Datenbestandes nicht ausreichend optimierte Datenbankabfragen der Fachsoftware, - eine erstmals umgesetzte zusätzliche Prüfung bei der Bestellung hoheitlicher Dokumente für Minderjährige. Dabei kam es in ungünstigen Fallkonstellationen zum Abbruch des Bestellprozesses. - eine fehlerhafte Umsetzung in der Gebührenkasse zu einer bestimmten Zahlungsart , Seite 2 von 3 - fehlerhafte Verarbeitung eines Zuzugs in einer seltenen Fallkonstellation in einem Bürgeramt. Dies hat in der Folge zu erheblichen Problemen in den Hintergrundprozessen geführt. Für alle aufgetretenen Fehler wurden seitens der zentralen Verfahrensverantwortung im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) umgehend nach der Analyse Lösungen geschaffen. Damit konnten die aufgetretenen Probleme in den Berliner Bürgerämtern und deren Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger auf ein Minimum reduziert werden. Sämtliche Fehler sind bis Ende Mai 2017 beseitigt worden. 2. Existiert für Updates von VOIS und aller damit verbundenen Komponenten eine Testumgebung, mit der Updates vollumfänglich getestet werden können? Falls nicht, welche Einschränkungen existieren ? Bis wann will der Senat mögliche Einschränkungen bei der Testumgebung beseitigen? Zu 2.: Es bestehen für alle im LABO betriebenen IT-Fachverfahren Testumgebungen. Einschränkungen bestehen in Teilen allerdings u.a. bezüglich des Datenumfangs im Verhältnis zur Produktionsumgebung. Ferner können nicht alle Fallkonstellationen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verlässlich überprüft werden. Ebenso ist der verfahrensverantwortliche Bereich abhängig davon, dass fachliche Tests von den anwendenden Bereichen unterstützt werden. Dies ist nicht immer möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass einige stichtagsbezogene Änderungen in den IT-Fachverfahren wegen der bundesweiten Abhängigkeiten und Infrastrukturen (z. B. bei der Datenübermittlung) nicht im Vorfeld getestet werden können. Mit der Einführung von VOIS hat der Verfahrensverantwortliche die Kooperation mit der eKom21 in Hessen, wo VOIS als erstes implementiert wurde, intensiviert. Insbesondere die Testergebnisse, einzelne Testfälle und Vorgehensweisen werden regelmäßig abgestimmt. Diese Kooperation soll auf weitere große Kommunen, die VOIS- Nutzer sind, ausgeweitet werden. 3. Können Standardvorgänge in VOIS automatisiert getestet werden (Regressionstests), um mit überschaubarem Aufwand auch die Komponenten und Module testen zu können, die nicht oder nur unwesentlich geändert wurden und auf diese Weise sogenannte Seiteneffekte weitestgehend ausschließen zu können? Zu 3.: Anders als im Altverfahren lassen sich sehr viele der bei jedem Update manuell durchgeführten Standardtests in VOIS automatisieren. Dies zeigen aus Sicht des IT- Verfahrensverantwortlichen die aus der Kooperation mit der eKom21 gewonnenen Erkenntnisse. Die dafür erforderlichen Werkzeuge sind aber ebenfalls sehr komplex und bedürfen ihrerseits einer professionellen und ständigen Betreuung und Pflege. Ferner ist aus Sicht des Senats zu bedenken, dass auch die Standardvorgänge im Pass-, Ausweis- und Meldewesen hohe Komplexität aufweisen können. Daher sind auch automatisiert ablaufende Testszenarien vor jedem Update auf ihre Aktualität zu überprüfen. 4. Plant der Senat, in Zukunft die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit zukünftige VOIS-Updates reibungsloser ablaufen und die Verfügbarkeit verbessert wird? Zu 4.: Es ist beabsichtigt den entsprechenden Bereich des LABO personell zu verstärken. Darüber hinaus soll schrittweise ein Ausbau der Test-Infrastruktur erfolgen. Ziel da- Seite 3 von 3 bei ist es, das Vorgehen so zu gestalten, dass es als Schablone für andere IT- Verfahren angewendet werden kann. Berlin, den 16. Juni 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11547 S18-11547a