Drucksache 18 / 11 549 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 31. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2017) zum Thema: Vorhaben und Rahmenbedingungen der Stiftung Oper in Berlin und Antwort vom 20. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11 549 vom 31. Mai 2017 über Vorhaben und Rahmenbedingungen der Stiftung Oper in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchem baulich-technischem Zustand befindet sich die Komische Oper in Berlin an ihrer derzeitigen Spielstätte? A) Ist die Betriebssicherheit und der Brandschutz nach Maßgabe der gegenwärtig geltenden Bestimmungen gewährleistet? B) Wer trägt die Verantwortung für die Betriebssicherheit ? Zu 1.: Der gegenwärtige baulich-technische Zustand der Komischen Oper Berlin ist stark sanierungsbedürftig. Der Bestand basiert weitestgehend noch auf der Erbauungszeit der umlaufenden Randbebauung sowie des Wiederaufbaus des historischen Zuschauersaals 1966/1967, eine Grundsanierung des Gebäudeensembles wurde seither nicht durchgeführt. A) Die Betriebssicherheit und der Brandschutz werden nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen gewährleistet. In den Jahren 2013 bis 2015 wurden zur Aufrechterhaltung der Spielfähigkeit folgende Sanierungsmaßnahmen in Teilbereichen durchgeführt : Teilerneuerung Inspizientenanlage, Erneuerung Transporthubpodium, Erneuerung Orchesterhubpodien, Teilerneuerung Brandmeldeanlage (BMA). Seite 2 von 4 Zur Aufrechterhaltung der Spielfähigkeit bis 2022, dem geplanten Beginn der Grundsanierung , werden aktuell folgende, bauliche Sofortmaßnahmen umgesetzt: Brandschutz: Einbau einer Sprühnebelanlage im Foyerbereich Einbau von RWA-Anlagen (RauchWärmeAbzug) Nachrüstung Brandschutz an Bestandstüren Erstellung Brandschutznachweis Bühnentechnik: Sanierung Brandschutztore Austausch einzelner Handkonterzüge Sanitär Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Gewährleistung hyg. Mindeststandards B) Die Verantwortung für die Betriebssicherheit liegt bei der Stiftung Oper in Berlin, bzw. beim Teilbetrieb der Stiftung der Komischen Oper Berlin, in Ihrer Funktion als Betreiber / Nutzer. 2. Ist es beabsichtigt, die Spielstätte der Komischen Oper Unter den Linden / Glinkastraße / Behrenstraße zu sanieren? A) Wenn ja, wann und wer wäre Bauherr für eine Sanierung der Komischen Oper - das Land Berlin oder die Stiftung Oper in Berlin? B) Gibt es Kostenschätzungen für die Sanierungsmaßnahmen ? Zu 2.: Ja, es ist beabsichtigt am Gebäudeensemble der Komischen Oper Berlin eine bauliche Sanierung und Grundinstandsetzung durchzuführen. A) Der Beginn der baulichen Maßnahmen für die Sanierung und Grundinstandsetzung der Komischen Oper Berlin ist für 2022 avisiert. Bis zur Vorlage des geprüften Bedarfsprogramms ist der Bedarfsträger - hier die Senatsverwaltung für Kultur und Europa - federführend. Mit der Erstellung der Vorplanungsunterlage (VPU) bis zur bauaufsichtlichen Abnahme übernimmt die Baudienststelle - hier die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen - die Federführung. B) Auf der Grundlage der Kostenprognose des sich gegenwärtig final in der Aufstellung befindlichen Bedarfsprogramms, hat die Baudienststelle für die bauliche Maßnahme Sanierung und Grundinstandsetzung Komische Oper Berlin einen Finanzierungsbedarf in Höhe von 200 Mio. € angegeben. Seite 3 von 4 3. Ist es für die Sanierung der Spielstätte Komische Oper notwendig, dass der Theater Spielbetrieb ausgelagert wird? Kommt für eine solche Auslagerung ein Umzug der Komischen Oper in das Schillertheater in Betracht? Zu 3.: Für den Zeitraum der Sanierung und Grundinstandsetzung der Komischen Oper Berlin wird es erforderlich sein, den Spielbetrieb der Oper in eine Ausweichspielstätte zu verlagern. Dafür kommt auch das Schiller Theater als Ausweichspielstätte in Betracht . 4. Wer trägt die haushalterische Verantwortung für die Sanierungskosten? Sind bereits Kosten für die Sanierung der Komischen Oper im aktuellen Haushaltsplan eingestellt? Zu 4.: Die Maßnahme Sanierung und Grundinstandsetzung Komische Oper Berlin ist bereits in der aktuellen Investitionsplanung veranschlagt. Die erforderlichen Mittel für die investive Baumaßnahme wurden vom zuständigen Bedarfsträger - hier der Senatsverwaltung für Kultur und Europa - für die Investitionsplanung des Landes Berlin angemeldet. Im aktuellen Haushaltsplan DHH 2016/2017 sind keine Kosten für die bauliche Maßnahme Sanierung und Grundinstandsetzung Komische Oper Berlin eingestellt. Die Planungskosten werden aktuell wie üblich aus Bauvorbereitungsmitteln des Einzelplans 12 finanziert. 5. Ist die Stiftung Oper in Berlin Eigentümerin der von ihr genutzten Grundstücke (Unter den Linden /Glinkastraße/Behrenstraße)? A) Wenn nein, wieso nicht? B) Wenn ja, ist die Stiftung Oper in Berlin damit verbunden im Rahmen ihrer Entstehung in bestehende, immobilienbezogene Vertragsverhältnisse eingetreten oder hat solche übernommen? C) Wenn ja, gibt es eine Liste solcher Verträge? Zu 5.: A) Nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Stiftung Oper in Berlin vom 17. Dezember 2003 ging ein Teil der genutzten Liegenschaften an die Stiftung Oper in Berlin über. Diese sind in der Anlage des Stiftungsgesetzes aufgeführt. B) Für die Grundstücke Unter den Linden / Glinkastraße / Behrenstraße wurden am 22. September 2000 zur UR-Nr. 112/2000 des Notars K. U. B. in Berlin ein aufschiebend bedingter Grundstückskaufvertrag und am selben Tag zu UR-Nr. 113/2000 des selben Notars ein Optionsvertrag zum Abschluss eines weiteren Grundstückskaufvertrages abgeschlossen. Zur Frage des Bestandes dieser Verträge ist derzeit beim Landgericht Berlin zum Aktenzeichen 22 O 46/16 ein Rechtsstreit anhängig. Erst nach Abschluss dieser Rechtsstreitigkeit können die damit einhergehenden Fragen beantwortet werden. C) Siehe Antwort zu 5. B). Seite 4 von 4 6. Bestehen vertragliche oder nachbarliche Einschränkungen oder Zustimmungsbedürfnisse, die im Zuge der Sanierung der Komischen Oper berücksichtigt werden müssten? Zu 6.: Vertragliche oder nachbarliche Einschränkungen oder Zustimmungsbedürfnisse können erst festgestellt werden, wenn die konkreten Maßnahmen der Grundsanierung feststehen. Dies ist der Fall, wenn eine geprüfte Bauplanungsunterlage (BPU) vorliegt . Berlin, den 20.06.2017 Dr. Klaus Lederer Senator für Kultur und Europa S18-11549 S18-11549a