Drucksache 18 / 11 551 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 08. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2017) zum Thema: Religionszugehörigkeit von Strafgefangenen II und Antwort vom 23. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jun. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Geschäftszeichen) Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 551 vom 8. Juni 2017 über Religionszugehörigkeit von Strafgefangenen II -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Auf meine Anfrage 18/10901 hat der Senat erklärt, eine Auswertung der Angaben von Gefangenen zur Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft sei nicht möglich, weil diese - im Verfahren BasisWeb erfassten Daten - statistisch nicht erfasst würde. Auf meinen Hinweis, dass es sich bei Basis-Web um ein Verfahren auf Grundlage einer relationellen Datenbank handelt und deshalb grundsätzlich beliebige Auswertungen möglich sind, war die Senatsverwaltung für Justiz in der Lage, immerhin zum Stichtag 18.05.2017 für die JVA Tegel Angaben zu machen. Ich frage den Senat erneut: 1. Der Justizsenator hat in der Sitzung des Rechtsausschusses vom 22.03.2017 um 16:45 Uhr zunächst erklärt: "Wir fragen nicht, ob Gefangene einer Religionsgemeinschaft angehören." Auf meine Nachfrage unter Bezugnahme auf die Anwendung des Strafvollzugsgesetzes hat er dann eingeräumt, dass das sehr wohl der Fall ist, man erhebe die Zugehörigkeit in Form eines Formulars bei Inhaftierung, um etwa Speisewünsche zu beachten. Daher müssen zumindest diese Erkenntnisse dem Senat vorliegen. Welche Angaben werden in welcher Form - also auch etwaig vorgegebene Mehrfachauswahlantworten - wann erfasst und welche Angaben sind jeweils in den Jahren 2012 bis 2016, kumuliert für alle Berliner Justizvollzugsanstalten gemacht worden? Zu 1.: Wie bereits in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10901 mitgeteilt wurde, ist die Angabe zur Weltanschauungs- oder Religionszugehörigkeit eine freiwillige Angabe im Rahmen des Aufnahmegesprächs mit den Gefangenen. Das Aufnahmegespräch erfolgt bei der Aufnahme jedes einzelnen Gefangenen in der aufnehmenden Justizvollzugsanstalt. Die Angaben werden in BASIS-Web übertragen . Der ausgefüllte Vordruck über das Aufnahmegespräch wird zur Gefangenen- Personalakte genommen. Somit sind auch die Angaben zum Glaubensbekenntnis vermerkt und können im Einzelfall abgerufen, geändert oder gelöscht werden. 2 Da diese Daten nicht methodisch zusammengetragen und analysiert werden, handelt es sich dabei um keine Statistik. Für eine Zusammenstellung der in diesem Rahmen von 2012 bis 2016 aufgenommenen Angaben wären folgende Arbeitsschritte notwendig: - Auswertung BASIS-Web von jeweils 365 Tageseinträgen der Jahre 2012 bis 2016 für jeweils sieben Justizvollzugsanstalten (eine Abfrage für einen Jahreszeitraum ist nicht möglich, da die rückwirkenden Abfragen nur über einen Stichtag erfolgen können). - Auswertung der 12.775 Tagesauswertungen nach 22 möglichen Angaben zum Glaubensbekenntnis. Das entspräche einer manuellen Einzelauswertung von 281.050 Einträgen. Sogenannte ad-hoc-Abfragen aus Basis-Web, die eine Zusammenfassung vorhandener Daten für einen vorgegebenen Zeitraum in einfachen Arbeitsschritten ermöglichen , müssen als Anforderung formuliert und bei dem Verfahrensentwickler Basis- Web kostenpflichtig beauftragt werden. 2. Hat an der Beantwortung meiner Anfrage 18/10901 auch die Zentrale IT-Stelle der Berliner Justizvollzugsanstalten und der Sozialen Dienste der Justiz bei der JVA Plötzensee mitgewirkt? Wenn ja, weshalb hat diese keine Möglichkeit, Basis-Web auszuwerten? Falls nein, wieso konsultiert der Senat nicht die zuständigen Fachleute in den Verwaltungen, um Anfragen des Gesetzgebungsorgans ordnungsgemäß zu beantworten? Zu 2.: Die Zentrale IT-Stelle (ZIT) wurde bereits bei der ersten Schriftlichen Anfrage zu diesem Thema eingebunden. Eine Auswertung und Zusammenstellung der angefragten Daten wurde aufgrund des zu Frage 1 beschriebenen Arbeitsaufwandes durch die Mitarbeitenden der ZIT nicht angeordnet. Berlin, den 23. Juni 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11551 S18-11551