Drucksache 18 / 11 556 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 08. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2017) zum Thema: Zuwanderer im Straßenverkehr und Antwort vom 23. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11556 vom 08. Juni 2017 über Zuwanderer im Straßenverkehr ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was unternimmt der Senat konkret seit wann in welchem Umfang, um Zuwanderern, insbesondere Flüchtlingen, die Straßenverkehrsordnung zu vermitteln? Zu 1.: Menschen mit Migrationshintergrund stellen bereits seit vielen Jahren eine Zielgruppe im Rahmen der polizeilichen Verkehrsunfallpräventionsarbeit dar. Unter anderem wird erwachsenen Zuwandererinnen und Zuwanderern angeboten, das Fahrradfahren zu erlernen. Seit dem Jahr 2013 führt die Polizei Berlin das Projekt „Integration durch Verkehrserziehung “ im Nahbereich von Flüchtlingsunterkünften durch. Anhand von Verkehrsraumbegehungen und Informationsveranstaltungen wird auf die Gefahren des großstädtischen Verkehrs aus verkehrsunfallpräventiver Sicht aufmerksam gemacht. Dabei wird auch das korrekte Verhalten als Verkehrsteilnehmerin/Verkehrsteilnehmer bezüglich der in Deutschland geltenden Straßenverkehrsvorschriften vermittelt. Das Ergebnis des Projektes ist inzwischen eine Handlungsempfehlung, die von den Verkehrssicherheitsberatenden entsprechend der jeweiligen örtlichen Situation im Rahmen ihrer Arbeit mit den Geflüchteten umgesetzt wird. Mit Anstieg der Zuwanderungsrate im Jahr 2015 intensivierte die Polizei Berlin diese Maßnahmen und bot u. a. Schulungen in Unterkünften für geflüchtete Personen an. Aufgrund der teils hohen Bewohnerfluktuation konnten die Seminarinhalte nicht kontinuierlich vermittelt werden, so dass dieses Angebot überwiegend wieder eingestellt wurde. 2 Darüber hinaus wurde ein dreisprachiger Informationsflyer „Tips for our guests in Germany “ (Deutsch, Englisch und Arabisch) erstellt, der sich inhaltlich vorwiegend auf die Grundregeln für Radfahrerinnen und Radfahrer bezieht und durch die Abbildung entsprechender Piktogramme leicht verständlich ist. Er wird bei Präventionsveranstaltungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgehändigt und erläutert. Ein großer Teil der zugewanderten Menschen wird im Rahmen der Mobilitätserziehung in Schulen erreicht. Die bezirklichen Jugendverkehrsschulen haben sich dabei als geeignete Übungsfläche im sogenannten Verkehrsschonraum erwiesen. Infolge angepasster Erfassungsvereinbarungen ist eine valide statistische Auswertung von verkehrsunfallpräventiven Maßnahmen im Kontext Zuwanderung erst ab dem 01. Januar 2016 möglich. Seitdem wurden insgesamt 547 Veranstaltungen (Stand 31. Mai 2017) durchgeführt. Seit 2016 werden zudem von den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn- Hellersdorf und Steglitz-Zehlendorf in Kooperation mit der agens Arbeitsmarktservice gGmbH, der Jugendverkehrsschule sowie Zephir e. V. Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler aus Willkommensklassen sowie minderjährige Geflüchtete angeboten. Die Maßnahmen dienen der Vermittlung von Verkehrsregeln sowie von Sicherheit beim Fahrradfahren. Sie werden in der Verantwortung der Bezirke aus Mitteln des Integrationsfonds, einem bezirklichen Nachbarschaftsprogramm, das im Rahmen des Masterplans Integration und Sicherheit umgesetzt wird, finanziert. Schließlich können Geflüchtete sowohl digital (online und als Smartphone-App) als auch analog (als Broschüre) mehrsprachig vorgehaltene, speziell für Geflüchtete geschaffene Angebote des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) nutzen, um sich über die Straßenverkehrsordnung zu informieren. Siehe nähere Informationen hierzu unter http://www.germanroadsafety.de. Berlin, den 23. Juni 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-11556 S18-11556