Drucksache 18 / 11 558 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 08. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2017) zum Thema: V-Leute, Gewährspersonen und Informanten und Antwort vom 19. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11558 vom 08. Juni 2017 über V-Leute, Gewährspersonen und Informanten ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist eine Ministerialverwaltung, in der operative Angelegenheiten außerhalb der Abteilung für Verfassungsschutz nicht durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Funktionen im Sinne der Schriftlichen Anfrage lediglich in der Abteilung für Verfassungsschutz als gesetzlich zugewiesenes Instrumentarium nach § 8 Verfassungsschutzgesetz Berlin (VSG Bln) genutzt werden. 1. Wie viele Personen sind jeweils in den Jahren 2005 bis 2016 als V-Person in jeweils welcher Abteilung der Senatsverwaltung für Inneres geführt worden? 2. Wie viele Personen sind jeweils in den Jahren 2005 bis 2016 als Gewährsperson in jeweils welcher Abteilung der Senatsverwaltung für Inneres geführt worden? 3. Wie viele Personen sind jeweils in den Jahren 2005 bis 2016 als Informanten in jeweils welcher Abteilung der Senatsverwaltung für Inneres geführt worden? Zu 1. bis 3.: Mit den Fragen werden Auskünfte zu Informationen begehrt, die aus zwingenden Geheimhaltungsgründen nicht im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage veröffentlicht werden können. Die Offenlegung der Anzahl von Vertrauenspersonen, Gewährspersonen und Informanten könnte Rückschlüsse auf die operative Arbeitsweise des Berliner Verfassungsschutzes zulassen. Die Antwort Seite 2 von 2 des Senats muss insoweit als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades „GEHEIM“ nach § 7 Absatz 2 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Landes Berlin (VSA) eingestuft werden und kann nach der Berliner Staatspraxis auf Wunsch in einer Sitzung des Ausschusses für Verfassungsschutz, dem der Fragesteller angehört, in geheimer Sitzung erteilt werden. Berlin, den 19. Juni 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11558 S18-11558