Drucksache 18 / 11 560 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 08. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2017) zum Thema: Violence Prevention Network e.V. und Antwort vom 15. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11560 vom 08. Juni 2017 über Violence Prevention Network e.V. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Mittel des Landes Berlin aus welchen Haushaltsstellen erhält der Violence Prevention Network e.V. für das Jahr 2017 und wie haben sich diese Mittel in den Jahren 2001 ff. entwickelt? Zu 1.: Eine Datenbank oder ähnliches, die eine Recherche der Ausgaben des Landes Berlin nach einem spezifischen Empfänger zulässt, existiert nicht. Die Zuwendungsdatenbank ist hierzu nicht geeignet. Nachfolgend werden die Projekte der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie aufgeführt. Am 22. Dezember 2015 wurde das Berliner Landesprogramm Radikalisierungsprävention zur Bündelung und Stärkung der Maßnahmen zur Prävention und Deradikalisierung im Bereich Islamismus bzw. Salafismus vom Senat beschlossen. Mit der Steuerung und Umsetzung wurde die Landeskommission Berlin gegen Gewalt beauftragt . In diesem Rahmen wird Violence Prevention Network e. V. aus dem Haushalt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnSport, Kapitel 0500, Titel 54051) wie folgt gefördert (Angaben in Euro, gerundet, Mittel für 2017: Plansumme): 1. Teach2Reach: Durchführung von Aufklärungsworkshops an Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 2016 2017 SenInnDS 131.400 420.000 Seite 2 von 4 2. MAXIMA: Durchführung von Informations- und Aufklärungsveranstaltungen für Mädchen, junge Frauen und Angehörige 2016 2017 SenInnDS 86.500 94.400 3. Beratungsstelle KOMPASS - Toleranz statt Extremismus: Deradikalisierungs- und Ausstiegsarbeit durch ein mobiles Beratungs- und Interventionsteam 2015 2016 2017 SenInnDS 115.000 178.600 250.000 4. On-/Offline Intervention im Internet: Aufbau und Weiterentwicklung einer Internetseite 2016 2017 SenInnDS 65.075 110.000 5. On-/ Off-Deradikalisierung: Deradikalisierungsarbeit im Internet 2016 SenInnDS (Ko-Finanzierung) 25.000 6. Al-Manara: Radikalisierungsprävention für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2016 2017 SenInnDS 49.925 106.300 Darüber hinaus werden Projekte zur Deradikalisierung und Radikalisierungsprävention in den Berliner Justizvollzugsanstalten und bei den Sozialen Diensten der Justiz aus Mitteln des Berliner Landesprogramms gefördert. Hierfür steht in 2017 ein Rahmen von 130.000 Euro zur Verfügung, der je nach Bedarf der Berliner Justizvollzugsanstalten von Violence Prevention Network e. V. oder anderen Trägern abgerufen werden kann. Die Feststellung der durch Violence Prevention Network e. V. in Rechnung gestellten Beträge kann erst Anfang 2018 erfolgen. Die Buchung erfolgt über das Verfahren der Auftragswirtschaft nach Nr. 3.2 AV § 9 LHO durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung aus dem Haushalt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Kapitel 0500, Titel 54051. 2016 wurden die Maßnahmen von Violence Prevention Network e. V. für alle Berliner Justizvollzugsanstalten aus dem Kapitel 0666, Titel 54010 der Justizvollzugsanstalt Moabit gedeckt. Violence Prevention Network e. V. hat in diesem Kontext in 2016 Mittel in Höhe von ca. 27.490 Euro erhalten. Zudem wurde Violence Prevention Network e. V. in den Jahren 2008 und 2009 im Wege einer Fehlbedarfsfinanzierung/Kofinanzierung von jeweils 10.000 Euro für das Projekt „Abschied von Hass und Gewalt“ über Zuwendungsmittel der damaligen Senatsverwaltung für Justiz (Kapitel 0600, Titel 68406) gefördert. Seite 3 von 4 1. CROSSROADS: Radikalisierungsvermeidung und Deradikalisierung mit rechtsextremen und rechtsextrem gefährdeten Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Angehörigen Das Projekt wurde bzw. wird wie folgt gefördert (Angaben in Euro, gerundet, Angabe im Klammern: Kapitel/Titel): 2014 2015 2016 2017 Landesmittel LADS (0900/68406) 2.500 28.982 0 0 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Bundesprogramm "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" 64.515 0 0 0 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesprogramm "Demokratie leben!" 0 69.993 99.500 99.500 2. Empowerment muslimischer Communities zur Prävention von islamisch begründetem Extremismus (BAHIRA Beratungsstelle) Dieses Projekt wird von der LADS und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) wie folgt gefördert (Angaben in Euro, gerundet, Angabe im Klammern: Kapitel/Titel): 2015 2016 2017 Landesmittel SenBildJugFam (1042/68435) 16.250 0 0 Landesmittel LADS (0900/68406) 16.250 0 0 Landesmittel LADS (0901/68406) 0 16.250 0 Landesmittel LADS (0601/68406) 0 0 16.250,00 € Landesmittel SenBildJugFam (1040/67101) 0 0 16.250,00 € Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesprogramm "Demokratie leben!" 130.000 130.000 130.000 2. Wie evaluiert welche zuständige Senatsverwaltung den Erfolg der Arbeit des Violence Prevention Network e.V.? Gibt es eine Kosten-/Nutzen-Betrachtung und mit welchem Ergebnis? Zu 2.: Bei den Projektförderungen, die überwiegend aus Mitteln eines Bundesprogramms gefördert werden, leistet das Land Berlin die notwendige Ko-Finanzierung. Eine Evaluation wird hier ggf. durch den Hauptmittelgeber in Auftrag gegeben (zum Beispiel wurde das Deutsche Jugendinstitut für Evaluationen von Projekten des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ beauftragt). Darüber hinaus wird seitens der hiesigen Bewilligungsstellen im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung eine Erfolgskontrolle durchgeführt. Ebenso finden regelmäßige Gespräche zwischen Projektleitung und Bewilligungsstelle statt, so dass die Bewilligungsstelle über den Fortschritt der Projektarbeit informiert ist. Seite 4 von 4 Zum Berliner Landesprogramm Radikalisierungsprävention wurde unter Leitung von Prof. Dr. J. von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin eine wissenschaftliche Begleitung des Landesprogramms eingerichtet. Ziel ist eine wissenschaftsbasierte Bewertung der Projekte zur Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung sowie die passgenaue Weiterentwicklung der Aktivitäten im Rahmen des Berliner Landesprogramms . Der Abschlussbericht wird Anfang 2018 erwartet. Zudem wurden zu insgesamt sechs Projekten aus dem Landesprogramm externe Evaluationen in Auftrag gegeben. Darunter sind auch zwei Projekte von Violence Prevention Network e. V.. Hier ist mit Ergebnissen im 2. Quartal 2018 zu rechnen. Aufgrund der Besonderheit der Projekte zur Deradikalisierung und Radikalisierungsprävention in den Berliner Justizvollzugsanstalten kann eine Evaluation der Maßnahmen erst nach einem angemessenen zeitlichen Durchlauf der Projekte erfolgen. Somit wäre auch eine Kosten-Nutzen-Betrachtung erst nach einer angemessenen Laufzeit der Projekte vorzunehmen. Unabhängig davon erfolgt ein regelmäßiger Austausch über den Beratungsverlauf zwischen den Mitarbeitenden der Berliner Justizvollzugsanstalten und den Vertreterinnen und Vertretern von Violence Prevention Network e. V.. Berlin, den 15. Juni 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11560 S18-11560a