Drucksache 18 / 11 562 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hendrikje Klein (LINKE) vom 08. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2017) zum Thema: Modellvorhaben zur Beschleunigung von Schulneubauten (MoBS) in Lichtenberg, Sewanstraße 43 und Antwort vom 22. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Hendrikje Klein (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 562 vom 08. Juni 2017 über Modellvorhaben zur Beschleunigung von Schulneubauten (MoBS) in Lichtenberg , Sewanstraße 43 _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Eckpunkte beinhaltet das Bedarfsprogramm für den Neubau der Grundschule Sewanstraße 43? Zu 1.: Das Bedarfsprogramm beinhaltet den Neubau einer 3-zügigen Grundschule in Holzmodulbauweise sowie den Abriss der Bestandssporthalle und den Neubau einer Sporthalle. 2. Wann wird der Planer mit der Vorbereitung des Verfahrens beauftragt? Zu 2.: Der Generalplaner wird voraussichtlich im September 2017 beauftragt. Aktuell findet hierzu das europaweite Vergabeverfahren für die Planungsleistungen statt. 3. Können bereits Aussagen zum Umfang der Maßnahme getroffen werden, z.B. Abriss Bestandsgebäude, Neubau Turnhalle? Zu 3.: Das Bedarfsprogramm sieht vor, eine 3-zügige Grundschule mit Sporthalle zu errichten. Die vorhandene Sporthalle und der Übergangsbereich zwischen Sporthalle und Schule werden abgerissen. Das vorhandene Schulgebäude bleibt im Wesentlichen unverändert. 4. Wie flexibel ist die Typologie für eventuelle Erweiterungen z.B. als Gemeinschaftsschule? - - 2 Zu 4.: Ein aus einzelnen Holzmodulen zusammengesetzter Baukörper ist nur bedingt flexibel. Dieser besteht je nach Flächenerfordernis aus einzelnen Grundmodulen mit jeweils festen Abmessungen. Somit lassen sich flexibel Grundrisse gestalten, aber nachträgliche Änderungen sind nur noch innerhalb bestimmter Raster möglich. 5. Wie realistisch ist es, dass die Schule ab dem Schuljahr 2019/20 genutzt werden kann? Zu 5.: Die Schule wird voraussichtlich zum Schuljahresbeginn 2020/2021 zur Verfügung stehen. 6. Können bereits Aussagen für eine Gesamtkonzeption zum Standort mit der KultSchule getroffen werden? Zu 6.: Nein. 7. Werden die Betreiberin Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE) und die Nutzer/innen der Kult- Schule in die Planung mit einbezogen? Zu 7.: Die Einbeziehung der GSE und der KultSchule ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Selbstverständlich kann aber die Möglichkeit eingeräumt werden, die Planungen - sobald sie konkretisiert sind - vorzustellen. 8. Wie ist der Stand der Prüfung für eine neue Grundschule im beschleunigten Verfahren in der Hauptstraße 8? Wird diese Grundschule gebaut und wenn ja, ist die Finanzierung gesichert und wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? Zu 8.: Die Maßnahme ist für die Investitionsplanung 2017/2021 angemeldet. Der Standort wird derzeit noch - kurzfristig - von der Polizei als Lagerfläche genutzt, was den Planungsablauf für einen Grundschulneubau nicht beeinträchtigen wird. Eine gesicherte und seriöse Aussage zu einem Fertigstellungstermin der Grundschule Hauptstr. 8 kann derzeit noch nicht genannt werden. Berlin, den 22. Juni 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11562 S18-11562a