Drucksache 18 / 11 566 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 08. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2017) zum Thema: Schadenersatzansprüche des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg gegen Veranstalter von „Raves“ im Görlitzer Park? und Antwort vom 22. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11566 vom 08. Juni 2017 über Schadenersatzansprüche des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg gegen Veranstalter von „Raves“ im Görlitzer Park? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Der Drs. 18/11145 ist zu entnehmen, dass die Veranstaltungen "Kreuzberg Open Air" und "Erasmus - Students In-Berlin" am 01.05.2017 im Görlitzer Park vom zuständigen Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin keine Ausnahmezulassungen und Genehmigungen nach dem Landes-Emissionsschutzgesetz Berlin erteilt hat, weil die Veranstalter keine Anträge gestellt haben. Durch diese nicht angemeldeten Veranstaltungen soll es zu „nicht nur geringfügigen Schäden“ der Vegetation im Bereich des Rodelhügels gekommen sein. Auf die Frage „Wer trägt […] [den] finanziellen Schaden im Ergebnis? Gibt es Regressansprüche? Gegen wen und wann werden diese geltend gemacht?“ antwortete der Senat am 15. Mai 2017: „Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat gegenüber der Polizei eine Strafanzeige gegen den Veranstalter angekündigt. Inwieweit sich Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Möglicher Weise muss der Rechtsweg beschritten werden.“ Dazu stellen sich folgende Fragen: 2 Wurde die Anzeige wie angekündigt gestellt? Frage 6: Im Falle, dass keine Ermittlungen durch die Polizei aufgenommen wurden, was war der Grund dafür? Frage 7: Im Falle, dass der Grund das Nichtstellen einer Anzeige gewesen sollte, wer hat diese Entscheidung getroffen bzw. zu verantworten? Was ist der Grund für diese Entscheidung? Antwort zu 1, 6, und 7: Ja. Frage 2: Was waren die Ergebnisse der Ermittlungen? Antwort zu 2: Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Frage 3: Wie hoch ist der Schaden für den Öffentlichen Haushalt und damit die Steuerzahler durch diese beiden nicht angemeldeten Veranstaltungen ausgefallen? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg kann den Gesamtschaden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffern. Der reine Materialwert (ersetzen von Gehölzen) beträgt ca. 200 €. Frage 4: Wie ist der Stand bezüglich des Ausgleichs des entstandenen Schadens? Antwort zu 4: Hierzu liegt noch kein Sachstand vor. 3 Frage 5: Sind bereits Schadensersatzklagen anhängig oder werden bereits außergerichtlichen Verhandlungen oder ähnliches geführt? Wenn ja, wie ist der aktuelle Sachstand? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 22.06.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11566 S18-11566a