Drucksache 18 / 11 568 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 09. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2017) zum Thema: Strafverfahren im Umfeld der sogenannten „Revolutionären 1. Mai Demonstration “ und Antwort vom 21. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11568 vom 08. Juni 2017 über Strafverfahren im Umfeld der sogenannten „Revolutionären 1. Mai Demonstration“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Zu wie vielen Festnahmen ist es rund um die diesjährige „Revolutionäre 1. Mai-Demonstration“ gekommen? Zu 1.: Insgesamt kam es im Verlauf der Einsatzgeschehnisse des 1. Mai 2017 zu 114 freiheitsentziehenden Maßnahmen durch Polizeidienstkräfte, bei der „Revolutionären 1. Mai-Demonstration“ waren es 67. 2. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten diese Festnahmen? Zu 2.: Die rechtlichen Grundlagen für die durchgeführten freiheitsentziehende Maßnahmen anlässlich der „Revolutionären 1. Mai Demonstration“ ergeben sich aus der Strafprozessordnung (StPO) und dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln). 3. Wurden im Nachgang zu den Festnahmen Strafanzeigen erstattet und falls ja, in wie vielen Fällen? 4. Wurden darüber hinaus weitere Strafanzeigen aufgenommen, die in einem Zusammenhang mit der Demonstration stehen? Zu 3. und 4.: Zum Erhebungszeitpunkt 15. Juni 2017 wurden beziehungsweise werden insgesamt 159 Strafanzeigen mit Bezug zu der „Revolutionären 1. Mai-Demonstration“ bearbeitet. Da die Ermittlungen teilweise noch nicht abgeschlossen sind und sich darüber Anhalte auf weitere Straftaten ergeben können, ist zukünftig eine Veränderung der Anzahl der Strafanzeigen möglich. 5. Gibt es besondere Bemühungen, die Straftaten, die zu Verletzungen von Polizeikräften geführt haben, aufzuklären und falls ja, mit welchen Mitteln geschieht dies? Seite 2 von 2 Zu 5.: Das zuständige Kommissariat der Abteilung Staatsschutz im Landeskriminalamt Berlin wird seit dem 3. Mai 2017 für einen Zeitraum von voraussichtlich drei Monaten durch insgesamt sechs Polizeidienstkräfte aus den örtlichen Direktionen verstärkt, die die „Ermittlungsgruppe 1. Mai“ bilden. Dadurch ist beabsichtigt, unter anderem die Ermittlungen zu Straftaten im Zusammenhang mit der „Revolutionären 1. Mai- Demonstration“ ohne zeitlichen Verzug zu führen und die Verfahren zügig der Staatsanwaltschaft Berlin zuzuleiten. 6. Wurde Strafanzeige gegen die Organisatoren der nicht angemeldeten Demonstration erstellt und wenn ja, in wie vielen Fällen kam es zur Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Zu 6.: Beim Landeskriminalamt Berlin werden Ermittlungen hinsichtlich eines Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz wegen Durchführens einer nicht angemeldeten Versammlung am 1. Mai 2017 geführt. Berlin, den 21. Juni 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11568 S18-11568