Drucksache 18 / 11 572 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 13. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2017) zum Thema: Bauarbeiten auf der U1 zwischen den Bahnhöfen Hallesches Tor und Schlesisches Tor und Antwort vom 26. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jun. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11572 vom 13. Juni 2017 über Bauarbeiten auf der U1 zwischen den Bahnhöfen Hallesches Tor und Schlesisches Tor Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Warum geht der SEV mit Bussen nur bis zum Bahnhof Schlesisches Tor, sodass die Fahrgäste wegen einer Station nochmals Umsteigen müssen? Frage 3: Der Bahnhof Schlesisches Tor besitzt keinen Fahrstuhl, wie steht der Senat zu der Benachteiligung von Behinderten und Fahrgästen mit Kinderwagen? Antwort zu 1. und 3: Im Vorfeld des Schienenersatzverkehrs (SEV) fand eine umfassende Abstimmung der Ersatzverkehrsplanungen durch die BVG mit der Verkehrsverwaltung statt. Dabei wurden unter anderem die unter den Fragen 1-3 genannten Aspekte erörtert und hinsichtlich der Vor- und Nachteile abgewogen. Im Sinne einer möglichst hohen Betriebsstabilität des SEV und zur Erreichung eines dichtestmöglichen Fahrtabstandes mit den zur Verfügung stehenden Bussen wurde entschieden, trotz der Umsteigesituation am Schlesischen Tor den SEV auf den unmittelbar von Bauarbeiten betroffenen Abschnitt zwischen Halleschem Tor und Schlesischem Tor zu begrenzen und für den Abschnitt Schlesisches Tor bis Warschauer Straße einen Pendelzug einzusetzen. Hierdurch sollte eine stabilere Betriebsführung des 2 SEV (durch Vermeidung von Stauproblemen im Bereich der Oberbaumbrücke, der Kreuzung mit der Stralauer Allee / Mühlenstraße sowie der Warschauer Brücke) sowie auf Grund der kürzeren Strecke ein dichterer Takt der Ersatzbusse erreicht werden. Weiterhin bestehen Restriktionen in der Erreichbarkeit des Bahnhofs Warschauer Straße mit Ersatzbussen. Die BVG teilt hierzu mit: „Da für Omnibusse keine direkte Wendemöglichkeit am S+U Bahnhof Warschauer Straße besteht und im direkten Umfeld des Bahnhofes nicht genügend Abstellflächen zur Verfügung stehen, wäre ein Anfahren des Bahnhofes Warschauer Straße nur mit einer nachgelagerten Blockumfahrung möglich gewesen. Die dortigen Verkehrsverhältnisse hätten sich jedoch sehr negativ auf die Regelmäßigkeit und Pünktlichkeit des SEV ausgewirkt.“ Sofern es die infrastrukturellen Voraussetzungen zulassen, soll grundsätzlich eine barrierefreie Nutzbarkeit des Ersatzverkehrs ermöglicht werden. Da im konkreten Fall aber die vorgenannten Probleme eines SEV zur Warschauer Straße vorliegen und eine barrierefreie Umfahrungsmöglichkeit des gesperrten Streckenabschnitts zwischen Halleschem Tor und Warschauer Straße mit der Buslinie 248 besteht, hält der Senat das von der BVG geplante Ersatzverkehrskonzept für vertretbar. Hinsichtlich des geplanten Einbaus von Aufzügen am U-Bahnhof Schlesiches Tor teilt die BVG mit: „Aufgrund des hohen Denkmalwertes des U-Bahnhofes Schlesisches Tor müssen alle Maßnahmen mit den für den Denkmalschutz zuständigen Behörden abgestimmt und entsprechend genehmigt werden. Hierzu wird derzeit mit dem Landesdenkmalamt an einer konstruktiven Lösung gearbeitet. Der Baubeginn für die Aufzüge ist im ersten Quartal 2019 geplant.“ Frage 2: Warum befinden sich zur gleichen Zeit mehrere Baustellen auf den Straßen, welche die Busse des SEV nutzen? Wer hat diese Bautätigkeiten so und warum so koordiniert und veranlasst? Antwort zu 2.: Die zeitliche Überschneidung der Baumaßnahmen auf der Gitschiner Straße sind bereits seit November 2016 in diversen Vorabstimmungen des Vorhabenträgers und des Straßenund Grünflächenamtes thematisiert worden. Die Verkehrsführungen für die jeweiligen Baumaßnahmen wurden dabei ordnungsgemäß geprüft und aufeinander abgestimmt. Das Ergebnis dieses langwierigen Prozesses und der Interessenabwägung der durch die Verkehrsregelung Betroffenen ist die zeitliche Straffung und Befristung der Bauzeit, sowie das Bauen in terminierten Bauabschnitten für die einzelnen Baumaßnahmen. Dies betrifft die Arbeiten der Berliner Wasserbetriebe (BWB)/Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) und die Arbeiten des Straßenbaulastträgers an den Mittelstreifen. Die U-Bahn-Bauarbeiten mussten aus technischen Gründen in diesem Jahr ausgeführt werden. Zudem sollte die Sperrung der U-Bahn erst nach dem Karneval der Kulturen beginnen und zeitlich möglichst kurz die Sperrung der S-Bahn im Bereich Ostkreuz / Warschauer Straße im Juli / August 2017 tangieren. 3 Frage 4: Hat der Senat keine Befürchtungen, dass durch die Stauanfälligkeit der Strecke und den damit verbundenen deutlich längeren Fahrzeiten der ÖPNV unattraktiv wird? Antwort zu 4.: Dem Senat ist bewusst, dass durch die Bauarbeiten die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs während des Bauzeitraums in diesem Bereich unattraktiver wird. Der Senat hat unter anderem durch die Markierung von Busspuren versucht, die Einschränkungen für die Fahrgäste möglichst gering zu halten. Ein Unterlassen von notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen würde aber langfristig die Attraktivität deutlich stärker mindern als temporäre Einschränkungen in Folge von Bauarbeiten. Berlin, den 26.06.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11572 S18-11572