Drucksache 18 / 11 575 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 06. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2017) zum Thema: Pilotprojekt „Resozialisierung durch Digitalisierung“ im Berliner Justizvollzug und Antwort vom 27. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 575 vom 6. Juni 2017 über Pilotprojekt „Resozialisierung durch Digitalisierung“ im Berliner Justizvollzug -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wird der Erfolg des Pilotprojektes nach Durchführung der Forschungsphase gemessen? Zu 1.: Im Rahmen des Pilotprojekts ist eine Evaluation und Qualitätssicherung vereinbart, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob und wie die Forschungslösungen und Testungen die angestrebten Ziele erfüllen. Dabei sollen auftretende Probleme frühzeitig erkannt werden, um Alternativen zu erarbeiten. 2. Welche zeitlichen Abschnitte wurden bzw. sind für die Durchführung (Vorbereitung, Vergabe, Forschung, Auswertung) des Pilotprojektes vorgegeben? Zu 2.: Nach Beendigung des ab September 2016 laufenden Vergabeverfahrens durch Zuschlag Anfang November 2016 an das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS (Fraunhofer FOKUS) begannen die gemeinsamen Verhandlungen zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags. Dieser wurde am 14.12.2016 zwischen dem Land Berlin vertreten durch die Justizvollzugsanstalt (JVA) Heidering und der Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. vereinbart. Als Ende der darin vereinbarten Dienstleistungen ist der 31.12.2017 vorgesehen. Bis Mitte 2017 ist die Fertigstellung der konzeptionellen Vorarbeiten im Rahmen der Forschungsphase geplant . In deren Rahmen schließt sich bis Ende 2017 eine Testphase an. Die Auswertung des Forschungsprojektes ist für das erste Quartal 2018 vorgesehen. 3. Welche Kosten sind wofür in den einzelnen Phasen der Durchführung (Vorbereitung, Vergabe, Forschung , Auswertung) des Pilotprojektes veranschlagt? A) Welche Kosten sind durch das Pilotprojekt bereits entstanden? 2 Zu 3.: Die Kosten für das Forschungsprojekt zahlbar an Fraunhofer FOKUS belaufen sich auf 388.574,23 € (brutto). Ein Drittel des Betrages ist vertragsgemäß als Abschlagszahlung bereits 2016 geleistet worden. Der Restbetrag wird in weiteren Dritteltranchen zu Beginn der Testphase und nach Projektende fällig. Zusätzlich werden noch Leistungen vom IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) für die Hardwarebeschaffung und die Bereitstellung der Netzwerkinfrastruktur beansprucht. Die dafür aufzuwendenden Kosten werden noch ermittelt. Das Gleiche gilt für voraussichtlich noch anfallende Installationskosten, die durch das hauseigene Facility-Management oder gegebenenfalls einen anderen Anbieter zu erbringen sind. 4. Welche Voraussetzungen bestehen für einen Gefangenen zur Teilnahme am Pilotprojekt? Zu 4.: Die Netzwerkinfrastruktur wird in zwei Wohneinheiten einer Wohnebene in der Teilanstalt 1 mit 36 Haftplätzen installiert. Wegen des Kostenrahmens ist noch offen, ob alle 36 Inhaftierten der Wohnebene mit Testhardware versorgt werden können. Zugangsbeschränkungen für interessierte Inhaftierte gibt es indessen nicht, weil eine wie auch immer geartete Auswahl dem erwünschten Erkenntnisgewinn zuwider liefe. 5. Welche Internetdienste (z.B. Facebook, VKontakte etc.) sind unter Beachtung der besonderen Sicherheitserfordernisse von der Nutzung innerhalb der Forschungsphase ausgeschlossen? Zu 5.: Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wird es einen Zugang der Inhaftierten zu sozialen Netzwerken nicht geben. Video-Telefonie ist kein Gegenstand dieses Forschungsprojekts . Die zur Verfügung gestellten Internetseiten werden nach ihrer Eignung zu Bildungszwecken oder zur Entlassungsvorbereitung ausgewählt. Jenseits von Internetdiensten wird der E-Mail-Verkehr für die Inhaftierten erprobt werden. 6. Was passiert mit der eigens angeschafften IT-Infrastruktur nach Ablauf des Pilotprojektes? Zu 6.: Die Beantwortung dieser Frage hängt von den Ergebnissen des Forschungsprojekts ab. Ist das Forschungsprojekt erfolgreich, kann die IT-Infrastruktur weiter genutzt und ausgebaut werden. Berlin, den 27. Juni 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11575 S18-11575a