Drucksache 18 / 11 579 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 11. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2017) zum Thema: Wie werden Aufträge zur Abfallentsorgung landeseigener Unternehmen vergeben? und Antwort vom 27. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jun. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11579 vom 11.06.2017 über Wie werden Aufträge zur Abfallentsorgung landeseigener Unternehmen vergeben? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts und die Wohnungsbaugesellschaften degewo, GESOBAU, GEWOBAG, HOWOGE, Stadt und Land und WBM um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Welche Vergabeentscheidungen für nicht andienungspflichtige Abfälle haben die städtischen Wohnungsbaugesellschaften (degewo, GESOBAU, GEWOBAG, HOWOGE , Stadt und Land, WBM) in den letzten fünf Jahren getroffen? – bitte für jede Gesellschaft jeweils nach Vergabedatum, Abfallart und gewähltem Vergabeverfahren (Ausschreibung, freihändig etc.) auflisten. Frage 2: Werden derzeit regelmäßig nicht andienungspflichtige Abfälle der städtischen Wohnungsbaugesellschaften entsorgt, für die kein formales Vergabeverfahren stattgefunden hat? Wenn ja, bitte auflisten jeweils nach Gesellschaft, Abfallart und Abfallmenge. 2 Antwort zu 1 und 2: Die von den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften degewo, GESOBAU, GEWOBAG, HOWOGE, Stadt und Land und WBM übermittelten Antworten werden nachfolgend wiedergegeben. degewo Zu den nicht andienungspflichtigen Abfällen wurden in den letzten fünf Jahren nachfolgende Vergabeentscheidungen bei degewo getroffen: - gewerbliche Abfallentsorgung (für Standorte, an denen der Gewerbemieter die Entsorgung nicht eigenständig durchführt): Vergabedatum Vergabeverfahren Vertragsbeginn 18. Oktober 2013 Beschränkte Ausschreibung 1. Januar 2014 28. Oktober 2016 Freihändige Vergabe 1. Januar 2017 Papierentsorgung: Der Vertrag für die Papierentsorgung ist in 2001 im Rahmen einer freihändigen Angebotseinholung vergeben worden. Vertragsbeginn: 1. März 2002 - unbefristet; bis heute, Inanspruchnahme der Verlängerungsoption Glasentsorgung: Hier gibt es keinen Vertrag, da die Entsorgung über das Duale System Deutschland GmbH nach § 6 Abs. 3 der Verpackungsordnung erfolgt GESOBAU: Hauptziel der Entsorgung von Abfällen für die Wohn- und Gewerbebestände der GESOBAU ist die Sicherung einer umweltverträglichen und zugleich für die Mieter wirtschaftlichen Abfallentsorgung. Dazu wurden im Rahmen eines Shared Services Projektes Abfallmanagement-Aufgaben mit einem Leistungszeitraum von 2012 bis 2015 ausgeschrieben. Beteiligt waren neben der GESOBAU die städtischen Wohnungsbaugesellschaften degewo, GEWOBAG und WBM. Auf Grund der sehr positiven Bilanz wurde der Vertrag mit der Firma ALBA Facility Solutions GmbH verlängert. Die Aufgaben, die mit der Entsorgung von andienungspflichtigen Abfällen verbunden sind, werden von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) als Anstalt öffentlichen Rechts des Landes Berlin wahrgenommen. Damit kommt der BSR auch eine Schlüsselrolle bei der Entsorgung nicht andienungspflichtiger Abfälle und nachgelagert bei der Verwertung und Aufbereitung von Wertstoffen und sekundären Rohstoffen zu. Unter diesem Aspekt wurde die BSR neben anderen Anbietern an den formalen Ausschreibungsverfahren nicht andienungspflichtiger Abfälle, wie z.B. für Sperrmüll und Biomüll, Altpapier und Altglas sowie für die Wertstofftonne/ gelbe Tonne in den Jahren vor 2012 beteiligt. In ausgewählten Wohnungsbeständen gibt es auf Grundlage einer Vereinbarung aus Januar 2017 regelmäßig kombinierte Sperrmüll- und Elektroaltgeräteentsorgungen. Weitere Vergabeentscheidungen wurden in den letzten fünf Jahren durch die GESOBAU nicht getroffen. Derzeit wird die Ausschreibung für die unternehmensweite Altpapierentsorgung vorbereitet, die für 2018 geplant ist. 3 GEWOBAG In den letzten 5 Jahren wurden bei der Gewobag keine Vergabeentscheidungen für nicht andienungspflichtige Abfälle getroffen. Bei der Gewobag ist keine Entsorgung von nicht andienungspflichtigen Abfällen erfolgt, für die kein formelles Vergabeverfahren stattgefunden hat. HOWOGE Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH hat in den letzten 5 Jahren Entsorgungsleistungen für nicht andienungspflichtige Abfälle im Rahmen von Bauleistungen in zahlreichen wettbewerblichen Vergabeverfahren vergeben. Die Vergabe erfolgte nicht separat, sondern als Nebenleistung zur jeweiligen abfallerzeugenden Bauleistung. Die Vorgaben des Landes Berlin zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Bauabfällen (Infoblätter zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin, Stand Mai 2013, der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) sind dabei Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Sonstige Vergabeentscheidungen hinsichtlich nicht andienungspflichtigen Abfalls hat die HOWOGE in den vergangenen 5 Jahren nicht getroffen. Abfallart Vertrag Sperrmüll Entsorgung ist über zwei laufende Verträge mit Dienstleistern (nicht BSR) aus 2002 gebunden Papier Entsorgung ist über laufenden Vertrag (nicht BSR) aus 2002 gebunden; Leistung wird unentgeltlich erbracht Glas Erfolgt über das duale System Deutschland Gewerblicher Abfall Entsorgung ist dem jeweiligen Gewerbemieter auferlegt Stadt und Land In den letzten fünf Jahren wurden durch die STADT UND LAND Wohnbauten- Gesellschaft mbH keine Vergabeentscheidungen getroffen. In ausgewählten Wohnungsbeständen gibt es auf Grundlage von Vereinbarungen aus dem Juni 2011 regelmäßig eine „Kombinierte Sperrmüll- und E-Schrottentsorgungen“. Die Abholungen erfolgen aufgrund von Erfahrungswerten im festgelegten Rhythmus bzw. bei Anfall von Abfällen nach Aufforderung. WBM In den letzten fünf Jahren wurden durch die WBM GmbH keine Vergabeentscheidungen getroffen. Grundsätzlich erfolgt die Sperrmüllentsorgung über die BSR. In Ausnahmefällen, wenn aus brandschutztechnischer Sicht Gefahr besteht und die BSR nicht so kurzfristig reagieren kann, erfolgt eine Beauftragung nach Freihändiger Vergabe. Zu den nicht andienungspflichtigen Abfällen wurde in den letzten fünf Jahren folgende Vergabeentscheidung bei der WBM getroffen: Papierentsorgung: Vertragsbeginn: 01.02.2016 nach EU-weitem Offenem Verfahren. Glasentsorgung: 4 Kein Vertrag, die Entsorgung erfolgt über das Duale System Deutschland GmbH nach § 6 Abs. 3 der Verpackungsordnung. Frage 3 Wie und wann wurden in den letzten 5 Jahren Entsorgungsaufträge für die auf den Recyclinghöfen der BSR anfallenden Abfälle vergeben? - bitte nach Vergabedatum, Abfallart und gewähltem Vergabeverfahren (Ausschreibung, freihändig etc.) auflisten. Antwort zu 3: Die Angaben ergeben sich aus der nachfolgenden Auflistung Vergabejahr Ausschreibungstitel Vergabeart 2012 Abnahme, Transport und Verwertung von Baum- und Strauchschnitt EU offen - VOL 2013 Abnahme, Transport und Verwertung von diversen Metallschrotten EU offen - VOL 2013 Transport und Verwertung von Altholz EU offen - VOL 2013 Übernahme, Transport und Entsorgung von Ölbindemitteln Internet - VOL 2013 Beförderung und Verwertung von Feuerlöschern Internet - VOL 2014 Übernahme, Transport und Verwertung von Laub in Säcken EU offen - VOL 2014 Transport und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen EU offen - VOL 2014 Beförderung und Verwertung/Beseitigung von Altreifen Internet - VOL 2014 Ankauf und Vermarktung von gesammelten Alttextilien/Altschuhen Internet - VOL 2014 Abnahme, Transport und Verwertung von diversen Metallschrotten EU offen/Verhandlung -VOL 2014 Transport und Entsorgung von Altlacken Internet - VOL 2015 Transport und Entsorgung von Spraydosen Internet - VOL 2015 Ankauf und Vermarktung von gesammelten Alttextilien/Altschuhen Internet - VOL 2015 Transport und Vermarktung von Hartkunststoffen Internet - VOL 2015 Transport und Entsorgung von ölhaltigen Betriebsmitteln Internet - VOL 2015 Übernahme, Übergabe bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten EU wettbewerblicher Dialog 2016 Ankauf und Vermarktung von gesammelten Alttextilien/Altschuhen Internet - VOL 2016 Übernahme, Transport und hochwertige Verwertung von Baum-und Strauchschnitt EU offen - VOL 2016 Annahme, ggf. Sortierung, Vermarktung und hochwertige Verwertung von Altholz EU offen/Verhandlung -VOL 5 2016 Annahme und Verwertung von Kohlenteer und teerhaltigen Produkten Internet - VOL 2017 Transport und hochwertige Verwertung von gemischten Hartkunststoffen EU offen - VgV 2017 Hochwertige Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen EU offen - VgV Frage 4: Werden derzeit regelmäßig Abfälle, die auf den Recyclinghöfen der BSR anfallen, entsorgt, für die kein formales Vergabeverfahren stattgefunden hat? Wenn ja, bitte auflisten jeweils nach Abfallart und Abfallmenge. Antwort zu 4: Die Entsorgung von Glas (2016 rund 1.500 t) und Leichtverpackungen (2016 rund 1.300 t), welches auf den Recyclinghöfen gesammelt wird, wird nicht von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) ausgeschrieben, sondern von den Dualen Systemen im Rahmen der Verpackungsentsorgung. Die Vermarktung des auf den Recyclinghöfen gesammelten Altpapiers (2016 rund 12.300 Mg) ist im Rahmen der Ausgliederung der im Land Berlin gewerblich strukturierten Papiersammlung der BSR im Jahr 2002 auf deren Tochterunternehmen Berlin Recycling übertragen worden. Erst durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) wurde später im Jahr 2005 klargestellt, dass auch der Verkauf von werthaltigem Material, wie Altpapier, teilweisen Beschaffungscharakter haben kann und deshalb grundsätzlich im Rahmen einer Ausschreibung erfolgen muss. Frage 5: Ist der Senat der Auffassung, dass es sich bei den auf den Recyclinghöfen der BSR anfallenden Abfällen um gewerbliche Abfälle handelt und wie begründet er seine Auffassung? Antwort zu 5: Bei den auf den Recyclinghöfen der BSR anfallenden Abfällen handelt es sich weit überwiegend um solche, die die BSR im Rahmen ihrer hoheitlichen Entsorgungszuständigkeit für Abfälle aus privaten Haushaltungen sammeln und entsorgen. Soweit die BSR darüber hinaus Abfälle entgegennehmen, geschieht dies aufgrund einer besonderen gesetzlichen Zuweisung (z. B. hinsichtlich der Sammlung von Schadstoffen aus sonstigen Herkunftsbereichen) oder auf der Grundlage von Mitbenutzungsvereinbarungen nach der Verpackungsverordnung (bezüglich Leichtverpackungen, Glas sowie des Verpackungsanteils von Papier, Pappe, Karton (PPK). Berlin, den 27.06.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11579 S18-11579