Drucksache 18 / 11 580 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 13. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2017) zum Thema: Betriebsrenten und Antwort vom 28. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jun. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 580 vom 13. Juni 2017 über Betriebsrenten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts und großen Unternehmen des privaten Rechts mit Mehrheitsbeteiligung um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die im Rahmen der Abfrage übermittelten Angaben werden zusammengefasst wiedergegeben. 1. Welche Bedeutung besitzt für den Senat das Thema „Betriebliche Altersversorgung“ bei der Sicherung des Ruhestandes für die Bürgerinnen und Bürger und der Vermeidung von Altersarmut? Zu 1.: Für den Senat besitzt das Thema "betriebliche Altersversorgung" eine große Bedeutung. Durch die angemessene Berücksichtigung aller Finanzierungsmöglichkeiten aus den drei Säulen der Alterssicherung – der gesetzlichen Rente, der Betrieblichen Altersversorgung und der privaten Alterssicherungsvorsorge – lässt sich die Altersvorsorge zur finanziellen Sicherung des Ruhestandes verbessern und das Risiko von Altersarmut verringern. - 2 - Die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erfolgt seit Anfang der 50er Jahre auf tarifrechtlicher Grundlage und wird nach weitgehend einheitlichen rechtlichen Regularien bei den Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes durchgeführt. Das Land Berlin versichert seine Beschäftigten bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). 2. Welche Arten der Betrieblichen Altersversorgung gibt es jeweils für wen in welchem Umfang bei den Unternehmen , die das Land Berlin im aktuellen Beteiligungsbericht auflistet? Zu 2.: Alle befragten Landesunternehmen gaben an, eine betriebliche Altersversorgung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzubieten. Ein Großteil der Landesunternehmen versichert seine Beschäftigten ebenfalls in der VBL. Dies gaben nachstehende Unternehmen an: BEHALA - Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH Berliner Bäder-Betriebe (BBB) Anstalt des öffentlichen Rechts Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt des öffentlichen Rechts Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts BERLINER WASSERBETRIEBE Anstalt des öffentlichen Rechts degewo Aktiengesellschaft GESOBAU AG Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin Grün Berlin Gesellschaft mit beschränkter Haftung Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts Messe Berlin GmbH STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mit beschränkter Haftung Teilweise wird bereits in den Tarifverträgen geregelt, dass die betriebliche Altersvorsorge durch die VBL zu erfolgen habe. - 3 - Die genannten Landesunternehmen gaben zudem ganz überwiegend an, dass ihre Beschäftigen darüber hinaus noch weitere Durchführungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge in Anspruch nehmen können. Regelmäßig handelt es sich dabei um die Möglichkeit, arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherungen im Rahmen der Entgeltumwandlung abzuschließen. Vereinzelt können auch weitere Durchführungswege mittels Pensions-/ Unterstützungskasse oder vermögenswirksame Leistungen gewählt werden. Folgende Unternehmen bieten ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge außerhalb der VBL an: Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung schließen für alle Beschäftigten eine betragsmäßig festgelegte, arbeitgeberbezuschusste Direktversicherung ab. Ggf. werden Durchführungen per Unterstützungskasse gewählt. Auch die Berlinovo Immobilien GmbH und die Berlinwasser Holding GmbH bzw. deren Tochterunternehmen geben ihren Beschäftigen die Möglichkeit, eine Direktversicherung abzuschließen oder ggf. die Durchführung mittels Pensions-/ Unterstützungskasse zu wählen (teilweise Entgeltumwandlung, teilweise über den Arbeitgeber finanziert). 3. Was haben die Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin bei den Beteiligungen des Landes in der Vergangenheit zur Stärkung der Betrieblichen Altersversorgung unternommen? 4. Was werden die Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin bei den Beteiligungen des Landes künftig zur Stärkung der Betrieblichen Altersversorgung unternehmen? Zu 3. und 4.: Alle vom Senat gefragten Landesunternehmen verfügen über eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung, daher wird kein genereller Regelungsbedarf gesehen. Vielfach haben bundesgesetzliche Regelungen dazu beigetragen (z.B. Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gemäß Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG). Das Regeln sämtlicher Personalobliegenheiten – dazu gehören auch Fragen der betrieblichen Altersversorgung – ist grundsätzlich Aufgabe der Geschäftsführung bzw. des Vorstands eines Beteiligungsunternehmens . Die Überwachung der Geschäftstätigkeit obliegt den Aufsichtsräten. Durch die Beteiligungshinweise des Landes Berlin und die handelsrechtlichen Vorschriften sind die Beteiligungsunternehmen gehalten, entsprechende geplante Maßnahmen bzw. Maßnahme Änderungen an den Aufsichtsrat zu berichten. Über den Aufsichtsrat ist daher der Informationsfluss zum Gesellschafter sichergestellt. - 4 - Berlin, den 28. Juni 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-11580 S18-11580