Drucksache 18 / 11 581 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 13. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2017) zum Thema: Bildungs- und Teilhabegesetz und Antwort vom 28. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jun. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11581 vom 13. Juni 2017 über Bildungs- und Teilhabegesetz ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren in den letzten drei Jahren jeweils die im Zuge des Bildungs- und Teilhabegesetzes in Berlin ausgezahlten Mittel? 2. Wie hoch waren in den letzten drei Jahren die dabei jeweils angefallenen Verwaltungskosten in Berlin? Zu 1. und 2.: Die erfragten Daten der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) und der Verwaltungskosten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Angaben in Mio. Euro 2014 2015 2016 Leistungen für BuT 38,9 43,4 48,2 Verwaltungskosten BuT 14,9 15,3 16,2 3. Hält der Senat Verwaltungskosten, die laut Presseberichten bis zu einem Drittel der ausgezahlten Summe ausmachen, für angemessen? 4. Wenn ja, warum teilt der Senat nicht die Einschätzung, dass diese Mittel besser für konkrete Hilfe statt für Verwaltungskosten aufgewendet werden? 2 Zu 3. und 4.: Der größte Anteil an den Verwaltungskosten resultiert aus der vom Bundesgesetzgeber vorgenommenen Erhöhung des kommunalen Finanzierungsanteils (KFA) an den Verwaltungskosten der Jobcenter von 12,6 auf 15,2 % mit Einführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe im Jahr 2011 (§ 46 Abs. 3 SGB II). Der Großteil der Leistungen für Bildung und Teilhabe sind in Bezug auf die Form der Leistungsgewährung bundesgesetzlich als Sach- oder Dienstleistungen ausgewiesen. In Berlin wurde im Interesse der Leistungsberechtigten mit Einführung der Leistungen zum 01.01.2011 die Entscheidung getroffen, einen Großteil dieser Leistungen auf der Grundlage des berlinpass-BuT durch die Schulen, Kindertageseinrichtungen, die Lernförderanbieter sowie die Berliner Verkehrsbetriebe zu erbringen und die Abrechnung durch die Schul- und Jugendämter vorzunehmen. Die Gewährung von Leistungen als Dienst- oder Sachleistungen ist grundsätzlich verwaltungsaufwändiger als eine Zahlung an die Leistungsberechtigten selbst, ist jedoch vom Bundesgesetzgeber so vorgegeben. Oberstes Ziel des Senats ist unverändert, vielen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu diesen Leistungen zu ermöglichen, auch wenn hiermit entsprechende Verwaltungskosten entstehen, die das Land Berlin an dieser Stelle zu tragen hat. Insofern führt jede Verbesserung in den Angeboten bei den Leistungen der Bildung und Teilhabe meist auch zu einem höheren Verwaltungsaufwand. Dort, wo das Land Berlin Gestaltungsspielraum hat, wurden in den letzten Jahren vielfach Vereinfachungen in den Antrags- und Verwaltungsabläufen vorgenommen. So wurde mit Wirkung zum 01.01.2016 für die über den berlinpass-BuT zu erbringenden Leistungen (eintägige Ausflüge, Schülerbeförderung, Lernförderung und gemeinschaftliche Mittagsverpflegung) das schriftliche Antragsverfahren durch ein konkludentes Antragsverfahren ersetzt. Seit dem 01.09.2015 haben die Schulen zur vorübergehenden Entlastung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)/Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) die Ausstellung des berlinpass-BuT für Asylsuchende schulpflichtige Kinder und Jugendliche übergangsweise übernommen. 5. Welche Maßnahmen hält der Senat für notwendig, damit der relative Anteil der Verwaltungskosten signifikant sinkt? 6. Was hat der Senat bisher unternommen, um diese Maßnahmen umzusetzen? 7. Was wird der Senat unternehmen, um diese Maßnahmen umzusetzen? Zu 5., 6. und 7.: Die Erhebung des Eigenanteils bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtung verursacht den meisten Verwaltungsaufwand. Auch aus diesem Grund hat sich der Senat im vergangenen Jahr im Rahmen laufender Gesetzgebungsverfahren für den Wegfall der Eigenbeteiligung eingesetzt, um so den Zugang zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung erheblich zu vereinfachen. Da es sich hierbei neben der Leistungsverbesserung für die anspruchsberechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch um den Verwaltungsaufwand senkende Maßnahme handelt, hält der Senat an dieser Zielsetzung unverändert fest. 3 Darüber hinaus wird das Land Berlin nach weiteren Möglichkeiten suchen, wie sowohl das Antragsverfahren als auch die Leistungsgewährung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vereinfacht werden können. Berlin, den 28. Juni 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-11581 S18-11581