Drucksache 18 / 11 586 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Kössler (GRÜNE) vom 13. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2017) zum Thema: Kommt der Klimaschutz in den Berliner Bezirken voran? und Antwort vom 23. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jun. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11586 vom 13. Juni 2017 über Kommt der Klimaschutz in den Berliner Bezirken voran? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bezirke haben nach Kenntnis des Senates ein eigenes Klimaschutzkonzept bzw. erstellen aktuell eines? Antwort zu 1: Durch die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes geförderte Integrierte Klimaschutzkonzepte gibt es in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Steglitz-Zehlendorf sowie in Charlottenburg-Wilmersdorf (Klausenerplatzkiez). Daneben gibt es in den Bezirken Lichtenberg, Treptow-Köpenick sowie Friedrichshain-Kreuzberg Klimaschutzteilkonzepte. Dem Senat ist nicht bekannt, in welchen weiteren Bezirken derzeit Klimaschutzkonzepte bzw. Klimaschutzteilkonzepte erstellt werden. Frage 2: Welche Bezirke haben nach Kenntnis des Senates ein*n eigene*n Klimaschutzmanager*in eingestellt bzw. planen dies? Antwort zu 2: Durch die Kommunalrichtlinie geförderte Klimaschutzmanager*innen wurden in Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf sowie für den Klausenerplatzkiez in Charlottenburg- Wilmersdorf eingestellt. In Lichtenberg und Steglitz-Zehlendorf wurden die Stellen der Klimaschutzmanagerinnen nach Kenntnis des Senats verstetigt. Darüber hinaus gibt es weiteres für Klimaschutz zuständiges Personal in den Bezirken, welches nicht über die 2 Kommunalrichtlinie gefördert wird (nach Kenntnis des Senats in Mitte, Kreuzberg- Friedrichshain, Marzahn-Hellersdorf, Spandau und Lichtenberg). Damit ist in mindestens sieben Bezirken Klimaschutz personell verankert. Inwiefern weitere Klimaschutzmanager*innen eingestellt werden sollen, ist dem Senat nicht bekannt. Frage 3: Hält der Senat die Erstellung von Klimaschutzkonzepten sowie die Einstellung von Klimaschutzmanager*innen grundsätzlich für sinnvoll und rät den Bezirken, dies zu tun? Antwort zu 3: Der Senat hält die Erstellung von Klimaschutzkonzepten sowie die Einstellung von Klimaschutzmanager*innen grundsätzlich für sinnvoll und rät den Bezirken, dies zu tun. Nach § 9 des Berliner Energiewendegesetzes (EWG Bln) haben die Bezirke die dort verankerte Vorbildfunktion der öffentlichen Hand für den Klimaschutz in Berlin in eigener Verantwortung zu erfüllen. Sie sind gehalten, eigene Energie- und Kohlendioxidbilanzen zu erstellen, Ziele zur Minderung von Kohlendioxidemissionen zu formulieren und Aussagen zur Einsparung von Energie in den bezirklichen Gebäuden zu treffen. Die Förderung der Kommunalrichtlinie ist geeignet, die Bezirke bei der Umsetzung dieser Pflichten zu unterstützen. Frage 4: Wie fordert und fördert der Senat Bezirken im Bereich Klimaschutz? Antwort zu 4: Neben den in Antwort 3 beschriebenen Pflichten des EWG Bln sind die Bezirke von dem Gesetz noch in weiterer Hinsicht betroffen. Gemäß § 7 EWG Bln ist der Senat verpflichtet, bis Ende 2019 einen Maßnahmenplan zur Erreichung einer CO2-neutralen Verwaltung vorzulegen, der die Senats- und Bezirksverwaltungen bindet. Ein entsprechendes Konzept soll Ende 2017 vorgestellt und dem Senat zum Beschluss vorgelegt werden. Gemäß § 8 des EWG Bln strebt das Land Berlin eine umfassende energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude bis zum Jahr 2050 an, um so vorbildhaft zur Erreichung der Berliner Klimaschutzziele beizutragen. Dafür hat der Senat ein Gesamtkonzept vorgelegt und am 16. August 2016 beschlossen. Verpflichtend ist auch die Einrichtung und der Betrieb eines Energiemanagements sowie Benennung eines Energiebeauftragten durch die Bezirke. Weitere Pflichten ergeben sich hinsichtlich der Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden (§ 16 EWG Bln). Für die Erfüllung der Pflichten aus dem EWG Bln wurden für die Bezirke zusätzliche Mittel für die Einrichtung einer Stelle nach der Entgeltgruppe 10 zur Verfügung gestellt. Zur Unterstützung der Bezirke hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einen regelmäßigen Austausch mit den Bezirken auf Fachebene initiiert. Ein erstes Treffen fand im April 2017 statt und soll mit zwei Treffen im Jahr fortgeführt werden. Außerdem besteht ein regelmäßiger Austausch mit den Energiebeauftragten der Bezirke. Auch die zukünftige Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030, welches am 20. Juni 2017 vom Senat beschlossen und an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet wurde, hängt von einem Beitrag der Bezirke ab. Zu nennen sind z.B. die Maßnahmen im Handlungsfeld Gebäude und Stadtentwicklung, welche die Quartiersentwicklung im Blick haben. 3 Darüber hinaus können die Bezirke aus dem Berliner Förderprogramm BENE-Klima, welches durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert wird, Mittel für Klimaschutz-Maßnahmen beantragen, u.a. im Bereich Gebäude (Förderschwerpunkt 2: Steigerung der Energieeffizienz sowie der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Infrastrukturen einschließlich öffentlicher Gebäude), der Einrichtung vom Umwelt- und Energiemanagementsystemen (Förderschwerpunkt 3) sowie Maßnahmen im Bereich Mobilität (Förderschwerpunkt 4: Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität, insbesondere zum Bau und Ausbau von Anlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und von Radverkehrsanlagen). Allgemein werden mit dem BENE1-Klima im Zeitraum von 2015 bis 2020 innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen gefördert, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Frage 5: Wie verteilen sich nach Kenntnis des Senates die bewilligten Projekte im Rahmen der Kommunalrichtlinie auf die Bezirke? Frage 6: Wie verteilen sich nach Kenntnis des Senates die bewilligten Geldmittel im Rahmen der Kommunalrichtlinie auf die Bezirke? Antwort zu 5 und 6: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erhält Informationen über die bewilligten Projekte in Berlin durch das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beauftragte Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz. Die Bewilligungen werden zentral vom Projektträger Jülich zentral erfasst, der die Förderanträge administrativ bearbeitet. Für die Angaben besteht keine Gewähr. Nachfolgend werden die Projekte aufgelistet, die nach Kenntnis des Senats in den Bezirksämtern beantragt wurden. a) Steglitz-Zehlendorf • Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Bezirk Steglitz- Zehlendorf (Klimaschutzkonzept), Gesamtsumme: € 49.980, Summe der Bewilligung: € 29.988, demnach Eigenmittel: € 19.992, Laufzeit: 01.10.2010 - 31.08.2011 • Beratende Begleitung bei der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin (Klimaschutzmanagement), Gesamtsumme: € 199.812, Summe der Bewilligung: € 129.878, demnach Eigenmittel: € 69.934, Laufzeit: 01.08.2012 - 31.08.2016 • Sanierung der Innenbeleuchtung in der Conradschule in Zehlendorf (Klimaschutzinvestitionen), Gesamtsumme: € 96.496, Summe der Bewilligung: € 38.473, demnach Eigenmittel: € 58.023, Laufzeit: 01.01.2014-31.12.2014 • Klimaschutzmanagement bei der Neu-Einführung von Energiesparmodellen an den Steglitz-Zehlendorfer Schulen im Land Berlin (Klimaschutzmanagement), Gesamtsumme: € 81.380, Summe der Bewilligung: € 52.897, demnach Eigenmittel: € 28.483, Laufzeit: 01.11.2014 - 31.10.2017 1 Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 4 b) Treptow-Köpenick • Erstellung Klimaschutzteilkonzept Liegenschaften für den Berliner Bezirk Treptow- Köpenick (Klimaschutzteilkonzept), Gesamtsumme: € 13.400, Summe der Bewilligung € 6.700, demnach Eigenmittel: € 6.700, Laufzeit: 01.05.2011 - 31.10.2011 • Erstellung eines Klimaschutzteilkonzepts und Erarbeitung einer Prioritätenliste für die energetische Sanierung der eigenen Liegenschaften des Bezirksamts Treptow- Köpenick von Berlin (Klimaschutzteilkonzept), Gesamtsumme: € 78.000, Summe der Bewilligungen: € 39.000, demnach Eigenmittel: € 39.000 , Laufzeit: 01.11.2013 - 31.10.2014 c) Lichtenberg • Entwicklung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes (Klimaschutzkonzept), Gesamtsumme: € 90.528, Summe der Bewilligungen: € 71.517, demnach Eigenmittel: € 19.011 , Laufzeit: 01.08.2009 - 31.07.2010 • Beratende Begleitung zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes von Berlin-Lichtenberg durch eine/n Klimaschutzmanager/in. Beginn der Umsetzung von mindestens 10 Einzelmaßnahmen des Konzeptes zur CO2-Minderung (Klimaschutzmanagement), Gesamtsumme: € 155.700, Summe der Bewilligung: € 101.205, demnach Eigenmittel: € 54.495 , Laufzeit: 01.11.2011 – 30.04.2015 • Sanierung der Beleuchtungsanlage der Schule am grünen Grund (Investive Klimaschutzmaßnahmen), Gesamtsumme: € 51.606, Summe der Bewilligung: € 15.482, demnach Eigenmittel: € 35.764 , Laufzeit: 01.12.2014 - 30.11.2015 • Erstellung eines Klimaschutzteilkonzeptes "Klimafreundliche Mobilität für Berlin - Lichtenberg" (Klimaschutzteilkonzept), Gesamtsumme: € 40.000, Summe der Bewilligung: € 20.000, demnach Eigenmittel: € 20.000, Laufzeit: 01.10.2014 - 30.10.2016 • Sanierung des Sportfunktionsgebäudes Coppistraße 8 in 10365 Berlin-Lichtenberg (Klimaschutzinvestitionen), Gesamtsumme: €20.820, Summe der Bewilligung: € 8.328, demnach Eigenmittel: € 12.492, Laufzeit: 01.04.2017 - 31.03.2018 d) Charlottenburg-Wilmersdorf • Erstellung eines integriertes Klimaschutzkonzeptes für den Klausenerplatzkiez in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf (Klimaschutzkonzept), Gesamtsumme: € 82.824, Summe der Bewilligungen: € 49.694, demnach Eigenmittel: € 33.130, Laufzeit: 01.11.2010 - 31.12.2011 • Energetische Sanierung der Beleuchtungsanlage in der Sporthalle Schloßstraße (Klimaschutzinvestitionen), Gesamtsumme: € 57.450, Summe der Bewilligung: € 17.235, demnach Eigenmittel: € 40.215, Laufzeit: 01.07.2016 - 30.06.2017 • Beratende Begleitung bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes für den Klausenerplatz Kiez des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf (Klimaschutzmanagement), Gesamtsumme € 99.940, Summe der Bewilligungen; € 64.961, demnach Eigenmittel: € 34.979, Laufzeit: 01.06.2014 - 31.07.2017 • Energetische Sanierung der Beleuchtungsanlage in der Sporthalle Charlottenburg (Klimaschutzinvestitionen), Gesamtsumme: € 142.100, Bewilligungssumme: € 56.840, demnach Eigenmittel: € 85.260, Laufzeit: 01.07.2016 - 30.06.2017 5 e) Neukölln • Umstellung der Leuchtmittel auf LED2 in der Galerie im Körnerpark (Investive Klimaschutzmaßnahmen), Gesamtsumme: € 32.777, Summe der Bewilligung: € 9.833, demnach Eigenmittel: € 22.944, Laufzeit: 01.06.2016 - 31.05.2017 f) Tempelhof-Schöneberg • Sanierung der Hallenbeleuchtung der 5-fach und 3-fach Sporthalle der Gustav- Heinemann-Schule (Investive Klimaschutzmaßnahmen), Gesamtsumme: € 84.892, Summe der Bewilligungen: € 33.957, demnach Eigenmittel: €50.935, Laufzeit: 01.10.2013-30.09.2014 • Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung der Sporthalle der Carl-Zeiss-Schule (Investive Klimaschutzmaßnahmen), Gesamtsumme: € 92.103, Summe der Bewilligungen: € 36.841, demnach Eigenmittel: € 55.262, Laufzeit: 01.09.2013 - 31.08.2014 g) Friedrichshain-Kreuzberg • Gebäudebewertung zur klimaschonenden Optimierung der klimaschädlichsten Schulstandorte im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Klimaschutzteilkonzept), Gesamtsumme: € 51.600, Summe der Bewilligung: € 25.800, demnach Eigenmittel: € 25.800, Laufzeit: 01.04.2012 - 30.06.2013 h) Marzahn-Hellersdorf • Erstellung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf zu Berlin (Klimaschutzkonzept), Gesamtsumme: € 99.750, Summe der Bewilligungen: € 64.838, demnach Eigenmittel: € 34.912, Laufzeit: 01.09.2011 - 30.11.2012 Darüber hinausgehende Projekte sind dem Senat nicht bekannt. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, wie hoch die für Klimaschutz aufgewandten Eigenmittel der Bezirke in den letzten 5 Jahren waren? Antwort zu 7: Siehe Antwort zu Frage 5. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen nicht vor. Frage 8: Auf welche Gründe führt der Senat die Unterschiede in Anzahl und Größe der Klimaschutzmaßnahmen in den Bezirken zurück? Antwort zu 8: Siehe Antwort zu Frage 5. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen nicht vor. 2 Leuchtdiode 6 Frage 9: Wie viele Klimaschutzprojekte sind nach Kenntnis des Senates berlinweit durch Engagement der Bürger*innen vor Ort entstanden? Antwort zu 9: Siehe Antwort zu Frage 5. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen nicht vor. Berlin, den 23.06.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11586 S18-11586