Drucksache 18 / 11 588 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 08. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2017) zum Thema: Für eine gemeinsame Zukunft in Europa – Wie bringt sich Berlin in die Europäische Union ein? und Antwort vom 03. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 13 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Frau Abgeordnete Silke Gebel (Bündnis 90 / Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11 588 vom 08. Juni 2017 über Für eine gemeinsame Zukunft in Europa – Wie bringt sich Berlin in die Europäische Union ein? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat daher die Bezirksämter um eine Stellungnahme, die in die Beantwortung eingeflossen ist. 1. Wie reagiert der Senat auf die zunehmende Europäisierung von Politik und Gesetzgebung? Wie stärkt der Senat dabei die Rolle des Landes Berlin auf europäischer Ebene? Zu 1.: Die zunehmende Europäisierung von Politik und Gesetzgebung erfordert eine hohe Europakompetenz in der Verwaltung. Der Senat hat hierauf schon seit den 90er Jahren mit unterschiedlichen Maßnahmen reagiert, die darauf abzielen, die Kenntnisse über die Institutionen und Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) und über für Berlinrelevante Entwicklungen auf EU-Ebene und Fachdossiers auszubauen und zu vertiefen. Die Stärkung der Fremdsprachenkenntnisse durch die Organisation von Inhouse- Kursen wie auch die Wahrnehmung von Angeboten des Bundessprachenamtes bilden einen weiteren Maßnahmenschwerpunkt. Darüber hinaus werden Abordnungen an europäische Institutionen, an das Büro des Landes Berlin bei der EU und in Europaabteilungen von Bundesministerien unterstützt und mit dem Stellenmittelpool finanziell abgesichert. Seite 2 von 13 Das Büro des Landes Berlin bei der EU initiiert und organisiert seit über zehn Jahren europapolitische Seminare für insbesondere Führungskräfte der Berliner Verwaltung („Europa mitdenken“), in deren Rahmen sich die Teilnehmenden aus erster Hand über die für das jeweilige Haus einschlägigen Entwicklungen informieren und Berliner Interessen gezielt kommunizieren können. Auch bietet das Büro des Landes Berlin bei der EU die Möglichkeit, mehrwöchige Hospitationen in Brüssel zu absolvieren. Das Büro des Landes Berlin bei der EU ist bestrebt, wann immer möglich Vertreterinnen und Vertreter des Senats und der Senatsverwaltungen in Konferenzen, Workshops etc. in Brüssel einzubinden, um Erfahrungen mit anderen Regionen und Städten auszutauschen und Einfluss auf den europäischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess zu nehmen. Hierbei spielt auch die Mitwirkung in europäischen Netzwerken eine wichtige Rolle (siehe Antwort auf Frage 2.). Über die Spiegelreferentinnen und -referenten im Büro des Landes Berlin bei der EU werden Themen in die Fachabteilungen der Senatsverwaltungen gespiegelt. Sie liefern aktuelle Stellungnahmen zum laufenden Politikbetrieb und speisen die Berliner Positionen in den Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess der EU ein. In allen Senatsverwaltungen gibt es EU-Referentinnen und -Referenten. Die genaue Aufteilung gestaltet sich je nach Verwaltung unterschiedlich. Bei Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) z. B. erfolgt eine zentrale Koordinierung und Beobachtung der EU Politiken des Hauses durch die Sachgebietsleitung Europa sowie EU-Referentinnen und -Referenten in allen Abteilungen. Sowohl zum Teil innerhalb der Senatsverwaltungen als auch koordiniert durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) finden verwaltungsübergreifend regelmäßig EU-Referentenrunden statt. Darüber hinaus bringt sich das Land Berlin im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten in die üblichen Meinungsbildungs- und europäischen Gesetzgebungsverfahren ein (beschlusskonforme Umsetzung europäischer Richtlinien, Stellungnahmen über den Bundesrat, Wahrnehmung von Bundesratsmandaten auf der Grundlage des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG), Fachexpertinnen und -experten in EU-Arbeitsgruppen, Beteiligung an öffentlichen EU-Konsultationen, Beteiligung an europäischen Netzwerken, Beteiligung an multilateralen EU-Projekten mit spezifischer Berliner Expertise (s. dazu auch Frage 2). 2. In welchen Gremien, Verbänden, Netzwerken oder Zusammenschlüssen auf europäischer Ebene ist das Land Berlin vertreten oder offizielles Mitglied? Zu 2.: Berlin ist mit einem Mitglied (Staatssekretär Gerry Woop) und einem stellvertretenden Mitglied (MdA Sven Rissmann) im Ausschuss der Regionen (AdR) vertreten. Beschäftigte der Senatsverwaltungen nehmen im Auftrag des Bundesrates Arbeitsgruppen des Rats der EU und der Europäischen Kommission wahr, so zum Beispiel die Rats-AG „Sozialfragen“ und die Rats-AG „Strukturelle Maßnahmen“ durch Be- Seite 3 von 13 schäftigte des Büros des Landes Berlin bei der EU. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vertritt Berlin in der Rats-AG „Erweiterung und Beitrittsländer“. Über die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) ist Berlin durch Bundesratsbeauftragte z. B. in folgenden Arbeitsgruppen vertreten: • Programmausschuss „Transport“ im Rahmen von Horizont 2020 • Ratsgruppe Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum (Bereich Binnenmarkt) • Weisungssitzungen des Bundes für den Binnenmarkt-Rat • Beratender Ausschuss der Kommission für die Koordinierung im Bereich des Binnenmarkts (IMAC) • IMI-Arbeitsgruppe des Beratenden Ausschusses für den Binnenmarkt (IMAC-IMI AG) (neue Bezeichnung: IMI Arbeitsgruppe – IMI AG) • Ausschuss für das Binnenmarktinformationssystem gemäß Artikel 24 IMI- Verordnung (IMI-Ausschuss) • Energieverbrauchskennzeichnungs(ADCO)-Gruppe „Reifenkennzeichnung“ Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS) ist in der Ratsarbeitsgruppe „Rückführung“ und in den Readmission-Experts-Meetings durch einen Mitarbeiter als Bundesratsbeauftragten vertreten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa geführte öffentlich zugängliche Liste verwiesen (http://www.berlin.de/sen/europa/berlin-in-europa/bundesratsbeauftragte/ ). Im Bereich von Feuerwehr und Polizei gibt es nachfolgende Vertretungen auf europäischer Ebene: • Feuerwehr: Der Landesbranddirektor ist Mitglied im europäischen technischen Komitee für Normung für Brandmelde- und Feueralarmanlagen (CEN/TC 72). Zudem beteiligt sich die Berliner Feuerwehr mit Mitarbeitenden der Berliner Feuerwehr - und Rettungsdienst- Akademie (BFRA) an folgenden Gremien: a. International Association of Fire and Rescue Services (CTIF, www.ctif.org): b. Mitarbeit in der Arbeitsgruppe CTIF-Weltfeuerwehrstatistik c. Federation of the European Union Fire Officers Associations (FEU, http://www.f-e-u.org): Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen als externe Fachleute d. European Fire Service Colleges` Association (EFSCA, http://www.efsca.org): Mitarbeit in Arbeitsgruppen zu Fragen der Aus- und Fortbildung der Europäischen Feuerwehren. Geplant sind Teilnahmen an verschiedenen Fachtagungen der genannten Organisationen und Institutionen sowie bilaterale Kontakte z.B. an einer internationalen Übung, der „Sirenen 2018“ in Estland. Die BFRA unterstützt zudem europäische Austauschprogramme und konnte erneut Studierenden der Feuerwehrhochschule Warschau und der Feuerwehrakademie Estlands Praktika anbieten. Auch haben Dozentinnen und Dozenten der Feuerwehrschule Budapest ein Praktikum absolviert. Daneben werden 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Feuerwehr im Rahmen des europäischen Hospitationsprogrammes des Landes Berlins in verschiedenen europäischen Städten bei Feuerwehren und/oder Rettungsdiensten hospitieren. Seite 4 von 13 • Polizei: Die Polizei Berlin wird durch die Leiterin des Bereichs Forensisches Entwicklungs - und Qualitätsmanagement des Kriminaltechnisches Instituts (KTI) im European Network of Forensic Science Institutes (ENFSI) vertreten. Diverse Mitarbeitende des KTI sind in 13 der insgesamt 18 Arbeitsgruppen und Ausschüssen zu Fachthemen vertreten. Verschiedene Senatsverwaltungen wirken in unterschiedlichen Gremien und Arbeitsgruppen innerhalb des größten europäischen Städtenetzwerks EUROCITIES mit. In diesem Zusammenhang hat Berlin z.B. die Leitung der Arbeitsgruppe „Barrier-free City for All“ inne, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK). Sie wurde auf Initiative Berlins 2010 mit dem Ziel gegründet, den direkten Austausch zwischen Städten zu fördern und städtische Strategien zur Barrierefreiheit auf europäischer Ebene abzugleichen, und in Kooperation mit der Europäischen Kommission Prioritäten und einheitliche Gestaltungsprinzipien im Sinne von „Design for all“ zu entwickeln. In der Arbeitsgruppe sind über 20 europäische Großstädte vertreten. Die Mitarbeit Berlins in EUROCITIES wird im Berliner Europareferat (SenKultEuropa) koordiniert. Durch das Büro des Landes Berlin bei der EU ist Berlin zudem im informellen Netzwerk der Hauptstädte und Hauptstadtregionen, in der informellen „Baltic Sea-Group“ und im regionalen Forschungsnetzwerk ERRIN (European Regions Research and Innovation Network) vertreten. Berlin ist ferner Mitglied in der Partnerschaft „Integration von Migranten und Flüchtlingen “, die sich 2016 unter dem Dach der Städteagenda für die EU gebildet hat (siehe Antwort zu Frage 3.). Weiterhin ist Berlin seit 2006 Mitglied in der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus – ein auf eine UNESCO-Initiative zurückgehendes Städtenetzwerk. Seit 2011 ist Berlin Mitglied im Lenkungsausschuss dieser Europäischen Städtekoalition. Seit 2013 ist das Land Berlin darüber hinaus auch (Gründungs-)Mitglied des Rainbow Cities Network (RCN), ein Netzwerk mit über 30 europäischen Städten sowie Mexico City und Sao Paulo, die aktive Politik für die Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen betreiben. Berlin wird in beiden Netzwerken durch die Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung (LADS) der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (SenJustVA) vertreten. Berlin ist Mitglied bei Xarxa FP für die Zusammenarbeit in der Beruflichen Bildung (siehe http://www.xarxafp.org). Außerhalb des EU-Rahmens ist Berlin durch ein Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, einem Gremium des Europarats, vertreten. 3. Wie bewertet die Senatsverwaltung das Vorhaben der EU-Städteagenda? Wie gedenkt das Land Berlin die Umsetzung mitzugestalten? Zu 3.: Seite 5 von 13 Durch die vormalige Europabeauftragte, Staatssekretärin Hella Dunger-Löper, die Berichterstatterin des AdR war, konnte Berlin von Beginn an aktiv an der Erarbeitung des Mandats der EU-Städteagenda mitwirken. Berlin ist Mitglied in der von Amsterdam und der Europäischen Kommission (GD HOME) geleiteten Partnerschaft „Integration von Migranten und Flüchtlingen“, die sich im März 2016 konstituiert hat. Die Partnerschaft wird voraussichtlich im Juli 2017 den Entwurf für ein Aktionsprogramm vorlegen, an dessen Erarbeitung Berlin aktiv beteiligt war. So hat der Senat in enger Abstimmung mit dem Partnerschaftsvorsitz eine zweitägige internationale Integrationskonferenz zu Bildung und Arbeit im Februar 2017 ausgerichtet. Der Senat wird sich auch in den kommenden Jahren in der Partnerschaft engagieren und die Umsetzung des Aktionsprogrammes begleiten. Über die genannte Partnerschaft hinaus werden durch die Senatsverwaltung für Integration , Arbeit und Soziales (SenIAS) die Partnerschaften zu „Jobs and Skills“ sowie „Digital Transition“ begleitet, eine punktuelle Mitarbeit im Rahmen der jeweils verfügbaren Kapazitäten ist vorgesehen. Hier sind insbesondere die Themen digitale Kompetenzen für Arbeit 4.0, Inklusion, sowie Arbeitsmarktintegration von bestimmten Zielgruppen wie Geflüchteten und Langzeitarbeitslosen von Bedeutung. Im Juni 2017 hat der Europabeauftragte des Senats, Staatssekretär Gerry Woop, bei einer Anhörung von AdR und Europäischem Parlament über den bisherigen Umsetzungsstand der EU-Städteagenda berichtet. 4. Wie bringt sich das Land Berlin in das Weißbuch zur Zukunft der EU ein? Zu 4.: Der Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer, hat sich unmittelbar nach Veröffentlichung des Weißbuchs im Rahmen der am 08./09.03.2017 in Brüssel tagenden Europaministerkonferenz (EMK) der Länder über das Weißbuch informiert und hierzu Stellung bezogen. Mit dem am 09.05.2017 verabschiedeten Berliner Eckpunktepapier zur Zukunft der EU-Kohäsionspolitik hat der Senat betont, dass auch nach 2020 eine EU- Kohäsionspolitik für alle Regionen, einschließlich der besser entwickelten Regionen, implementiert werden muss, und das im Weißbuch beschriebene Szenario einer Renationalisierung der Regionalpolitik keine Option sein kann. Nach Vorlage des Reflexionspapiers der Europäischen Kommission zur sozialen Dimension Europas hat der Senat einen Antrag erarbeitet und in die Beratungen des Bundesrates eingebracht. Der Senat wird seine auswärtige Sitzung in Brüssel am 05.09.2017 nutzen, sich mit hochrangigen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern der Europäischen Kommission über die Zukunft der EU auszutauschen und die Berliner Interessen einzubringen . Die Impulse, die vom Weißbuch ausgehen, werden auf vielfältige Weise aufgegriffen. So wird die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) sich mit den vorgeschlagenen Szenarien mit den jeweiligen Zielgruppen, für die die Sen- BildJugFam verantwortlich ist, in geeigneter Form auseinandersetzen. Insbesondere Seite 6 von 13 ist hierzu eine Berlinweite, bereichsübergreifende (Schule-außerschulische) Aktivität zur Umsetzung des „Strukturierten Dialogs“ (Partizipation in Europa) für junge Leute angedacht, die 2018 in der Europawoche zum Abschluss gebracht werden soll. Arbeitstitel : „Jung sein in Europa“. Die Planungen hierzu laufen derzeit. Die SenWiEnBe organisierte am 8. Mai 2017 eine Einführungsveranstaltung zum Weißbuch zur Zukunft der EU mit dem stellvertretenden Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland. Am 10. Juli 2017 wird die stellvertretende Leiterin des Berliner Büros in Brüssel die Reflexionspapiere der Europäischen Kommission zu den Themen „Wirtschafts- und Währungsunion“ und „Zukunft der EU- Finanzen“ vorstellen. Zu beiden Veranstaltungen wurden sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SenWiEnBe als auch die EU-Referentinnen und -Referenten der anderen Senatsverwaltungen und der Bezirke eingeladen. Zudem wird sich Berlin auch über die EMK weiterhin aktiv in den Diskussionsprozess zur Zukunft der EU einbringen (vgl. zuletzt Beschluss der 74. EMK vom 17.- 18.05.2017). 5. Wie viele Personalstellen gibt es bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Berlin und Brüssel für den Bereich Europa (Bitte mit Angabe der VZÄ)? Zu 5.: Im Bereich Europa (Berlin) gibt es sechs Planstellen bzw. Stellen für tarifbeschäftigte Dienstkräfte (Vollzeitäquivalent - VZÄ). Im Büro des Landes Berlin bei der EU in Brüssel gibt es fünf Planstellen bzw. Stellen für tarifbeschäftigte Dienstkräfte (VZÄ). Darüber hinaus gibt es in Brüssel über den Personalmittelpool fünf Beschäftigungspositionen (VZÄ). Bei Letzteren handelt es sich um Abordnungen, die der Abordnungsbereitschaft der Hausleitungen und der Verfügbarkeit geeigneten Personals unterliegen. 6. Wie viele Stellen in den anderen Senatsverwaltungen haben einen unmittelbaren Bezug zur Europäischen Union (Bitte mit Angabe der VZÄ und Auflistung nach Ressorts)? Zu 6.: Senatskanzlei: Hier wird in der Abteilung für Bundesangelegenheiten 1 Vollzeitstelle für die Begleitung des Bundestags und Bundesrats in EU-Fragen sowie als Spiegel für SenKultEuropa eingesetzt. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: Hier haben 13 Vollzeitstellen einen direkten EU-Bezug (mit unterschiedlichen Stellenanteilen bis 0,6), davon 5 Stellen in der Abteilung Gesundheit, 7 Stellen in der Abteilung Gleichstellung und 1 Stelle in der Stabsstelle für Kabinetts-, Bundes- und EU-Angelegenheiten. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung: Hier werden die EU-Bezüge jeweils von den zuständigen Fachreferentinnen und -referenten mitbearbeitet. Es gibt einen EU-Beauftragten (20% - VZÄ). Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales: In der Abteilung Integration haben verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Aufgabengebieten un- Seite 7 von 13 mittelbare Bezüge zur EU. Geschätzt sind das bei sieben Stellen jeweils 10 % des Arbeitsvolumens – also ca. 0,75 VZÄ. In der Abteilung Arbeit ist 1 VZÄ - (Abteilung Arbeit: II A 3 - Europäische Beschäftigungspolitik ) als EU-Referentin beschäftigt. Darüber hinaus arbeiten in allen Fachreferaten der Abteilung Kolleginnen und Kollegen an der Konzipierung und Umsetzung von Projekten, die mit Mitteln des Europäischen Strukturfonds (ESF) kofinanziert werden. Der VZÄ-Anteil ist nicht detailliert bezifferbar. In der Abteilung Soziales sind 2 VZÄ mit der ESF-/ Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)-Umsetzung betraut (III SL 22: 1,0 VZÄ ; III SL 23: 0,5 VZÄ, III B 31 0,25 VZÄ, III B 33 0,25 VZÄ). Zudem werden die EU-politischen Entwicklungen und Gesetzgebungen in allen Fachthemen der Abteilungen durch die fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beobachtet und votiert. Eine Einschätzung des konkreten Personalumfangs kann nicht erfolgen. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Hier gibt es eine VZÄ mit EU- Bezug. Darüber hinaus wird auf das große Netzwerk der staatlichen Europaschulen Berlin, die der SenBildJugFam unterstellt sind, verwiesen. Zudem gibt es abgeordnete Lehrkräfte (keine Planstellen), die sich in unterschiedlichem Umfang mit EU- Themen befassen, insbesondere der EU-Bereich I und II im Referat berufliche Bildung sowie die Erasmus+-Moderatorinnen und -Moderatoren. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe): Referat Außenwirtschaft , Europäische Wirtschaftspolitik, Entwicklungszusammenarbeit 2,75 VZÄ, Europäische Strukturfondsförderung 18,75 VZÄ, Prüfbehörde EU- Finanzkontrolle 5,66 VZÄ, EU-Bescheinigungsbehörde des Landes für die EU- Strukturfonds 5 VZÄ, Staatsaufsicht, Kammern und Finanzdienstleistungen, Gewerberecht , Einheitlicher Ansprechpartner 11,75 VZÄ. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) / Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima (SenUVK): Da fast alle Arbeitsgebiete einen Bezug zur Europäischen Union und EU-Recht aufweisen, kann keine konkrete Zahl der Stellen benannt werden, die einen unmittelbaren Bezug zur EU aufweisen. Bei der SenStadtWohn sind 12 Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter als EU-Referentinnen und -Referenten besondere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner ihrer Abteilungen in Fragen zur EU. Bei SenUVK sind 10 EU-Referentinnen und -Referenten vorhanden (ZI ehemals GR I wird zu SenUVK gezählt). Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS): Hier besteht über vier VZÄ (Bereich III EU) ein unmittelbarer Bezug zur Europäischen Union, zwei weitere Mitarbeitende aus anderen Abteilungen sind zu einem geringen Teil mit derartigen Aufgaben betraut. Bei der Polizei Berlin sind im Stabsbereich I 3 (Internationales) anteilig derzeit sieben Mitarbeitende u.a. mit Themen der EU befasst (EU Angelegenheiten, Projektbewerbungen , Auslandsverwendungen, Maßnahmen zur Förderung der Europakompetenz etc.). Im Landeskriminalamt Berlin, Bereich Rechtshilfe, sind anteilig fünf Mitarbeitende mit der Zusammenarbeit mit Europol befasst. Seite 8 von 13 Senatsverwaltung für Finanzen: Hier beschäftigen sich im Bereich Finanzreferent vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlichen Anteilen mit dem Thema „Europa“ (A16: ca. 10 %, A15: ca. 75 %, E 11: ca. 40 %, A13: ca. 10 %). Abschließend wird auch auf die Liste der EU-Referentinnen und -Referenten der Senatsverwaltungen auf der Internetseite der SenKultEuropa verwiesen. Darüber hinaus sind in vielen Senatsverwaltungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Umsetzung des europäischen Verwaltungsmitarbeiteraustausches beschäftigt. 7. Wie viele Stellen in den Bezirken haben einen unmittelbaren Bezug zur Europäischen Union (Bitte mit Angabe der VZÄ und Auflistung nach Bezirken)? Zu 7.: • Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin: 1 VZÄ (Europabeauftragte/ Europabeauftragter) • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin: 1 VZÄ (Europabeauftragte/ Europabeauftragter) • Bezirksamt Lichtenberg von Berlin: 0,5 VZÄ / ab dem Haushaltsjahr 2018 ist eine Stelle von 1,0 VZÄ geplant • Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin: 1 VZÄ (Europabeauftragte/ Europabeauftragter, Bezirkliches Bündnis für Wirtschaft und Arbeit) • Bezirksamt Mitte von Berlin: 1 VZÄ (Europabeauftragte/ Europabeauftragter) • Bezirksamt Neukölln von Berlin: 2 VZÄ (Europabeauftragte / Europabeauftragter sowie Stellvertretung) • Bezirksamt Pankow von Berlin: 2 VZÄ (Europabeauftragte/ Europabeauftragter, Bezirkliches Bündnis für Wirtschaft und Arbeit und Lokale Agenda 21 Pankow sowie Mitarbeiterin / Mitarbeiter - Beschäftigtenposition im Überhang) • Bezirksamt Reinickendorf von Berlin: 2 VZÄ (Europabeauftragte/ Europabeauftragter, Bezirkliches Bündnis für Wirtschaft und Arbeit sowie Mitarbeiterin / Mitarbeiter) • Bezirksamt Spandau von Berlin: 1 VZÄ (Europabeauftragte / Europabeauftragter) • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin: 2 VZÄ (Europabeauftragte/ Europabeauftragter, Leiterin / Leiter Veranstaltungsmanagement und Zentralen Anlauf- und Koordinierungsstelle für Investoren (ZAK) sowie Mitarbeiterin / Mitarbeiter) • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin: 1 VZÄ (Europabeauftragte/ Europabeauftragter, sowie Mitarbeiterin zur Umsetzung von ESF-Projekten / Wirtschaftsförderung) • Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin: 1 VZÄ (Europabeauftragte/ Europabeauftragter) Zu beachten ist, dass bei den genannten VZÄ auch Anteile weiterer Aufgabenbereiche enthalten sind. Darüber hinaus gibt es im Bezirk in verschiedenen Abteilungen Stellen, die einen mittelbaren Europabezug haben, zum Beispiel solche, die den Stadtumbau West und die Quartiersmanagementgebiete betreuen oder das Programm „Bibliotheken im Seite 9 von 13 Stadtteil, die Geschäftsstelle des „Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit“, QM – Soziale Stadt. 8. Wie viele Fördermittel erhält das Land Berlin in den Jahren 2014 – 2020 und wie viele der Mittel wurden bisher tatsächlich abgerufen (Bitte mit Auflistung nach Jahren)? Zu 8.: Das Land Berlin erhält in der Förderperiode 2014 – 2020 folgende Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF): 1. EFRE Jahr Mittelausstattung in EURO 2014 85.439.669 2015 87.150.186 2016 88.894.704 2017 90.673.775 2018 92.488.396 2019 94.339.272 2020 96.227.021 Gesamt 2014 bis 2020 635.213.023 Die bisherigen Zahlungen belaufen sich auf insgesamt 94,728 Mio. Euro (Bewilligungen in Höhe von insgesamt 245,17 Mio. Euro). 1. ESF Jahr Mittelausstattung in EURO 2014 28.930.612 2015 29.509.804 2016 30.100.513 2017 30.702.920 2018 31.317.364 2019 31.944.086 2020 32.583.293 Gesamt 2014 bis 2020 215.088.592 Die bisherigen Zahlungen belaufen sich auf 18,9 Mio. Euro (Bewilligungen in Höhe von 52,2 Mio. Euro). Im Agrarbereich Berlins stehen folgende EU-Mittel zur Verfügung (siehe Tabelle). Die Umsetzung der Förderung erfolgt aufgrund des Landwirtschaftsstaatsvertrages zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg vom 17. Dezember 2003 durch die Verwaltungsstellen des Landes Brandenburg. Die EU-Mittel werden dort verwaltet. Berlin stellt die nationalen Kofinanzierungsmittel zur Verfügung (Haushalt der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung - SenJustVA). Die EU-Mittel fließen nicht direkt in die Bezirke. Seite 10 von 13 Lfd. Nr. Bezeichnung der EU- Mittel/ EU-Fonds Förderzeitraum/ Förderperiode Geplante EU-Mittel (in €) IST-Ausgaben (in €) 1 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2014-20 1.772.000 2014 2015 2016 * 12.355 157.976 Gemeinsames Förderprogramm der Länder Brandenburg und Berlin zur Entwicklung des ländlichen Raumes; Förderung von flächenbezogenen Maßnahmen, z. B. extensiver Grünlandnutzung und für ökologisch wirtschaftende Betriebe sowie Agrarumweltmaßnahmen 2 Europäischer Meeresund Fischereifonds (EMFF) 2014-20 600.000 2014 2015 2016 * 52.500 31.100 Gemeinsames Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischerei, zum Schutz der Wasserfauna und –flora und zur Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur und Binnenfischerei; z.B. Förderung Aalbesatz 3 Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) 3.1 EU-Schulmilchbeihilfe Schuljahre 2013/14 2014/15 2015/16 472.000 454.000 434.000 Teilnahme am EU-Schulmilchprogramm für Kitas und Schulen in ganz Berlin (in gemeinsamer Umsetzung mit Brandenburg) 3.2 EU-Maßnahmen im Bienenzuchtsektor 2013-2016 2016-2019 108.273 120.000 2014 2015 2016 36.143 37.209 34.929 Gemeinsames 3-Jahresprogramm (2016-2019) der Länder Brandenburg und Berlin zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenerzeugnisse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 für Projekte der Mehrländerforschungsanstalt für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V. (LIB) 3.3 EU-Direktbeihilfen jährlich Zahlen liegen nur für die gemeinsame Region Brandenburg und Berlin vor** * keine Mittel aus neuer Förderperiode ** Mittel werden den Antragstellerinnen und Antragstellern direkt ausgezahlt So sich der Begriff der Fördermittel auch auf Mittel aus EU-Programmen außerhalb der EU-Strukturfonds (Horizont 2020, Erasmus+…) bezieht, ist darauf zu verweisen, dass bei diesen ein „konkurrierendes Verfahren“ gilt. Eine vorab kontingentierte Zuteilung der Mittel für Berlin gibt es nicht und kann somit auch nicht für einen Zeitraum bis 2020 angegeben werden. Darüber hinaus sind Fördermittelempfängerinnen und Seite 11 von 13 Empfänger im Land Berlin gegenüber dem Senat nicht informationspflichtig. Dem Senat liegen demnach keine abschließenden Akquisezahlen für Förderprogramme außerhalb der EU-Strukturfonds vor. 9. Aus welchen Förderprogrammen wurden diese Mittel abgerufen? Wie viele der Mittel fließen in die Bezirke? Zu 9.: Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Die Beteiligung der Bezirke kann zudem auf verschiedene Weise ausgestaltet sein – sie können unmittelbare Empfängerinnen und Empfänger, durchleitende Stellen, Projektbeteiligte oder Standort geförderter Vorhaben sein. 10. Wie viele Mittel stehen im Haushaltsplan 2016/2017 des Landes Berlin für europapolitische Vorhaben zur Verfügung? In welchen Titeln sind diese veranschlagt? Zu 10.: Im Land Berlin erfolgt keine zentrale Verwaltung der Mittel für europapolitische Vorhaben . Eine vollständige Übersicht über die Mittelansätze für europapolitische Vorhaben ist daher nicht vorhanden. Vielmehr verwalten die Senatsfachverwaltungen sowie die Bezirksverwaltungen ihre Mittel im Rahmen ihrer Budgetverantwortung eigenständig und setzen auch eigenständige Prioritäten. Beispielhaft können folgende Mittel genannt werden: Im Bereich der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit (Kapitel 0830, Titel 68535) der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sind in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 je 133.000 € zur Unterstützung von europapolitischen Projekten eingestellt. Zudem stehen im Titel 53131 jährlich 10.000 € zur Förderung des Europagedankens zur Verfügung, die für eigene Aktionen und Veranstaltungen eingesetzt werden. Im Titel 68123 jährlich 2.500 € für die jährliche Auszeichnung freiwilligen Europaengagements mit dem Preis Blauer Bär. Mit 25.000 € erfolgt jährliche die Kofinanzierung eines Berliner EU-Informationsrelais, die Grundfinanzierung erfolgt durch die Europäische Kommission. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe fördert die Internationalisierung von Berliner Unternehmen. Das Programm beschränkt sich nicht auf die EU, wird jedoch auch für die Förderung der Teilnahme an Messen in Europa oder Netzwerkprojekte mit europäischen Partnern genutzt. Die Mittel in Höhe von jeweils insgesamt 2.530.000 Euro in 2016 und 2017 sind im Kapitel 1320, Titel 68307 (Landesmittel ) und 68396 (EFRE-Mittel) veranschlagt. Für die Koordinierung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit der Oder- Partnerschaft stehen bei Kapitel 1320, Titel 53118 in 2016 und 2017 jeweils 100.000 Euro zur Verfügung. Über die EU-Förderprogramme und Landesförderprogramme wird mit Veröffentlichungen und Dokumentationen informiert. Es stehen hierfür bei Kapitel 1330, Titel 53101 Mittel in Höhe von jeweils 72.000 Euro in 2016 und 2017 zur Verfügung. Außerdem werden Veranstaltungen zur Information über den EFRE und den ESF aus Mitteln bei Kapitel 1330, Titel 54053 in Höhe von je 19.500 Euro in 2016 und 2017 durchgeführt. Seite 12 von 13 Bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales stehen in Kapitel 1120 Titel 68410 jährlich 375.000 € für EU-Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)-Kofinanzierungen und in Titel 68406 jährlich ca. 45.000 € für Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)-Kofinanzierung zur Verfügung. In den Titeln 54010 und 54695 wurden sowohl 2016 als auch 2017 je 150.000 € zur Finanzierung der Europaagentur veranschlagt. Die Europaagentur erfüllt im Auftrag der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im europäischen und internationalen Kontext Dienstleistungen, die insbesondere die Fachpolitiken Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik und deren angrenzende Politikbereiche wie Sozial-, Metropolenpolitik und demografische Entwicklungen sowie relevante Querschnittsbereiche betreffen. Finanziert wird die Europaagentur zu 50 Prozent aus Landesmitteln und zu 50 Prozent aus Mitteln der Technischen Hilfe des ESF. Im Titel 54053 wurden sowohl 2016 als auch 2017 je 85.000 € für Veranstaltungen veranschlagt. Der Großteil der Mittel ist für die Durchführung von arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Fachkonferenzen vorgesehen. Von wesentlichem, jedoch nicht von ausschließlichem Interesse sind dabei die europolitische und internationale Einbindung Berlins sowie die Weiterentwicklung von fachspezifischen Themen auf internationaler Ebene. Im Titel 53118 wurden sowohl 2016 als auch 2017 je 5.000 € für Auswärtige Städteverbindungen veranschlagt. Die Ausgaben stehen im Zusammenhang mit den Städtepartnerschaften Berlins; diese sind u. a. Brüssel, Budapest, Istanbul, London, Madrid , Prag und Warschau. Neben den formalisierten Städtepartnerschaften ist mit vielen weiteren Städten eine projektbezogene Zusammenarbeit möglich. Die Mittel sind vorgesehen für Kooperationsvorhaben, Projektentwicklung und Veranstaltungen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat im Einzelplan 10, Kapitel 54010 „Dienstleistungen“ 200.000 Euro für die Unterstützung der Fachabteilungen bei der Umsetzung von EU-Projekten (insbesondere Beantragung, Durchführung und Mainstreaming im Sinne der Nachhaltigkeit) eingestellt. Der Bereich III EU der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unterhält Verwaltungspartnerschaften mit Prag, Warschau, Budapest und Moskau. Es werden regelmäßig Delegationen aus diesen Städten betreut. Für die Unterhaltung der Verwaltungspartnerschaften stehen insgesamt € 104.500 zur Verfügung (Titel: 0500/54053; 0500/42701; 0500/51802). Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz / Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen: Im Referat GR I, seit 15.05.17 Z I, standen im Jahr 2016 im Veranstaltungstitel (54010) ca. 30.000 € zur Verfügung (z.B. für die Eurocities AG „Barrier – free City for All“ unter Leitung der Referatsleiterin von Z I). Im Jahr 2017 stehen dem Referat ca. 35.000 € in dem Veranstaltungstitel (54010) zur Verfügung (u.a. Qualifizierungsseminar „Europa mitdenken“ für die politischen Leitungskräfte der SenStadtWohn, Eurocities AG „Barrier – free City for All“). Weitere Haushaltsmittel resultieren aus einem anteilig hierfür bestimmten bereits abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag. Des Weiteren sind in dem Dienstreisetitel (52703) für europäische Projekte (z.B. Eurocities AG „Barrier – free City for All“, „Europa mitdenken“, Reisen nach Brüssel für Arbeitsgespräche und EU-Veranstaltungen in Kooperation mit dem Berliner Büro in Brüssel) für 2016 ca. 3.500 € und für 2017 ca. 4.500 € vorhanden. 11. Wie viele negative Stellungnahmen im Rahmen der Prüfung des Subsidiaritätsprinzips hat das Land Berlin unter dem Vertrag von Lissabon seit dem 01.12.2009 über den Bundesrat Seite 13 von 13 1. als Land Berlin eingebracht, 2. als Land Berlin unterstützt, 3. als Land Berlin abgelehnt. Zu 11.: 1. Das Land Berlin hat in dem genannten Zeitraum keine Subsidiaritätsrügen eingebracht. 2. Das Land Berlin hat sieben Subsidiaritätsrügen unterstützt. 3. Das Land Berlin hat 20 Subsidiaritätsrügen abgelehnt. Nicht enthalten sind hier erfolglose Subsidiaritätsrügen, die lediglich in den Fachausschüssen gestellt wurden. Berlin, den 03.07.2017 Dr. Klaus Lederer Senator für Kultur und Europa S18-11588 S18-11588