Drucksache 18 / 11 589 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 13. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2017) zum Thema: Anhaltspunkte für gewerbsmäßigen Drogenhandel durch den Attentäter vom Breitscheidplatz und Antwort vom 28. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11589 vom 13. Juni 2017 über Anhaltspunkte für gewerbsmäßigen Drogenhandel durch den Attentäter vom Breitscheidplatz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat und die ihm unterstehenden Behörden, insbesondere die Berliner Polizei, die Berliner Staatsanwaltschaft und der Berliner Verfassungsschutz zu den Berichten der RBB-Abendschau vom 09.06.2017, nach denen der spätere Attentäter vom Breitscheidplatz Anis Amri im Bereich des Kottbusser Tors als „Dealer-Boss“ Drogen an seine „Gang“ verteilt hat? Zu 1.: Im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) sind zur Echtpersonalie Anis AMRI und seinen bei der Polizei bekannten Aliaspersonalien nach durchgeführter automatisierter Recherche keine Erkenntnisse enthalten, wonach AMRI im Bereich des Kottbusser Tor angetroffen, überprüft, angehalten oder festgenommen worden wäre. Die Angaben des zitierten Cafébetreibers können derzeit nicht bestätigt werden. Eine durch ihn gestellte Strafanzeige und weitergehende Informationen hierzu sind zu AMRI und Mittätern in POLIKS nicht belegt. Ebenso verfügen weder die Staatsanwaltschaft Berlin noch der Berliner Verfassungsschutz über weiterreichende Erkenntnisse zur RBB-Berichterstattung. 2. Treffen die Berichte zu, nach denen Anwohner des Kottbusser Tors bzw. dort ansässige Gewerbetreibende Anis Amri wegen Drogenhandel angezeigt haben? 3. Wie ist auf die Anzeigen reagiert worden, insbesondere sind Ermittlungen eingeleitet worden, welche Ermittlungsmaßnahmen sind durchgeführt worden und mit welchem Ergebnis? 4. Treffen die Berichte zu, nach denen Anis Amri wegen Drogenhandels festgenommen worden ist und ggfs. für wie lange ist er festgenommen worden? Seite 2 von 2 Zu 2. - 4.: Auf die Beantwortung zur Frage 1 wird verwiesen. 5. Welche ihn belastenden Erkenntnisse diesbezüglich lagen damals vor und welche Erkenntnisse diesbezüglich bestehen heute? Zu 5.: Die in der Berichterstattung erhobenen Vorwürfe des Drogenhandels durch Anis AMRI im Bereich des Kottbusser Tor sind Gegenstand aktueller Ermittlungen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zur Frage 1 verwiesen. Berlin, den 28. Juni 2016 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11589 S18-11589