Drucksache 18 / 11 590 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 13. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2017) zum Thema: Große Ankündigungen ohne Folgen: Lässt der Senat die Krankenhäuser auf den Kosten für das freie WLAN sitzen? (II) und Antwort vom 29. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11590 vom 13. Juni 2017 über Große Ankündigungen ohne Folgen: Lässt der Senat die Krankenhäuser auf den Kosten für das freie WLAN sitzen? (II) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bezugnehmend auf die Beantwortung der Frage 1, 2 und 3 c aus der Drucksache 18/11159: Ist die Annahme richtig, dass das Vivantes Klinikum „Am Urban“ die bisherigen Kosten für die Einführung des WLANs (die sich laut Vivantes auf 300.000 € belaufen werden) selbst trägt? Zu 1.: Die Förderrichtlinie befindet sich nach wie vor in der Ressortabstimmung. Vivantes kann nach den Förderrichtlinien einen Antrag für eine Finanzierung stellen wie jedes andere Krankenhaus auch. a. Wenn ja, ist es nach Einschätzung der Senatsverwaltung bzw. der Senatorin als Aufsichtsratsmitglied von Vivantes richtig, dass das Vivantes Klinikum aus Eigenmitteln die Investitionsmittel für die Errichtung des WLAN finanzieren musste? Zu a.: Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. b. Geht die Senatsverwaltung davon aus, dass die laufenden Unterhaltskosten für das WLAN auch durch Vivantes zu finanzieren sind? Zu b.: Die laufenden Kosten müssen alle Krankenhäuser selbst bestreiten, so auch Vivantes . 2 2. Bezugnehmend auf die Beantwortung der Frage 3 aus der Drucksache 18/11159: Wie viele Förderanträge für die Einrichtung eines WLAN-Anschlusses für die Verbesserung der Aufenthaltsqualität der Patienten sind bisher von den Plankrankenhäusern gestellt worden (aufgelistet nach Krankenhaus, Träger und Bezirk)? Wie passt die Ankündigung aus der Presseerklärung vom 27. März 2017 mit der Ausführung "Das Vivantes Klinikum Am Urban ist das erste Krankenhaus in Berlin, das von den geplanten Landesfördermitteln für WLAN-Zugänge profitieren wird.“ mit der Antwort auf Frage 3 a) zusammen, dass bisher keine Richtlinien für die Förderung fertiggestellt wurden sowie mit der Antwort auf Frage 3 c) zusammen , dass bisher keine Fördermittel ausgereicht wurden? Zu 2.: Sobald die Förderrichtlinien abgestimmt sind, werden die Krankenhäuser unterrichtet. Die bislang eingegangenen Anträge sind daher nicht aussagekräftig. Bislang sind vier weitere Förderanträge für insgesamt fünf Klinikstandorte eingegangen: a. Friedrich von Bodelschwingh-Klinik, Gemeindepsychiatrischer Verbund und Altenhilfe gGmbH, Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf b. Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge, Ev. Krankenhaus Königin Eli- sabeth Herzberge gGmbH, Bezirk Lichtenberg c. Immanuel Krankenhaus, Standort Wannsee, Immanuel Krankenhaus GmbH, Bezirk Steglitz-Zehlendorf d. Immanuel Krankenhaus, Standort Buch, Immanuel Krankenhaus GmbH, Be- zirk Pankow e. Helios Klinikum Buch, Helios Klinikum Berlin Buch GmbH, Bezirk Pankow Dies werten wir als Interesse der Krankenhäuser. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. Berlin, den 29. Juni 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-11590 S18-11590