Drucksache 18 / 11 594 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Anne Helm (LINKE) vom 14. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2017) zum Thema: Kosten der Forderungsrealisierungen beim Rundfunkbeitrag und Antwort vom 03. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. DER REGIERENDE BÜRGERMEISTER VON BERLIN Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Frau Abgeordnete Anne Helm (Linke) ______________________________________________________________________ über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – GSen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11594 vom 14. Juni 2017 über Kosten der Forderungsrealisierungen beim Rundfunkbeitrag ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele offene Forderungen des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Geltungsbereich des Landes Berlin bestehen per 30.6.2017 (bitte aufschlüsseln nach Bezirken der Schuldner sowie (Gesamt-)Forderungen, die seit einem halben Jahr, einem Jahr, zwei Jahren oder länger offen sind)? Zu 1.: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Kurzform: Beitragsservice) versendet an die Beitragsschuldner und Beitragsschuldnerinnen Zahlungserinnerungen, Festsetzungsbescheide, dann zwei Mahnungen und bei Fortbestehen der Zahlungsrückstände wird ein Vollstreckungsersuchen an die Vollstreckungsstellen ausgelöst. Zum 02.06.2017 (letzte aktuelle Daten) waren laut RBB aus den oben aufgeführten Zahlungsrückständen insgesamt 63,7 Mio. € an Forderungen offen und der vergleichbare Vorjahresstand (per Mai 2016) betrug rund 82 Mio. €. Eine weitere Differenzierung nach Ursprungszeitraum der Forderungen und Wohnort der Beitragspflichtigen nach Bezirken kann vom RBB mangels einer darauf gerichteten Erfassung beim Beitragsservice nicht vorgelegt werden. 2. Wie viele dieser Forderungen wurden per 30.6.2017 gestundet, niedergeschlagen oder erlassen? Zu 2.: Im Januar 2017 sind Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages in Kraft getreten. Dazu gehört eine Regelung, die für die Ermäßigung oder die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht durch einen längeren Rückwirkungszeitraum von maximal drei Jahren zu einer nachträglichen Forderungsanpassung der zunächst geforderten Rundfunkbeiträge führen kann. Bedingt durch die Gesetzesänderung kommt es laut RBB zu einer Vielzahl von rückwirkenden Forderungsanpassungen; eine statistische Erfassung findet jedoch nicht statt. Abgesehen von diesen Vorgängen wurden laut RBB in Berlin im Jahr 2016 rückständige Forderungen in Höhe von 8.981,34 € erlassen. Stundungen werden auf Antrag der Beitragspflichtigen gemäß den definierten Bearbeitungsregeln vorgenommen. Diese werden jedoch statistisch nicht erfasst. 3. Inwieweit ist es beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio inzwischen zu dem Aufbau einer Statistik gekommen, die den Parlamenten gegenüber die Auskunft über die Dauer offener Forderungen ermöglicht? Wenn es bisher nicht dazu gekommen ist, aus welchen Gründen nicht und inwieweit wird sich der Senat dafür einsetzen, dass dies zukünftig erfolgt? Zu 3.: Alle offenen Forderungen werden statistisch erfasst. Da das Alter einer Forderung bzw. die Angabe, aus welchem Jahr die Forderung stammt, nichts über die Einbringlichkeit einer Forderung aussagt, wird die Angabe, aus welchem Jahr eine Forderung stammt, statistisch nicht erfasst. Die Angabe des Forderungszeitraums ist in den jeweiligen Festsetzungsbescheiden und Vollstreckungsersuchen etc. ordnungsgemäß ausgewiesen. Die Rundfunkanstalten erheben und speichern Daten zum Zwecke des Beitragseinzuges. Der Senat sieht den Ansatz, auch statistische Erfassungen an dem hierfür erforderlichen Maß auszurichten, nicht als kritikwürdig an. 4. Wie oft wurde gegen die seit Inkrafttreten des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages seitens des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio ergangenen Zahlungsaufforderungen (Beitragsbescheide) zur Zahlung des Rundfunkbeitrages Widerspruch eingelegt (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Zu 4.: Beitragsbescheide werden erlassen, wenn Beitragspflichtige offene Beitragsforderungen nicht begleichen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhält eine Vielzahl von Einwendungen von den Bürgerinnen und Bürgern, die sich u. a. auf die Rundfunkprogramme, die Fragen der Verfassungsmäßigkeit, die Beachtung der Grundrechte und auf die mitgeteilten Rundfunkbeiträge beziehen. Diese Einwendungen erreichen den Beitragsservice sehr häufig als Reaktion auf Mitteilungen im Zahlungslauf. Der Beitragsservice führt laut RBB im System als "Widerspruchsverfahren" lediglich die von qualifizierten Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen in den Landesrundfunkanstalten bzw. im Beitragsservice gekennzeichneten Widersprüche. Die Widersprüche, die in der allgemeinen Sachbearbeitung mit einem Informationsbrief beantwortet wurden, sind nicht enthalten. Auch die Widersprüche in Befreiungsangelegenheiten sind bei diesen Zahlen nicht mitgezählt. Widerspruchsbescheide des Beitragsservices bzw. der Landesrundfunkanstalten zu Gebühren- oder Beitragsbescheiden 2013 2014 2015 2016 RBB/Berlin 280 591 844 1.230 alle Sender 4.833 8.769 9.437 16.362 5. Wie viele Klagen beim Verwaltungsgericht wurden gegen einen Gebühren-/Beitragsbescheid infolge eines ablehnenden Widerspruchsbescheides gestellt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und wenn möglich nach Bezirken der Kläger)? Zu 5.: Eine Statistik des RBB zur Differenzierung zwischen Berlin und Brandenburg liegt ab 2013 vor. Darin ist aber keine weitere Differenzierung – etwa nach den jeweiligen Wohnorten der Klagenden - enthalten. In Berlin gingen laut RBB 2013 110 2014 240 2015 272 2016 348 01. – 06.2017 131 Klagen beim Verwaltungsgericht zu Rundfunkgebühren-/Beitragsangelegenheiten ein. 6. Wie viele Vollstreckungsersuche hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio seit Inkrafttreten des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages an die zuständigen Gerichte des Landes Berlin gerichtet (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Zu 6.: Die Vollstreckungsersuchen richtet der RBB nicht an die Gerichte, sondern nach dem Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG Berlin) in Verbindung mit § 4 Buchst. b) des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) an die Finanzämter des Landes Berlin bzw. zentral an das technische Finanzamt von Berlin, das dann die Verteilung an die einzelnen Finanzämter vornimmt. Der RBB hat die Zahlen auf Basis aller im jeweiligen Jahr gestellten Vollstreckungsersuchen ausgewiesen; enthalten sind daher auch Vollstreckungsfälle, die nicht im Zusammenhang mit dem neuen Beitragsmodell stehen: 2013 44.622 Vollstreckungsersuchen 2014 48.672 Vollstreckungsersuchen 2015 116.428 Vollstreckungsersuchen 2016 67.342 Vollstreckungsersuchen 01. - 06.2017 37.304 Vollstreckungsersuchen 7. Welche Verwaltungskosten (einschließlich der Personalkosten) entstanden dem Land Berlin seit Inkrafttreten des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages durchschnittlich a) pro Fall und b) insgesamt (kumulativ) für die Bearbeitung der vorbezeichneten Vollstreckungsersuche? Zu 7.: Die durchschnittlichen Kosten der Bearbeitung werden im Rahmen der Kostenleistungsrechnung anhand der erledigten Fallzahlen in einem Kalenderjahr ermittelt. Erst nach Abschluss der Bearbeitung ist eine Ermittlung der Gesamtkosten möglich. Folglich steht die Anzahl der Eingänge (siehe Antwort zu 6) nicht im Verhältnis zu den kumulativen Kosten der Bearbeitung im selben Kalenderjahr (siehe Antwort zu 7 b), da es hierbei regelmäßig zu Verschiebungen in das folgende Kalenderjahr kommt. a) Die Bearbeitung eines Vollstreckungsersuchens kostete in den Berliner Finanzämtern durchschnittlich pro Fall 2013 48,98 € 2014 43,21 € 2015 42,86 € 2016 43,93 € b) Die Kosten der Bearbeitung von Vollstreckungsersuchen betragen damit insgesamt 2013 2.072.490,74 € 2014 2.007.882,28 € 2015 3.977.836,60 € 2016 3.704.880,48 € Der RBB ist - wie andere landesunmittelbare Körperschaften und Anstalten - auf Basis einer gesetzlichen Regelung seit 2016 verpflichtet, für Vollstreckungsersuchen einen Pauschalbetrag hinsichtlich des nicht durch vereinnahmte Gebühren und Auslagen gedeckten Verwaltungsaufwands zu zahlen. Die Höhe der Vollstreckungspauschale wird durch Rechtsverordnung festgelegt und beträgt derzeit 41,- € (31,- € bei elektronischer Übermittlung des Vollstreckungsersuchens). Über die Pauschale wird jährlich im 1. Quartal des Folgejahres abgerechnet, so dass Finanzwirksamkeit erstmals im Jahr 2017 gegeben ist. 8. Inwieweit wird aktuell an der Praxis festgehalten, dass seit November 2014 die Ausbringung der Vollstreckungsersuche bei den Beitragskonten, die im Rahmen des bundesweiten Meldedatenabgleichs und der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung aufgrund des Ausbleibens einer Reaktion der/des Beitragspflichtigen angemeldet wurden, auf monatlich rd. 60.000 Vollstreckungsersuche begrenzt wird und diese Vollstreckungsersuche prozentual anteilig auf die Bundesländer verteilt werden? Wenn ja, inwieweit ist der Senat der Auffassung, dass die Vollstreckungsstellen des Landes mit der Aussendemenge von Vollstreckungsersuchen und ihrer Abarbeitung überfordert sind? Zu 8.: Da der Meldedatenabgleich zu einer Vielzahl von neu erfassten Beitragspflichtigen führte und zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag noch keine Rechtsprechung existierte, verweigerten eine Vielzahl dieser Personen ihre Zahlungen. Deshalb stiegen am Anfang bundesweit die Zahlen der säumigen Zahlungspflichtigen. Im Sinne einer sachgerechten Bearbeitung (in den Vollstreckungsstellen und im Beitragsservice) wurde die Anzahl der Vollstreckungsersuchen von den Rundfunkanstalten auf 60.000 pro Monat bundesweit begrenzt. Zwischenzeitlich besteht zunehmende Rechtsklarheit zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und die Zahl an Vollstreckungsersuchen ist wieder deutlich gesunken. Die Begrenzung ist laut RBB seit April 2017 nicht mehr relevant. Eine Überforderung in den Berliner Finanzämtern als zuständigen Vollstreckungsbehörden des Landes Berlin lag und liegt nicht vor. Die Fallzahlen werden im Rahmen der Personalbedarfsberechnung berücksichtigt und den Finanzämtern wird je nach Höhe der Fallzahlbelastung das notwendige Personal zugewiesen. Ein erheblicher Teil der Bearbeitungszeit fließt allerdings in die Bearbeitung von zahlreichen Rechtsmittelverfahren, Beschwerdeschreiben und Petitionen von Rundfunkbeitragsgegnern. 9. Zu wie vielen Datenübermittlungen mit wie vielen Einzeldatensätzen ist es im Rahmen der laufenden Datenübermittlung über den Datenaustausch/- Übermittlungsstandard des Meldewesens (OSCIXMELD) seit dem 1.1.2014 gekommen (bitte nach Gesamtzahl sowie Jahren aufschlüsseln)? Zu 9.: Der RBB hat hierzu folgendes mitgeteilt: Anzahl darin enthaltene Anzahl ohne Einzeldatensätze Korrektur- Korrektur- datensätze *) datensätze 2014 628.022 107.789 520.233 2015 793.782 248.694 545.088 2016 651.180 124.726 526.454 bis 05.2017 274.552 40.381 234.171 *) Korrekturdatensätze enthalten Korrekturen des Hausnummernzusatzes oder Zusatzinformationen zur gelieferten Anschrift (Bsp.: Hinterhaus rechts). 10. Mit welchen Standards und zu welchen Kosten wird vor dem Hintergrund des Datenschutzes die Integrität des vorbezeichneten informationstechnischen Systems gewährleistet? Zu 10.: Das für die Datenübermittlung im Meldewesen zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) betreibt seine verfahrensabhängige IKT-Infrastruktur im Hochsicherheitsrechenzentrum des ITDZ. Bereits seit Jahren stellt der IT-Dienstleister dem LABO dafür eine Systemumgebung zur Verfügung, über die auch die Datenkommunikation abgewickelt wird. Die Betriebskosten dafür sind Teil eines Gesamtvertrages des LABO mit dem ITDZ, so dass sich der in dieser Anfrage adressierte spezifische Kostenanteil nicht darstellen lässt. Die Übermittlung selbst erfolgt über den Standard OSCI XMeld. Seit Anfang 2016 betreibt die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) entsprechend der „Verwaltungsvereinbarung über den gemeinsamen Betrieb von XÖV-Standards im Entscheidungsbereich des AK I“ alle XÖV- Standards im Entscheidungsbereich des Arbeitskreises I der Innenministerkonferenz (AK I IMK). Die aktuelle Fassung des Standards ist unter http://www1.osci.de/standards/xmeld-2817 veröffentlicht. In der genannten Verwaltungsvereinbarung ist der gemeinsame Betrieb des Standards „XInneres“ geregelt, zu dem neben XMeld auch weitere Datenübermittlungsstandards der Innenverwaltung gehören. Der Anteil Berlins beträgt jährlich insgesamt 59.912,79 €. Die Verwaltungsvereinbarung weist keine anteiligen Kosten für einzelne Betriebsteile bzw. Standards aus. Berlin, den 3. Juli 2017 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung B j ö r n B ö h n i n g Chef der Senatskanzlei S18-11594 S18-11594 DER REGIERENDE BÜRGERMEISTER VON BERLIN A n t w o r t Der Regierende Bürgermeister In Vertretung B j ö r n B ö h n i n g Chef der Senatskanzlei