Drucksache 18 / 11 596 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 15. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2017) zum Thema: EU-Hilfen oder Bundesmittel für WLAN an Umsteigebahnhöfen der S-Bahn Berlin? und Antwort vom 29. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) ----------------------------------------------------------------- über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – GSen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11596 vom 15. Juni 2017 über EU-Hilfen oder Bundesmittel für WLAN an Umsteigebahnhöfen der S-Bahn Berlin? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Für welche Orte in Berlin sieht der Senat im Bereich des öffentlichen WLAN die Notwendigkeit zum Ausbau, weil es bisher kein privates oder öffentliches Angebot gibt? Zu 1: Der Senat sieht ein frei zugängliches Internet als Grundlage für gesellschaftliche, wirtschaftliche und demokratische Teilhabe an. Daher soll der Ausbau der frei zugänglichen WLAN-Netze in Berlin - wie in den Richtlinien der Regierungspolitik festgelegt - fortgesetzt werden. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die WLAN- Ausstattung an hochfrequentierten Bereichen gelegt. 2. Wie beurteilt der Senat die WLAN-Situation an den Bahnhöfen der Berliner S-Bahn und dort insbesondere an den großen Umsteigebahnhöfen? Zu 2: Die Berliner S-Bahnhöfe stehen im Eigentum der Deutsche Bahn AG. Diese stellt WLAN im Rahmen des Programms „WLAN am Bahnhof“ an folgenden Bahnhöfen zur Verfügung: Berlin-Charlottenburg, Berlin-Gesundbrunnen, Berlin-Hauptbahnhof, Berlin- Lichtenberg, Berlin-Ostbahnhof, Berlin-Spandau, Berlin-Südkreuz, Berlin-Wannsee, Berlin-Zoologischer Garten. Darüber hinaus werden nach Auskunft der Deutschen Bahn die Stationen Berlin-Potsdamer Platz, Berlin-Friedrichstraße, Berlin-Flughafen Schönefeld und Berlin-Alexanderplatz mit WLAN ausgestattet werden, so dass die von Ihnen angesprochenen großen Umsteigebahnhöfe abgedeckt wären. 3. Hat das Land Berlin sich auf Mittel aus dem Förderprogramm „Wifi4EU“ beworben, um den Ausbau des öffentlichen WLANs in Berlin zu beschleunigen bzw. plant das Berlin einen solchen Antrag? a) Falls die Fördermittel nicht beantragt wurden und dies auch nicht geplant ist, aus welchen Gründen wird das Programm nicht in Anspruch genommen? b) Falls die Fördermittel beantragt wurden oder ein solcher Antrag geplant wurde, für welche Orte sind die Fördermittel eingeplant? Zu 3: Die Initiative der Europäischen Kommission „FreeWifi4EU“ zielt darauf ab, kostenlos zugängliche WLAN-Hotspots an öffentlichen Orten zu fördern. Es wird hierfür ein Budget von 120 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Europäische Kommission übernimmt die Kosten für Ausrüstung und Installation (Internet-Zugangspunkte). Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig sind (z. B. lokale Behörden und sonstige Anbieter öffentlicher Dienstleistungen). Finanzmittel für die Installation lokaler drahtloser Zugangspunkte sollen mit geringem bürokratischem Aufwand beantragt werden können. So sollen mit der Direktvergabe über ein Gutscheinsystem bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gedeckt werden. Der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament sowie die Europäische Kommission haben am 29.05.2017 eine informelle Vereinbarung über das EU-geförderte Modellprojekt WiFi4EU erzielt. Das Europäische Parlament und der Rat werden die neuen Rechtsvorschriften so bald wie möglich förmlich verabschieden, sodass sie voraussichtlich nach dem Sommer im Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der Finanzierungsbeschluss gefasst und die erste Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht werden kann. Die Ausschreibung der Europäischen Kommission für „WiFi4EU“ erfolgt nach Informationen der Europäischen Kommission Ende 2017/ Anfang 2018. Um die Relevanz für Berlin bewerten zu können, ist vor den sich anschließenden Fragen der praktischen Umsetzung zunächst zu klären, inwiefern Stadtstaaten oder größere Städte profitieren können. Die Einzelheiten der Vergabe stehen noch nicht fest – diese werden von der Europäischen Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeitet. 4. Wie beurteilt der Senat die Möglichkeiten mit Fördermitteln - insbesondere mit EU-Hilfen und / oder Bundesmitteln -, die großen S-Bahn- Umsteigebahnhöfe auf dem Weg ins digitale Zeitalter zu unterstützen und dort eine zeitgemäße WLAN-Versorgung für die Berliner*innen sowie Besucher*innen der Stadt sicherzustellen? Zu 4: Die WLAN-Ausstattung von Berliner S-Bahnhöfen ist in erster Linie Sache des Eigentümers, der Deutschen Bahn. Inwiefern es hier auch Möglichkeiten des Ausbaus mit EU-Förderung (Wifi4EU) durch die öffentliche Hand gibt, ist aktuell noch unklar, da die Einzelheiten der Vergabe für das Programm „Wifi4EU“ noch nicht feststehen. Bundesfördermittel gibt es für diesen Bereich nicht. Berlin, den 29. Juni 2017 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei S18-11596 S18-11596 S18-11596 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei ~0991934 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei