Drucksache 18 / 11 600 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 15. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2017) zum Thema: Stand der Sanierungsmaßnahmen für den Schulhof der Friedrich-Schiller- Grundschule in Mahlsdorf und Antwort vom 28. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jun. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11600 vom 15. Juni 2017 über Stand der Sanierungsmaßnahmen für den Schulhof der Friedrich-Schiller- Grundschule in Mahlsdorf ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Hinzuziehung des Bezirks Marzahn-Hellersdorf beantworten kann. Der für die Umsetzung der Maßnahmen zuständige Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurde daher um Stellungnahme gebeten. 1. Welche Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen sind für den Schulhof der Friedrich-Schiller- Grundschule geplant? Zu 1.: Der bauliche Zustand der Friedrich-Schiller-Grundschule wurde im Gebäudescan erfasst. Ein Maßnahmenplan für die erforderlichen Bauarbeiten existiert noch nicht. 2. Welcher Zeitplan liegt für diese Sanierungs-, Umbau- und Neubauplanungen vor? Zu 2.: Siehe Antwort zu 1. 3. Wie ist der Schulförderverein in diese Planungen einbezogen und welche Mittel sind vom Schulförderverein für den Umbau des Schulhofs zugesagt worden? Zu 3.: Da ein konkreter Maßnahmenplan noch nicht besteht, ist eine Einbeziehung des Schulfördervereins bisher nicht erfolgt. - - 2 4. Welche Notwendigkeiten bestehen für die Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen den Denkmalschutz einzubinden und welche Auflagen bestehen dazu bereits? Zu 4.: Eine gegebenenfalls erforderliche Einbindung des Denkmalschutzes erfolgt im Rahmen der noch zu beginnenden Planungen für die laut Gebäudescan erforderlichen Arbeiten bzw. für die Neugestaltung des Schulhofes. Berlin, den 28. Juni 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11600 S18-11600