Drucksache 18 / 11 606 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans- Christian Hausmann (CDU) vom 16. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2017) zum Thema: Spielkultur im Berliner Fußball und Antwort vom 29. Jun. 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11 606 vom 16. Juni 2017 über Spielkultur im Berliner Fußball ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, wie viele Fußballspiele in den Berliner Fußball-Ligen in den Jahren 2015 und 2016 wegen tätlichen Angriffen bzw. körperlichen Auseinandersetzungen auf oder neben dem Fußballplatz (z.B. gegenüber Fußballspielern, Schiedsrichtern oder Fans) abgebrochen werden mussten oder die Polizei gerufen werden musste? Zu 1.: Der Senat von Berlin führt selbst keine Erhebungen über Spielabbrüche im Berliner Fußball durch. Die Organisation des Spielbetriebs liegt in der Verbandsautonomie des Berliner Fußball-Verbandes (BFV). Nach Mitteilung des BFV gab es in den Berliner Amateurligen in der Saison 2015/2016 35 Spielabbrüche im Erwachsenenspielbetrieb und 27 im Jugendspielbetrieb . In der Saison 2016/2017 gab es 27 Spielabbrüche im Erwachsenenspielbetrieb und 18 im Jugendspielbetrieb. Gemäß BFV erfolgten Spielabbrüche im Erwachsenenspielbetrieb hauptsächlich aufgrund von sog. „Rudelbildungen“ von Aktiven der gegnerischen Mannschaften, wobei die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter (SR) wegen der Unübersichtlichkeit der Situation und der Gefahr einer weiteren Eskalation das Spiel abbrachen. Die überwiegende Zahl von Spielabbrüchen im Jugendspielbetrieb bezieht sich darauf, Seite 2 von 3 dass sich Teams wegen Unzufriedenheit mit Entscheidungen der SR von selbst vom Platz nahmen und so das Spiel vorzeitig beendet werden musste. Zu Polizeieinsätzen kam es laut BFV in den beiden Saisonzeiten 2015/2016 bzw. 2016/2017 nur vereinzelt und nur auf Anforderung der Offiziellen oder Spielerinnen und Spieler bzw. sonstiger Akteure außerhalb des Spielfeldes. Dabei wurden nur in wenigen Fällen Anzeigen erstattet. In der Saison 2015/2016 kam es in den Berliner Fußball-Ligen bei sechs Fußballspielen und in der Saison 2016/2017 bei 10 Spielen wegen tätlicher Angriffe bzw. körperlichen Auseinandersetzungen zu polizeilichen Einsätzen. 2. Hat die Berliner Verwaltung (Landes- und Bezirksebene) oder der Fußballverband in diesem Zusammenhang gegenüber den Vereinen etwaige Geldbußen, Maßnahmen bzw. Sanktionen ausgesprochen (bitte den Verein und den Grund angeben)? Zu 2.: Ausfluss der Verbandsautonomie ist auch das Recht zur Einrichtung einer eigenen Sportgerichtsbarkeit, im Rahmen derer Maßnahmen und Sanktionen nach den Satzungen und Ordnungen des Verbands getroffen bzw. verhängt werden können. Genauere Daten und Angaben zu betroffenen Vereinen und einzelnen Sanktionsmaßnahmen konnte der BFV dem Senat zeitnah nicht zur Verfügung stellen. Nach Mitteilung des BFV werden Geldbußen gegen Vereine bzw. Spielerinnen und Spieler selten angewandt, in den beiden Saisonzeiten 2015/2016 und 2016/2017 wurde nur eine Geldstrafe ausgesprochen (siehe nächster Absatz). Dagegen wurden laut BFV längere Spielsperren des Öfteren verhängt. Laut BFV erfolgen Spielsperren in einem Zeitraum von vier Wochen bis hin zu einem oder zwei Jahren. Einem Verein wurde aufgrund mehrerer Vorfälle in insgesamt drei Spielen in Abstimmung zwischen dem BFV und dem bezirklichen Sportamt die Nutzung der Heim-Spielstätte untersagt , was zu Punktabzügen als Sanktionsmaßnahme führte (siehe nächster Absatz). Als weitere Maßnahme kann vom BFV eine Spielleitung durch ein SR-Gespann aus drei Personen angeordnet werden, das bessere Kontrollmöglichkeiten bietet. Die Kosten dafür werden vom Platzverein getragen. In der Saison 2015/2016 wurde im August 2015 nach antisemitischen Übergriffen mit zwei Verletzten und Abbruch des Spiels in der in der Berliner Bezirksliga Staffel 3 der als Haupttäter ausgemachte Spieler bis 2017 gesperrt und mit einer Geldstrafe belegt . Für den Verein wurden neben dem abgebrochenen Spiel alle nach der sofortigen Suspendierung vom Spielbetrieb ausgefallenen Spiele vom BFV als verloren gewertet. Zudem wurden durch den BFV wegen erwiesener rassistischer Verfehlungen weitere drei Punkte abgezogen. 3. Sind in dem oben beschriebenen Zusammenhang Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden und wenn ja, wegen welcher Straftat-/Ordnungswidrigkeitstatbestände und weswegen ? Zu 3.: Weder dem Senat noch dem BFV sind im Zusammenhang mit Spielabbrüchen in den Berliner Ligen die Anzahl eingeleiteter Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren bekannt . Die Landesinformationsstelle für Sporteinsätze beim Polizeipräsidenten in Berlin erfasst Vorkommnisse der 1. und 2. Bundesliga, der 3. Liga, der Regionalliga Staffel Nordost und der Oberliga Nordost mit Beteiligung Berliner Vereine, die sich Seite 3 von 3 überwiegend auf Delikte im Zusammenhang mit Fangewalt beziehen (u. a. Landfriedensbruch , Körperverletzungsdelikte und Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz bzw. das Betäubungsmittelgesetz), jedoch keine Vorkommnisse in den Berliner Amateurligen . Berlin, den 29. Juni 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11606 S18-11606