Drucksache 18 / 11 611 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) vom 20. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2017) zum Thema: EURODAC und Fast-ID: Kann die Landespolizei Fingerabdrücke schneller abgleichen ? und Antwort vom 04. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11611 vom 20. Juni 2017 über EURODAC und Fast-ID: Kann die Landespolizei Fingerabdrücke schneller abgleichen ? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen wurden 2014, 2015 und 2016 durch die Berliner Polizei erkennungsdienstlich behandelt? Zu 1.: In Berlin wurden im Jahr 2014 -18.755-, im Jahr 2015 -22.993- und im Jahr 2016 -19.072- erkennungsdienstliche Behandlungen durchgeführt. 2. Von wie vielen Personen hat die Berliner Polizei Fingerabdrücke mit den Einträgen im Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) 2014, 2015 und 2016 abgeglichen… … nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG? … nach § 81b StPO? Zu 2.: § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) enthält aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften und beinhaltet keine rechtliche Grundlage für erkennungsdienstliche (ED) Behandlungen. Die rechtliche Grundlage für erkennungsdienstliche Behandlungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ist in § 49 AufenthG normiert. Mit der statistischen Erfassung angeordneter ED-Behandlungen nach § 49 AufenthG wurde im Mai 2016 begonnen. Demnach wurden in dem Zeitraum Mai bis Dezember 2016 insgesamt 462 ED- Behandlungen von der Polizei Berlin durchgeführt und vom BKA mit den Einträgen im AFIS abgeglichen. Im Jahr 2014 wurden in 10.314 Fällen die nach § 81 b 2. Alt. StPO erfassten Fingerabdrücke mit den Einträgen im AFIS abgeglichen. Seite 2 von 3 Im Jahr 2015 wurden 13.901 und im Jahr 2016 9.760 Abgleiche mit dem Datenbestand des AFIS durchgeführt. Erkennungsdienstliche Behandlungen nach § 81 b 1. Alt. StPO werden nur zum Zwecke des Strafverfahrens durchgeführt. Ein Abgleich der Fingerabdrücke mit dem AFIS-Bestand findet nicht statt. 3. Unter welchen rechtlichen Bedingungen werden Fingerabdrücke, welche die Berliner Polizei an AFIS übermittelt, an das Bundeskriminalamt zur Weitervermittlung an EURODAC weitergegeben ? Zu 3.: Die Fingerabdrücke von Beschuldigten eines Ermittlungsverfahrens werden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen dem BKA zwecks Speicherung im zentralen Fingerabdruckidentifizierungssystem (AFIS) übermittelt. Eine weitere Übermittlung durch das BKA an die European-Dactyloskopy-Datei (EURODAC) erfolgt, wenn Art. 14 i. V. m. Art. 17 EURODAC-VO (illegaler Grenzübertritt/illegaler Aufenthalt) zum Tragen kommt und die erkennungsdienstlich behandelte Person älter als 14 Jahre ist. Zusätzlich ist es seit Inkrafttreten der neuen EURODAC-VO (20. Juli 2015) möglich, Fingerabdrücke mit dem Bestand der EURODAC-Datei zum Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung (bei Vorliegen terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten) abzugleichen, wenn vorher die Abfragen aller anderen nationalen und internationalen Dateien nicht zu einer Identifizierung geführt haben. 4. Werden alle mit Fast-ID erfassten Fingerabdrücke in AFIS und in EURODAC gespeichert, und insofern nicht, warum? Zu 4.: Die mit Fast-Identifikation (ID) erfassten Fingerabdrücke werden nicht in Dateien von AFIS oder EURODAC gespeichert. Fast-ID ist lediglich ein Instrument für eine schnelle Identifizierung von Personen über den Abgleich der Fingerabdrücke, die nach dem Abgleich sofort wieder gelöscht werden müssen. Bei erfolgreichem Abgleich ist eine erkennungsdienstliche Behandlung gegebenenfalls entbehrlich. Zur Aufnahme von Fingerabdrücken in der AFIS/EURODAC-Datei bedarf es einer bestandsbildenden ED-Behandlung unter den Voraussetzungen des § 81 b 2. Alt. StPO. 5. Werden verarbeitete Minutien und/oder originale Bilddateien von AFIS an EURODAC übermittelt ? Zu 5.: Durch das BKA werden an EURODAC Bilddateien übermittelt. 6. Welcher Arbeitsablauf ist notwendig für die Übermittlung von Fingerabdrücken an EURODAC durch das Bundeskriminalamt, nachdem das BKA die Fingerabdrücke von der Berliner Polizei erhalten hat? Zu 6.: Die Übermittlung von Fingerabdruckdaten durch das BKA an EURODAC erfolgt grundsätzlich in einem vollautomatisierten Prozess, der durch einen gesetzten Marker bei der Datenübermittlung ausgelöst wird. Seite 3 von 3 7. Ungefähr wie viel Arbeitszeit beansprucht die Übermittlung von Fingerabdrücken an EURODAC durch das BKA? Zu 7.: Die vollautomatisierte Übermittlung erfolgt mit einer Übertragungsdauer im einstelligen Sekundenbereich vom AFIS des BKA an das EURODAC-Zentralsystem. 8. Auf welcher Besoldungsstufe befinden sich die Mitarbeiter, die diese Übermittlung vornehmen? Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 6. 9. Welche rechtlichen und/oder praktischen Hürden gegen eine direkte Übermittlung von mit Fast- ID erfassten Fingerabdrücken an EURODAC sind dem Senat bekannt? Zu 9.: Die rechtliche Grundlage für erkennungsdienstliche Behandlungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ist im § 49 AufenthG normiert. Demnach sind bei Vorliegen des Verdachts der unerlaubten Einreise (§ 49 Abs. 8 AufenthG) bzw. des Verdachts des illegalen Aufenthalts (§ 49 Abs. 9 AufenthG) die Abdrücke aller zehn Finger und die Fertigung von Lichtbildern erforderlich. Im Rahmen von Fast-ID werden nur Vergleichsabdrücke und keine Lichtbilder gefertigt und dem BKA übersandt. 10. Sind dem Senat Pläne aus anderen Bundesländern bekannt, eine automatische Übermittlung von Fingerabdrücken direkt an EURODAC zu ermöglichen? Zu 10.: Entsprechende Pläne aus anderen Bundesländern sind nicht bekannt. Berlin, den 04. Juli 2016 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11611 S18-11611