Drucksache 18 / 11 614 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 19. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2017) zum Thema: Wie steht es um den Härtefallfonds für Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Berlin? und Antwort vom 05. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Dr. Susanna Kahlefeld (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11614 vom 19. Juni 2017 über Wie steht es um den Härtefallfonds für Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Berlin? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen haben im Jahr 2016 einen Antrag im Härtefallfonds zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gestellt, bei wie vielen wurde dieser Antrag bewilligt? Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern, Altersstruktur und Geschlecht. Zu 1.: 36 Personen haben 2016 einen Antrag auf eine Förderung durch den Härtefallfonds Berufsanerkennung gestellt. 12 Personen davon erhielten eine Bewilligung und 9 Personen eine teilweise Bewilligung (ein Teil der Kosten wurde abgelehnt, z. B. aufgrund verspäteter Antragstellung). Die Aufschlüsselung nach Herkunftsländern, Altersstruktur und Geschlecht ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Herkunftsländer Antragstellende Bewilligte / Teilbewilligte Syrien 8 5 Italien 4 4 Jemen 3 2 Deutschland 3 2 Ukraine 1 1 Rumänien 2 1 Brasilien 1 1 Polen 1 1 Bosnien 1 1 Tunesien 1 1 Mexiko 1 1 Türkei 1 1 2 Mongolei 1 0 Spanien 1 0 Peru 1 0 Libyen 1 0 Ungarn 1 0 Japan 1 0 Nicht erfasst 3 0 Altersstruktur Zwischen 25-29 Jahre 15 13 Zwischen 30-40 Jahre 14 7 Älter als 40 Jahre 1 1 Nicht erfasst 6 - Geschlecht Männer 22 13 Frauen 14 8 2. Wie viele Anträge auf Förderung im Jahr 2016 wurden im Jahr 2016 abgelehnt? Bitte aufschlüsseln nach Gegenstand der beantragten Förderung und Grund der Ablehnung. Zu 2.: 11 Anträge wurden abgelehnt. Die Gründe der Ablehnung sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Gegenstand der beantragten Förderung Zahl der Anträge Grund der Ablehnung Reisekosten Brückenmaßnahme 3 Kosten nicht förderfähig gemäß der Verwaltungsvorschrift Vorbereitungslehrgänge auf Fachsprachen- und Kenntnisprüfungen 2 Verspätete Antragstellung / Ausschluss der Doppelförderung Qualifizierungsmaßnahme 1 Verspätete Antragstellung Gebühren Kenntnisprüfung 1 Verspätete Antragstellung Gebühren Berufserlaubnis 1 Kosten nicht förderfähig, da kein Anerkennungsverfahren Gebühren Anerkennung 2 Verspätete Antragstellung Kosten für Lernmaterial 1 Notwendigkeit wurde nicht festgestellt 3. Was wurde durch den Härtefallfonds gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Kosten für das Anerkennungsverfahren, Übersetzungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Prüfungen, Vorbereitungskurse, Kosten für Lernmaterial, Fahrkosten, Arbeitskleidung, Kinderbetreuung, Kompetenzfeststellungsverfahren und Sprachkurse. Zu 3.: Die unterschiedlichen Fördergegenstände sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Fördergegenstand Anzahl der Förderungen Kosten für das Anerkennungsverfahren 6 3 Übersetzungen 5 Qualifizierungsmaßnahmen 2 Prüfungen 13 Vorbereitungskurse 11 Kosten für Lernmaterial 3 Fahrkosten 2 Arbeitskleidung - Kinderbetreuung - Kompetenzfeststellungsverfahren - Sprachkurse 5 Gesamt 47 Da die Förderanträge teilweise mehrere Maßnahmen bzw. Kostenpositionen beinhalten, weicht die Anzahl der hier aufgeführten Förderungen von der Anzahl der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Bewilligungen ab. 4. Wie war die berufliche Situation der Antragsteller/-innen für den Härtefallfonds und welche Berufe wurden jeweils angestrebt? Zu 4.: Die Mehrheit der Antragstellenden haben eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums oder zum Zwecke der beruflichen Anerkennung nach Deutschland. Es handelt sich hier meist um Akademikerinnen und Akademiker, insbesondere Ärztinnen und Ärzte. Diese Gruppe ist ohne Beschäftigung und ohne Bezug von Transferleistungen (22 Antragstellende). Die Gruppe der Antragstellenden, die aus anderen Gründen in Deutschland sind, beziehen in geringer Anzahl Sozialleistungen (insgesamt 6 Antragstellende) oder befinden sich in unqualifizierter bzw. unterqualifizierter Beschäftigung (8 Antragstellende). Folgende Berufe wurden angestrebt: Akademische Berufe: Ärztin/Arzt: 11 Apothekerin/Apotheker 5 Ingenieurin/Ingenieur 4 Betriebswirtin/Betriebswirt 2 Lehrerin/Lehrer 1 Nicht akademische Berufe: Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 3 Bankkauffrau/Bankkaufmann 2 Tischlerin/Tischler 2 Anlagenmechaniker/innen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 2 Köchin/Koch 1 Zahntechnikerin/Zahntechniker 1 4 Fachkraft Elektrotechnik 1 Pharmazeutisch-technische(r) Assistent/-in 1 5. Wenn die Antragsteller/-innen nicht berufstätig waren, in welchem Rechtskreis waren sie jeweils arbeitslos beziehungsweise arbeitsuchend gemeldet? Bitte die jeweilige Anzahl angeben. Zu 5.: Es gab 22 Antragstellende ohne Beschäftigung und ohne Bezug von Transferleistungen (z. B. aufgrund Aufenthalt gem. § 17a Aufenthaltsgesetz mit Beschäftigungsverbot). Vier Personen waren im Bezug von Leistungen nach SGB II, sowie 2 Personen im Bezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). 6. Wie lassen sich die Kosten des Härtefallfonds für das Jahr 2016 beziffern? Bitte staffeln nach Höhe der Förderung pro Antrag: a) unter 1.000 Euro; b) 1.000 bis 2.500 Euro; c) 2.500 bis 5.000 Euro und d) über 5.000 Euro. Zu 6.: a) 11 Bewilligungen lagen unter 1.000 Euro; b) 6 Bewilligungen lagen zwischen 1.000 bis 2.500 Euro; c) 3 Bewilligungen lagen zwischen 2.500 bis 5.000 Euro und d) 3 Bewilligungen lagen über 5.000 Euro. Anmerkung: Im Vergleich zur Antwort auf Frage 1 besteht eine Differenz von 2 Bewilligungen. Der Grund dafür ist, dass es sich bei Frage 1 um die Anzahl der Personen handelt, die einen Antrag gestellt haben und bei Frage 6 um die Anzahl der Anträge. es gab Personen, die mehrere Anträge gestellt haben. 7. Wie hoch war insgesamt die Fördersumme im Jahr 2016? Bitte differenzieren nach Summe der Einmalzuschüsse und Summe der Förderungen. Zu 7.: Insgesamt wurden 2016 Einmalzuschüsse in Höhe von 42.894,94 Euro bewilligt. Davon wurden 2016 bereits 16.157,77 Euro ausgezahlt. Die hohe Differenz liegt daran, dass eine Förderung vor Beginn der Maßnahmen bewilligt wird und das Anerkennungsvorhaben meist aus mehreren Schritten besteht, die aufeinander aufbauen. Die Kostenübernahme kommt daher in den meisten Fällen zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen und wird nach Rechnungsstellung zur Auszahlung gebracht. Die Summe der Einmalzuschüsse entspricht dabei der Summe der Förderungen. 8. Wie wird auf den Härtefallfonds Berufsanerkennung Berlin öffentlich hingewiesen? Bitte aufzählen der Maßnahmen, die bisher ergriffen wurden, um den Härtefallfonds öffentlich bekannt zu machen. Wie plant der Senat den Bekanntheitsgrad des Härtefallfonds zu verbessern? Zu 8.: Beim Integrationsbeauftragten besteht die Möglichkeit, sich zum Härtefallfonds beraten zu lassen. Dafür steht eine Mitarbeiterin bereit, die im Willkommenszentrum Interessenten und Antragstellende informiert und berät. Informationen über das 5 Angebot wurden bisher auf diversen Veranstaltungen mit den das Thema Anerkennung betreffenden Akteuren vorgestellt (z. B. Kammern, Agentur für Arbeit). Es besteht außerdem ein enger Kontakt mit den zuständigen Anerkennungsberatungsstellen des IQ-Netzwerkes sowie den anerkennenden Stellen. Die Anerkennungsberatungsstellen des IQ-Netzwerkes wurden explizit zum Härtefallfonds geschult. Des Weiteren wird ein Hinweisblatt zum Härtefallfonds an Interessierte verteilt. Im Internet wird außerdem auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) www.anerkennung-in-deutschland.de auf das Angebot verwiesen. Der Senat plant nach der ersten Anlaufphase des Härtefallfonds nunmehr, weitere Zielgruppen und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren explizit anzusprechen und zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, um den Fonds noch bekannter zu machen. Berlin, den 05. Juli 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-11614 S18-11614