Drucksache 18 / 11 620 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 20. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2017) zum Thema: Anwendung des Modells der kooperativen Baulandentwicklung und Antwort vom 10. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11620 vom 20. Juni 2017 über Anwendung des Modells der kooperativen Baulandentwicklung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Voraussetzungen müssen bei der Stichtagsregelung im Modell der kooperativen Baulandentwicklung für eine abgestimmte unterzeichnete Grundzustimmung erfüllt sein (positiver Bauvorbescheid, unterschriebener städtebaulicher Vertrag oder welche anderen Zustimmungen?), damit ein Bauvorhaben in die aktuelle Regelung des Modells (Anteil von 30 Prozent der Geschossfläche für Wohnnutzung als förderfähiger Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen) oder in die Übergangsregelung (25 Prozent der Wohneinheiten als förderfähiger Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen) oder in die Nichtanwendung eingeordnet wird? Antwort zu 1: Der Vorhabenträger muss vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens eine mit dem Plangeber abgestimmte Grundzustimmung abgeben, in dem er die Leitlinie des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung anerkennt. Wurde die Grundzustimmung bis zum 31.01.2017 unterzeichnet, so findet die Quote von 25 % mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum - bezogen auf die Anzahl der neu zu errichtenden Wohneinheiten- Anwendung. Daran gekoppelt ist die Übergangsregelung, dass die städtebaulichen Verträge für diese Projekte bis zum 31.07.2018 abgeschlossen sein müssen. Andernfalls gilt zwingend die Anwendung der Quote von 30 % mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum, die seit dem 01.02.2017 für alle Wohnungsbauprojekte verbindlich und bezogen auf die neu entstehende Geschossfläche Wohnen anzuwenden ist. 2 Frage 2: Kann es vorkommen, dass die Grundzustimmung erteilt, ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan aber noch nicht erfolgt ist, und wenn ja, was gilt für diesen Fall in Bezug auf die Anwendung des Modells zur Schaffung leistbaren Wohnraums? Antwort zu 2: Soweit ein städtebauliches Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplans besteht und der Vorhabenträger eine Grundzustimmung abgegeben hat, hat das Bezirksamt zügig einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, um das Bebauungsplanverfahren ohne Verzögerungen durchzuführen. Frage 3: Welchen besonderen Vertrauensschutz gibt es für Investoren hinsichtlich der Stichtagsregelung, mit der Bauvorhaben als „Altfälle“ zu behandeln sind und für die das Modell aus rechtlichen Gründen nicht angewendet werden kann? Antwort zu 3: Aus Gründen des Vertrauensschutzes sind solche Projekte von einer Erhöhung der Quote von 25 % (bezogen auf die Wohneinheiten) auf 30 % der Quote (bezogen auf die Geschossfläche Wohnen) für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum ausgenommen, bei denen eine auf Verhandlungen basierende Grundzustimmung des Projektträgers bereits vor dem 31.01.2017 unterzeichnet wurde. Frage 4: Wie erfolgt das berlinweite Controlling über die Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung und werden hierbei das Abgeordnetenhaus von Berlin bzw. bei bezirklichen Bebauungsplänen die BVV über die Einordnung informiert? Antwort zu 4: Die Zuständigkeit für das Controlling liegt bei der vertragsschließenden Partei des Landes Berlin. Die Aussagen zur Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung werden in den Begründungen zum Bebauungsplan getroffen. Jeder Bebauungsplan wird im Rahmen seiner Festsetzung dem Abgeordnetenhaus bzw. der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Insofern sind diese Gremien fortlaufend über die Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung informiert. Frage 5: Für wie viele und welche im Verfahren befindlichen Bebauungspläne der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist das Modell der kooperativen Baulandentwicklung a) nicht, b) nur nach der Übergangsregelung anwendbar und um wie viele genehmigungsfähige Wohnungen (ersatzweise Bruttogeschossfläche) handelt es sich bei den jeweiligen Bebauungsplänen? 3 Antwort zu 5: Folgender im Verfahren befindlicher Bebauungsplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen fällt im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung in die Übergangsregel (25 % Quote) für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum: Bezirk Bauvorhaben (Titel) B-Plan-Nr. Anzahl WE nach Berliner Modell (rechnerisch) T / K Funkwerk Köpenick 9-50 751 Hinweis: Die Anwendung der Quote von 25 % mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum erfolgt nur, insofern der städtebauliche Vertrag für dieses Projekt bis zum 31.07.2018 abgeschlossen ist. Frage 6: Für wie viele und welche im Verfahren befindlichen bezirklichen Bebauungspläne ist das Modell der kooperativen Baulandentwicklung a) nicht b) nur nach der Übergangsregelung anwendbar und um wie viele genehmigungsfähige Wohnungen (ersatzweise Bruttogeschossfläche) handelt es sich bei den jeweiligen Bebauungsplänen (bitte nach Bezirken auflisten)? Antwort zu 6: Folgende (in der Anzahl 66) im Verfahren befindliche bezirkliche Bebauungspläne fallen im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung in die Übergangsregel (25 % Quote) für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum: Bezirk Bauvorhaben (Titel) B-Plan-Nr. Anzahl WE nach Berliner Modell (rechnerisch) C/W Quedlinburger Straße 12 4-64 341 C/W Scottweg 3/31, Swiftweg 1/5, Dickensweg 3-14A und 16/34 19/19A 4-59 VE 600 C/W Cornelsenwegwiese/ Sodener Straße 4-57 VE 100 C/W WerkBundStadt VII-3-2a 1.100 F/K Köpenicker Straße 14 (ehemaliges Zapf-Grundstück) 2-35a VE 230 F/K Hallesches Ufer 60/ Postscheckamt VI-46-1 597 Li Neustrelitzer Straße 65 11-111 120 Li Genslerstraße 17 11-114 VE 127 Li Freienwalder Straße 12 11-115 VE 150 Li Landsberger Allee 315/319 11-116 VE 154 Li Hofheimer Straße, Landsberger Allee, Küllstedter Straße, Heldburger Straße und Arendsweg ("Weiße Taube") 11-117 VE 1.000 Li Landsberger Allee 341/343 ("Weiße Taube") 11-118 VE 863 4 Li Dolgensee-Center 11-120 VE 680 Li Genslerstraße 13-13A, Freienwalder Straße 14 11-130 Li Treffurter Straße, Allendorfer Weg, Rhinstraße, Landsberger Allee 11-128 200 Li Trabrennbahn Karlshorst / An der Treskowallee (Treskowallee 117/129/159) 11-14ba 50 Li Weißenseer Weg 76 (ehem. BVG- Parkplatz) 11-38 400 Li Blockdammweg Wohnpark Hönower Wiesenweg 11-47b 960 Li Wandlitzstraße "Kaisergärten" 11-57 158 Li Rathaus Dreieck Frankfurter Allee 135, 144/149, Möllendorffstraße 3 11-93 341 Li Westlich Ferdinand-Schultze-Straße / südl. Schleizer Straße 11-94 VE 216 Li Wollenberger Straße 11-95 VE 540 Li Weißenseer Weg 51-52 11-9a 400 Li Gartenstadt Karlshorst II XVII-50aba 910 M/H Merler Weg XXI-40b 814 M/H Gut Hellersdorf 10-28, 10-44, 10-45 750 Mi Diesterweggymnasium III-18-1B 350 NK Harzer Straße / Brockenstraße 8-73 NK St. Jacobi Kirchhof XIV-269-1 NK Hermannstr. 84/ Friedhof Jerusalem und Neue Kirche V XIV-285 NK westl. Emmausfriedhof XIV-286a NK Mariendorfer Weg - Süd XIV-293b NK Ringbahnstraße 8-19b-1 Pa Güterbahnhof Greifswalder Str. (westl. Teil) 3-61 600 Pa Gravenstein / Pankegrund/ Graben 60/ Ludwig-Quidde-Strasse 33, 39 3-59 vorher XIX- 48a 554 Pa Kopenhagener Str. 96 3-18 600 Re Golgatha-Gnaden-Friedhof 12-54 193 Re Biedenkopfer Straße 12-58 140 Re Holländerstraße 121,122 Walderseestraße 9, 10 12-60 Re Trettachzeile 12-63 ca. 100 Re Emmentaler Straße 90/100A, Friedrich-Wilhelm-Straße 78-87 und Residenzstraße 130-137 12-53 ca. 70 5 S/Z Wismarer Str./Ostpreußen-damm (Kolonie Eugen-Kleine-Brücke) 6-41VE 120 S/Z Wiesenweg 8/ Siemenstraße 34 6-37 VE 70 S/Z Mühlenstraße 52-54 / Paul-Schneider- Straße 44 6-32 120 S/Z Dessauer Straße 37/39 6-31 250 S/Z Lichterfelde Süd (Landweg 1-15, Osdorfer Straße 58-70, Réaumurstaße 17-51 und Teilflächen der Réaumerstraße, des Landwegs und der Osdorfer Straße) 6-30 2.650 S/Z Fischerhüttenstraße 39/43 6-24VE 300 S/Z Sachtlebenstraße 60 6-21 VE 208 S/Z Carossaquartier 5-102 1.214 Sp Ehemaliges Kraftwerk Oberhavel 5-87a 133 Sp Ehemaliges Kraftwerk Oberhavel 5-87b 171 Sp ehem. Krankenhaus Staaken_Flugplatz Staaken / Brunsbütteler Damm 5-91 742 Sp Grünhofer Weg 30 5-97 VE 148 Sp Saatwinkler Damm 235 5-107 772 Sp Inselstadt Gartenfeld 5-109 3.000 - 4.000 Sp Paulsternstraße 31 noch offen T/K Mohnweg (Anne-Frank-Kiez) 9-56 480 T/K Am Wiesenweg 9-55 VE 280 T/K Müggellandstr. 9-51 VE 220 T/K Am Maria_Jakowski-Park 9-11 VE 55 T/S Sachsendamm / Gotenstraße / Tempelhofer Weg / Hedwig-Dohm- Straße 7-75 296 T/S Hauptstraße 162 / Willmanndamm 22 7-72 VE 116 T/S Britzer Straße 2-16 "Hugos Wohngärten" 7-77 VE 456 T/S Lichtenrader Damm 7-79 VE 80 T/S Wohnpark Südkreuz 7-81 VE 600 T/S Eisenacher Str. / Dreifaltigkeitsfriedhof 7-85 VE Hinweis: Die Anwendung der Quote von 25 % mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum erfolgt nur, insofern der städtebauliche Vertrag für diese Projekte bis zum 31.07.2018 abgeschlossen ist. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Abschlusses von sieben städtebaulichen Verträgen die Mietpreis- und Belegungsbindungsquote von 25 % bereits fest vereinbart. 6 Bezirk Bauvorhaben (Titel) B-Plan-Nr. Anzahl WE nach Berliner Modell (rechnerisch) Li Konrad-Wolf-Straße/ Sportforum 11-9c 391 Mi Stallschreiberstraße I-14a 517 Re Cité Foch XX-277a T/K Dämeritzsee XVI-81 103 T/K Ortolfstraße XV-29b VE 345 T/S Güterbahnhof Wilmersdorf 7-68 940 T/S Bessemer Straße 7-65 VE 397 Berlin, den 10.07.2017 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-11620 S18-11620