Drucksache 18 / 11 623 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 20. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2017) zum Thema: Fachstellen in den Senatsverwaltungen des Landes Berlin und Antwort vom 06. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11623 vom 20. Juni 2017 über Fachstellen in den Senatsverwaltungen des Landes Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Fachstellen gibt es seit wann in welcher Trägerschaft in den Senatsverwaltungen des Landes Berlin? Zu 1.: Seit Ende 2005 gibt es die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages im Auftrag der SenGPG arbeitet. Träger ist die Fachstelle für Suchtprävention Berlin gGmbH. Seit 2008 gibt es die in Trägerschaft von Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V. geführte Fachstelle für Prävention und Gesundheitsförderung im Land Berlin. Bei der „Fachstelle für erwachsene LSBTI Geflüchtete“ handelt es sich um ein seit 15.08.2016 durch die Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung/ Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zuwendungsgefördertes Projekt. Es steht unter der Trägerschaft der Schwulenberatung Berlin gGmbH. 2. Welche Aufgaben haben die Fachstellen allgemein und welche Aufgaben haben sie im Blick auf die Senatsverwaltung , der sie zugeordnet sind? (Bitte die spezifischen Aufgaben bezogen auf die einzelnen Fachstellen darstellen.) Zu 2.: Die Fachstelle für Suchtprävention verfolgt als zentrales Kompetenzzentrum der Suchtprävention im Land folgende Ziele: 2 Prävention des Missbrauchs psychoaktiver Substanzen, von riskantem Konsumverhalten sowie von Suchtentwicklungen (Maßnahmen der universellen und selektiven Suchtprävention) auf der Grundlage der Leitlinien zur Suchtprävention im Land Berlin Früherkennung und Frühintervention bei Risikokonsum von legalen und illegalen Drogen, insbesondere von Tabak, Alkohol und Cannabis Stärkung der gesamtstädtischen Wirkung von Suchtprävention Vernetzung suchtpräventiver Ressourcen und Weiterentwicklung der Kooperation Weiterführung der Kampagne zur Suchtprävention im Land Berlin „Unabhängig bleiben “ Wissenstransfer und Qualifizierung Die Fachstelle für Suchtprävention unterhält eine Informationsstelle mit einer offenen Sprechstunde als Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger Berlins, die Beratung und Materialien zu suchtpräventiven Themen suchen. bündelt fachliches Wissen und fachliche Fähigkeiten (Know-how) zur Suchtprävention und gewährleistet den Wissenstransfer in alle Bereiche im Land Berlin, in denen suchtpräventiv gearbeitet wird, unter anderem mittels - Entwicklung, Herausgabe und Verteilung von Informationsmaterialien, - regelmäßiger Herausgabe eines Newsletters zur Suchtprävention, - Vorhalten einer kontinuierlich zu aktualisierenden Website, - Vorhalten von Fortbildungsangeboten zu relevanten und aktuellen Themen und für verschiedene Zielgruppen der Suchtprävention (insbesondere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Eltern), - Durchführung von Fachtagungen, Fachgesprächen etc. entwickelt bzw. koordiniert Kampagnen, Programme, Initiativen (z.B. Dachkampagne „Unabhängig bleiben“, „Na klar…!“, „Berlin qualmfrei“ etc.) und befördert damit das Bewusstsein für und das Wissen über Suchtprävention in der Berliner Bevölkerung . entwickelt und erprobt bedarfsgerechte Konzepte (Modellprojekte) und implementiert sie gegebenenfalls. Die Durchführung der Modellprojekte erfolgt in Kooperation mit den in den Berliner Bezirken bzw. Regionen tätigen Akteuren der Suchtprävention . Dabei berücksichtigt sie alle relevanten Themen, Zielgruppen und Settings. Die Schwerpunktsetzung erfolgt jeweils auf der Grundlage aktueller Entwicklungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Immanenter Bestandteil der Arbeit ist die Berücksichtigung von Gender- und Diversityaspekten sowie des aktuellen Wissensstandes über die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit suchtpräventiver Maßnahmen (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung). Die Fachstelle für Prävention und Gesundheitsförderung im Land Berlin nimmt die Geschäftsstellenfunktion der Berliner Landesgesundheitskonferenz (LGK) wahr und ist verantwortlich für die Konzeptionierung, Organisation und Durchführung der LGK gemäß § 3 Abs. 6 des Gesundheitsdienst-Gesetz. Dazu gehören auch die Koordinierung und Weiterentwicklung der Berliner Gesundheitszieleprozesse , die Durchführung und Dokumentation der öffentlichen LGK und die Durchführung zweier Gesundheitsforen pro Jahr der Vertragslaufzeit. 3 Eine ihrer wesentlichen Aufgaben ist es auch, die Qualitätsentwicklung in der Gesundheitsförderung und Prävention durch Qualifizierungsangebote und fachlichen Austausch zu fördern. Dazu bündelt die Fachstelle fachliche Informationen, Aktivitäten und gute Beispiele in und aus Berlin. Aufgabe ist auch die Zusammenarbeit und Unterstützung anderer Gesundheitsförderungsinitiativen, beispielsweise des Regionalverbunds des Gesunde- Städte Netzwerkes. Die Fachstelle führt des Weiteren Fachveranstaltungen, ExpertInnengespräche und Workshops durch, um intersektorale und multiprofessionelle Kooperationen zu fördern und den gesundheitspolitischen Dialog im Berliner Gesundheitswesen zu fördern. Die „Fachstelle für erwachsene LSBTI Geflüchtete“ unter der Trägerschaft der Schwulenberatung Berlin gGmbH ist nicht der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung förmlich zugeordnet. Es handelt sich wie unter 1. erläutert, um ein zuwendungsgefördertes Projekt. Gemäß Zuwendungszweck gehören die Ermittlung spezifischer Bedarfe aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit sowie des spezifischen Hilfebedarfs von LSBTI Geflüchteten, bedarfsgerechte Beratung und Intervention auch hinsichtlich weiterer Aspekte der besonderen Schutzbedürftigkeit wie beispielsweise einer Behinderung, Traumatisierung , Geschlechtsidentität, Krankheit u.a. sowie Beratung (soziale, rechtliche, sozialrechtlich u.a.) und Vermittlung in das bestehende Berliner Versorgungssystem entsprechend vorliegender, spezifischer Bedarfe. zu den Aufgaben des Projektes. 3. Welche der Fachstellen verfügt über eine eigene von ihrer Senatsverwaltung unabhängige Öffentlichkeitsarbeit ? Wie wird diese von den Fachstellen genutzt und hat sie sich nach Meinung des Senats bewährt? Zu 3.: Die Fachstelle für Suchtprävention stimmt ihre Öffentlichkeitsarbeit grundsätzlich mit dem Auftraggeber ab. Sie reagiert aber eigenständig z. B. auf Anfragen zu Fachthemen von Politik, Medien etc. Dieses Vorgehen hat sich in der Praxis bewährt. Die Fachstelle für Prävention und Gesundheitsförderung im Land Berlin verfügt über keine unabhängige Öffentlichkeitsarbeit. Fachstelle für erwachsene LSBTI Geflüchtete: Grundsätzlich betreiben zuwendungsgeförderte Projekte und deren Träger eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit. Die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu der Antwort zu Frage 2 genannten Zuwendungszwecken ist Teil der Bewilligung. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, in Veröffentlichungen, z.B. Flyern und Broschüren, auf die Förderung durch die Senatsverwaltung hinzuweisen. Es bestehen gute Erfahrungen mit dieser Praxis . 4. Welche Rolle spielen die Fachstellen bei der Weiterbildung und bei den inhaltlichen Vorgaben für die Fachverwaltungen auf Senatsebene? Welche Kooperationen gibt es mit den Bezirken? 4 Zu 4.: Wissenstransfer und Qualifizierung gehören zu den zentralen Aufgabenstellungen der Fachstelle für Suchtprävention (siehe Antwort auf Frage 2). Im Steuerungsgremium findet ein fachlicher Austausch mit den Senatsressorts Gesundheit, Bildung und Jugend sowie den Berliner Bezirken (Organisationseinheiten für Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination der Gesundheitsämter) statt. Die in die LGK eingebundenen Fachverwaltungen auf Senatsebene nehmen an der durch die Fachstelle für Prävention und Gesundheitsförderung im Land Berlin organisierten Gremienarbeit der LGK (Leitungsrunde, Steuerungsausschuss, Arbeitsgruppen) teil. Darüber hinaus steht anderen Fachverwaltungen auf Senatsebene die Teilnahme an der öffentlichen Landesgesundheitskonferenz sowie an den zwei Mal jährlich stattfindenden Gesundheitsforen offen. Die Einbeziehung und Zusammenarbeit mit den Bezirken ist ein wichtiges Anliegen der Berliner Landesgesundheitskonferenz und damit eine zentrale Aufgabe der Fachstelle für Prävention und Gesundheitsförderung im Land, da die Umsetzung der Berliner Gesundheitsziele nur unter der Einbeziehung der bezirklichen Akteure gelingen kann und die Aktivitäten der Gesundheitsförderung und Prävention eine gesamtstädtische Wirkung entfalten können. Die Einbindung der Bezirke erfolgt über die zu den einzelnen Berliner Gesundheitszielen eingerichteten Arbeitsgruppen sowie über den Steuerungsausschuss und die Leitungsrunde. Zudem tritt die Fachstelle in regelmäßigen Austausch mit den Organisationseinheiten für Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes (QPK) im Rahmen der Fachstellen-Bezirke-Treffen und unterstützt die Bezirke bei Gesundheitszielprozessen und bezirklichen Gesundheitskonferenzen. Die „Fachstelle für erwachsene LSBTI Geflüchtete“ unter der Trägerschaft der Schwulenberatung Berlin gGmbH kooperiert grundsätzlich bei Bedarf mit den fachlich zuständigen Senatsverwaltungen und allen Bezirksverwaltungen. 5. Wie viel gibt das Land Berlin insgesamt für seine Fachstellen aus und wie hoch ist jeweils die Einzelfinanzierung der betreffenden Fachstelle? (Bitte gesplittet in Sach- und Personalmittel.) Zu 5.: Die Fachstelle für Suchtprävention erhält im Vertragszeitraum 2016 bis 2020 (Dienstleistungsvertrag ) jährlich 531.000 €. Zusätzlich stehen 2017 für suchtpräventive Maßnahmen für Geflüchtete weitere Mittel iHv 87.900 € zur Verfügung. (separater Dienstleistungsvertrag ). Eine Aussage zu Personal- und Sachkosten ist nicht möglich, da es sich um Dienstleistungsverträge handelt. Für den Betrieb der Fachstelle für Prävention und Gesundheitsförderung im Land Berlin erhält ihr Träger, Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V., für die vertragsgemäße Leistungserbringung für die Jahre 2016 bis 2020 jeweils 179.923,82 Euro von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Da es sich bei dem Vertrag zwischen Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V. und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung um einen Dienstleistungsvertrag handelt, ist eine separate Darstellung der Sach- und Personalmittel nicht möglich. 5 Fachstelle für erwachsene LSBTI Geflüchtete: Kapitel/ Titel: 0601/68406 Teilansatz 2017 davon Personalkosten davon Sachkosten „Fachstelle für erwachsene LSBTI Geflüchtete “ der Schwulenberatung Berlin gGmbH 72.376,73 Euro 67.925,33 Euro 5.451,40 Euro 6. Was hat sich nach Ansicht des Senats hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Fachstellen bewährt, in welchen Bereichen gibt es gravierende Schwachstellen und was muss unbedingt hinsichtlich der Kooperation zwischen Senat und Fachstellen verbessert werden? Zu 6.: Die Zusammenarbeit zwischen den Fachstellen und dem Auftraggeber gestalten sich gut. Es finden regelmäßige Abstimmungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt. Gravierende Schwachstellen gibt es nicht. 7. Wie bewertet der Senat insgesamt sein Fachstellensystem und denkt er daran, es auszuweiten? Wenn ja, wie soll das realisiert werden. Zu 7.: Da sich die Träger, Arbeitsweise, Aufgaben, Inhalte und Schwerpunkte der einzelnen vom Senat geförderten Fachstellen stark voneinander unterscheiden, ist eine Bewertung „eines Fachstellensystems“ nicht möglich. Aus Sicht des Senats haben sich die Einrichtung und die Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Prävention und Gesundheitsförderung im Land Berlin zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben bewährt. Die Fortsetzung und ggf. Ausweitung der Fachstelle für Prävention und Gesundheitsförderung im Land Berlin werden als sinnvoll erachtet. Ebenso hat sich die Einrichtung und die Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin bewährt und soll fortgesetzt und ggf. erweitert werden. Berlin, den 06 . Juli 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-11623 S18-11623a