Drucksache 18 / 11 626 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Holger Krestel (FDP) vom 20. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2017) zum Thema: Abarbeitung der vom LKA festgestellten gewerberechtlichen Verstöße durch die Berliner Bezirksämter und Antwort vom 05. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Holger Krestel (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11626 vom 20. Juni 2017 über Abarbeitung der vom LKA festgestellten gewerberechtlichen Verstöße durch die Berliner Bezirksämter ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Wie, in welchem Zeitrahmen und mit welcher Genauigkeit, werden in Berlin vom Landeskriminalamt (LKA) durch die zuständige LKA-Einheit festgestellte gewerberechtliche Verstöße durch die Bezirksämter im Rahmen ihrer Zuständigkeit abgearbeitet? Bitte zur Beantwortung dieser Anfrage eine Darstellung anhand der Vorgehensweise des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf abgeben. Die Bearbeitung der vom Landeskriminalamt (LKA) festgestellten Verstöße folgt in sämtlichen Bezirken vergleichbaren Abläufen, welche sich aus den gesetzlichen Vorgaben (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Gewerbeordnung (GewO), Nebengesetze) ergeben. Nach diesen richtet sich auch das Vorgehen des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf. Das LKA übersendet den ausermittelten Vorgang mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige an das zuständige Bezirksamt. Auf Grund dieser Unterlagen prüft das zuständige Bezirksamt, ob der Tatbestand einer gewerberechtlichen Ordnungswidrigkeit erfüllt ist. Hierbei wird ggf. bei Bedarf Rücksprache mit dem Vorgangsbearbeiter des LKA zur Sachverhaltsklärung gehalten. Soweit erforderlich werden weitere Verfahrensschritte eingeleitet, z.B. Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses . Abschließend trifft das Bezirksamt nach pflichtgemäßem Ermessen eine verfahrensbeendende Entscheidung; regelmäßig ist dies der Erlass eines Bußgeldbescheides. Weitere Möglichkeiten sind die Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld oder die Einstellung des Verfahrens aus Ermessens- oder Rechtsgründen (z. B. fehlender Tatverdacht, Verfahrenshindernis). In Einzelfällen wird auch das Bußgeldverfahren eingestellt und eine Verfallsanordnung erlassen, um die Einnahmen aus den begangenen Verstößen abzuschöpfen. Die Dauer zwischen Eingang des Vorgangs und Erlass des Bußgeldbescheides bzw. der Verfallsanordnung variiert stark je nach Komplexität des Vorgangs. Sie hängt 2 insbesondere auch von den jeweils zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen ab. Weitere Faktoren können auf die Priorisierung Einfluss haben. Die Bearbeitung komplexer Fälle setzt wiederum freie Bearbeitungskapazitäten bei den entsprechend qualifizierten Bearbeitern voraus. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf beispielsweise richtet sich die Reihenfolge der Bearbeitung zudem stark an drohender Verjährung aus sowie an der Schwere der Verstöße. Berlin, den 5.7.2017 In Vertretung Christian R i c k e r t s ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-11626 S18-11626