Drucksache 18 / 11 627 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Holger Krestel (FDP) vom 20. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2017) zum Thema: Schusswaffentraining bei der Berliner Kriminalpolizei und Antwort vom 03. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Holger Krestel (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11627 vom 20. Juni 2017 über Schusswaffentraining bei der Berliner Kriminalpolizei ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang wurde den Angehörigen der Berliner Kriminalpolizei in den Jahren 2015 bis 2017 Gelegenheit gegeben, ihre Handhabungssicherheit an der Schusswaffe durch Training während der Dienstzeit zu gewährleisten? Zu 1.: Das Einsatztraining findet unter Einbeziehung des Schießtrainings für alle Waffenträgerinnen und Waffenträger der Polizei Berlin in zielgruppenabhängigen Trainings statt. Dabei wird in drei Zielgruppen unterschieden, wobei sich die Zuordnung an den jeweiligen Aufgabengebieten sowie deren Konfliktträchtigkeit orientiert. Die Trainingshäufigkeit und -intensität richtet sich nach der Zielgruppe. In allen drei Zielgruppen befinden sich auch Dienstkräfte der Kriminalpolizei, wobei eine separate Erfassung der Laufbahnzugehörigkeit (Kriminal- und Schutzpolizei sowie vollzugsnahe Angestellte) nicht stattfindet. Derzeitig absolvieren alle Waffenträgerinnen und Waffenträger der Polizei pro Kalenderjahr mindestens ein einmaliges Schießtraining. Dabei wird der jährliche Nachweis der Waffenträgereigenschaft in Form des Absolvierens der sogenannten Grundlagen - und Kontrollübungen erbracht. Zielgruppenabhängig kommen ein bis zwei weitere Schießtrainings im Rahmen der sogenannten Integrierten Fortbildung hinzu. Zu allen Schießtrainings gehört immer ein zusätzliches Training zur Handhabungssicherheit , welches z. B. Übungen zur Beseitigung von Waffenstörungen oder Übungen zum Waffenschutz beinhaltet. 2. Treffen Informationen zu, dass es inzwischen bei der Berliner Kriminalpolizei Fälle gibt, wo Bedienstete seit einem Jahr oder länger nicht mehr dienstlich geschossen haben, beziehungsweise ihnen angeboten wurde, sie könnten in ihrer Freizeit unter Aufsicht trainieren? 2 Zu 2.: Der Nachweis der Waffenträgereigenschaft ist im Kalenderjahr zu erbringen. Ein vorschriftenkonformer zeitlicher Abstand von bis zu 23 Monaten zwischen zwei Nachweisen ist damit möglich. Jede private Nutzung der Dienstwaffe ist gemäß Geschäftsanweisung der Zentralen Serviceeinheit II (GA ZSE) Nr. 1/2016 über den „Umgang mit Faustfeuerwaffen“ untersagt . Berlin, den 03. Juli 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11627 S18-11627