Drucksache 18 / 11 628 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Holger Krestel (FDP) vom 20. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2017) zum Thema: Überhöhte Telefonentgelte in Berliner Justizvollzugsanstalten? und Antwort vom 03. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jul. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Holger Krestel (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11628 vom 20. Juni 2017 über Überhöhte Telefonentgelte in Berliner Justizvollzugsanstalten? -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit treffen Informationen zu, dass Berliner Justizvollzugsanstalten Einzelverträge mit Telefongesellschaften abgeschlossen haben, die eine mehrjährige Laufzeit beinhalten und deswegen nur ein legales Telefonieren ermöglichen, das im Vergleich zu heute üblichen Preisen deutlich zu teuer ist? Zu 1.: Die Berliner Justizvollzugsanstalten haben in der Vergangenheit als eigenständige Behörden Verträge mit Telefonanbietern abgeschlossen, um den Gefangenen bzw. Verwahrten ein Telefonangebot zu ermöglichen. Diesen Vertragsabschlüssen ging jeweils ein Ausschreibungsverfahren voraus. Zum Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsabschlüsse stellte sich die Marktlage dergestalt dar, dass die vorhandenen Anbieter von Gefangenentelefonie den Abschluss von Verträgen von einer im Einzelfall unterschiedlichen, jedenfalls aber mehrjährigen Mindestlaufzeit abhängig gemacht haben. Dies kann zur Folge haben, dass im Laufe des Dauervertragsverhältnisses neue, günstigere Telefonanbieter am Markt auftreten. Sobald dies den Anstalten bekannt wird, nehmen sie mit ihrem jeweiligen Telefonanbieter Nachverhandlungen zur Preisanpassung auf. 2. Inwieweit sind dadurch gegebenenfalls JVA-Insassen und deren Angehörige betroffen? Zu 2.: Die Berliner Justizvollzugsanstalten bieten den Gefangenen bzw. Verwahrten die Möglichkeit, unter anderen auch mit ihren Angehörigen zu telefonieren. Das Telefonie- Angebot wird vorgehalten, um den Gefangenen bzw. Verwahrten eine Reintegration in die Gesellschaft durch Aufrechterhaltung oder Schaffung sozialer Kontakte zu ermöglichen . Dabei ist es das Bestreben, die Gebühren im Rahmen der bindenden Verträge möglichst marktgerecht zu gestalten. 2 3. Inwieweit treffen Informationen zu, dass mindestens eine JVA einen Vertrag mit 10jähriger Laufzeit geschlossen hat, der noch bis 2023 gilt? - (Bitte der Antwort eine Übersicht beifügen, welche JVAen Verträge mit welcher Laufzeit geschlossen haben). Zu 3.: In der Vergangenheit waren Vertragsabschlüsse mit den vorhandenen Anbietern überwiegend an Laufzeiten von zehn Jahren gekoppelt. Die Laufzeitenden können der folgenden Übersicht entnommen werden: Anstalt Laufzeit bis JVA* Moabit 10.03.2023 JVA Tegel 31.01.2018 JVA Heidering 15.04.2019 JVA Plötzensee 31.12.2024 JVA Frauen Berlin 30.04.2023 Jugendstrafanstalt Berlin 01.03.2018 JVA OVB* Öffentliche Telefonzellen JAA* Berlin-Brandenburg Kein Telefonangebot * JVA = Justizvollzugsanstalt; OVB = Offenen Vollzuges Berlin; JAA = Jugendarrestanstalt Künftig wird das Augenmerk auf eine Harmonisierung der Laufzeiten gerichtet werden. Berlin, den 3. Juli 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11628 S18-11628