Drucksache 18 / 11 640 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 14. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) zum Thema: Private Sicherheitsunternehmen in Berlin – Hoffest im Roten Rathaus und Antwort vom 12. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 640 vom 14. Juni 2017 über Private Sicherheitsunternehmen in Berlin – Hoffest im Roten Rathaus Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann findet das Hoffest im Roten Rathaus statt? Seit 1999. 2. Welche Sicherheitsunternehmen waren bis heute dort beschäftigt? Aufstellung nach Jahren erbeten. Rückblickend auf die letzten fünf Jahre. Die Kosten beziehen sich jeweils auf Sicherheitspersonal und Hostessen: Jahr Dienstleister Kosten 2017 Grützmacher Gebäudeservice GmbH Ca.20.000 € (Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung) 2016 Grützmacher Gebäudeservice GmbH 16.104,74 € 2015 Grützmacher Gebäudeservice GmbH 14.037,00 € 2014 B.E.S.T Veranstaltungsdienste GmbH Berlin 15.563,73 € 2013 AGSUS GmbH 11.202,00 € 2012 B.E.S.T. Veranstaltungsdienste GmbH Berlin 13.349,42 € 3. Wurden die Leistungen ausgeschrieben und wer war oder ist für die Ausschreibungen zuständig? Wenn nicht, warum nicht? Ja, Partner für Berlin Holding Gesellschaft für Hauptstadt-Marketing mbH. Anmerkung: Da die Partner für Berlin Holding kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Gesetzes ist, wird die Leistung im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben und nicht über die Vergabeplattform des Landes Berlin. 4. Wird überprüft, ob alle eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt haben und wenn ja, wie? Wenn nicht, warum nicht? Das beauftragte Sicherheitsunternehmen wird vertraglich zur Einhaltung des §34a Gewerbeordnung verpflichtet. Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist dagegen nicht vertraglich vereinbart und auch für die Sachkundeprüfung bei der IHK nicht erforderlich. Der kostspielige Einsatz von Mitarbeitern/-innen mit Sachkundenachweis und entsprechendem erweiterten polizeilichem Führungszeugnis führen nach Aussage von Branchenkennern nicht zu einer Erhöhung der Sicherheit während der Veranstaltung. 5. Wurden seit der Inanspruchnahme privater Sicherheitsunternehmen für das Fest fehlende erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse festgestellt und wie wurde damit verfahren? Entfällt, da ein erweitertes Führungszeugnis nicht gefordert wird. 6. Wie hoch waren die Kosten für den Personaleinsatz in den letzten zehn Jahren bis heute? Aufstellung nach Jahren und Einsatz von Sicherheitspersonal erbeten. Siehe Übersicht unter 2. 7. Wie regelmäßig und mit welchen Ergebnissen wird überprüft, ob alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die gesetzlichen Vorgaben für die Tätigkeit im Sicherheitsbereich nach Gewerbeordnung §34a einhalten? Da bisher keine Indizien oder Leistungsmängel vorlagen, die eine Überprüfung notwendig gemacht haben, und es sich um eine eintägige Veranstaltung handelt, wurden Überprüfungen nicht vorgenommen. 8. Wie und mit welchen Ergebnissen wurde die die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und des Landesmindestlohngesetzes bei den Leistungen durch private Sicherheitsunternehmen beim Hoffest überprüft? Der Bieter bestätigt im Rahmen der Erklärung „Zuverlässigkeit und Gesetzestreue“ die Einhaltung der landesrechtlichen Vorgaben und zusätzlich werden die im Angebot gemachten Stundensätze auf Plausibilität geprüft. Berlin, den 12.07.2017 Michael Müller Regierender Bürgermeister S18-11640 S18-11640