Drucksache 18 / 11 641 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 14. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2017) zum Thema: Private Sicherheitsunternehmen in Berlin – Internationale Funkausstellung und Antwort vom 05. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11641 vom 14. Juni 2017 über Private Sicherheitsunternehmen in Berlin – Internationale Funkausstellung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Messe Berlin GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. 1. Wie viele und welche privaten Sicherheitsunternehmen waren in den letzten Jahren für die Messe Berlin bei der Internationalen Funkausstellung (IFA) tätig? (Aufstellung erbeten.) Zu 1.: In den Jahren 2007 bis 2017 waren mit der Gegenbauer Sicherdienste GmbH und dem Sicherheitsdienst Securitas zwei private Sicherheitsdienste für die Messe Berlin GmbH bei der Internationalen Funkausstellung tätig. 2007 bis 2011 Gegenbauer Sicherdienste GmbH 2012 bis 2013 Securitas 2014 bis 2017 Gegenbauer Sicherdienste GmbH 2. Wurden die Leistungen ausgeschrieben und wer war oder ist für die Ausschreibung zuständig ? Wenn nicht, warum nicht? Zu 2.: Die Sicherheitsdienstleistungen wurden vom Einkauf der Messe Berlin GmbH ausgeschrieben. 3. Welche Kosten sind der Messe Berlin in den letzten zehn Jahren durch die Vergabe von Leistungen an private Sicherheitsunternehmen im Rahmen der IFA entstanden? (Aufstellung nach Jahren erbeten .) 4. Wie hoch war der Personaleinsatz in den letzten zehn Jahren bis heut? (Aufstellung nach Jahren und Einsatz von Sicherheitspersonal erbeten.) 2 Zu 3. und 4.: Die Kosten und der Personaleinsatz sind der folgenden Tabelle zu entnehmen . Jahr Kosten in EUR Gesamtstunden pro Veranstaltung 2007 642.703 51.500 2008 754.768 58.000 2009 736.165 55.000 2010 873.410 59.000 2011 1.007.369 61.000 2012 813.968 56.000 2013 971.377 60.500 2014 1.116.683 65.900 2015 1.251.980 69.500 2016 1.251.896 64.000 *Die IFA findet im Jahr 2017 in der Zeit vom 01.09. bis 06.09.2017 statt, daher liegen noch keine Daten vor. 5. Wird überprüft, ob alle eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt haben und wenn ja, wie? Wenn nicht, warum nicht? 6. Wurden seit der Inanspruchnahme privater Sicherheitsunternehmen für die IFA fehlende erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse festgestellt und wie wurde damit verfahren? Zu 5. und 6.: Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist im Veranstaltungsbereich nicht erforderlich und daher auch nicht Vertragsbestandteil. 7. Wie regelmäßig, durch wen und mit welchen Ergebnissen wird überprüft, ob alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die gesetzlichen Vorgaben für die Tätigkeit im Sicherheitsbereich nach Gewerbeordnung § 34a einhalten? 8. Wie und durch wen und mit welchen Ergebnissen wurde die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und des Landesmindestlohngesetzes bei den Leistungen durch private Sicherheitsunternehmen bei der IFA überprüft? Zu 7. und 8.: Vor Auftragsvergabe müssen die Firmen die Einhaltung der DIN (Deutsches Institut für Normung) 77200, die Mitarbeiterinnen- / Mitarbeiterqualifikation lt. § 34a Gewerbeordnung sowie eine Tariftreue-Erklärung nachweisen. 9. Gab es in der Vergangenheit strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsunternehmen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf der IFA und wenn ja, weswegen und mit welchem Verfahrensausgang? Zu 9.: Hierzu liegen keine Informationen vor. Berlin, den 05.07.2017 In Vertretung Henner B u n d e ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-11641 S18-11641a